Unfall mit Roller, richtig gehandelt?

21. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb513608-58
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall mit Roller, richtig gehandelt?

Hallo
Ich hatte vorhin einen kleinen Unfall mit einem älteren 300 ccm Motorroller Fahrer,der mir an einer Kreuzung auf einer Vorfahrtsstraße entgegen kam.
Ich befand mich auf der Vorfahrtsstraße Richtung dieser Kreuzung und er bog an der besagten Kreuzung ab und drehte im gleichen Atemzug beim einfahren der Straße und fuhr ohne zu schauen wieder auf die Vorfahrtsstraße .
Als ich gesehen hatte das er nicht anhält bin ich natürlich sofort in die Eisen gestanden wobei natürlich der Bremsweg bei meinem Geschäftsauto nicht gereicht hat (Fiat Ducato Transporter).
Dabei habe ich ihn wirklich nur leicht hinten Höhe des hinterreifens erwischt und bin aber wenige cm später zum stehen gekommen.
Der ältere Herr ist weggerutscht und gestürzt.
Leider konnte ich auch nicht ausweichen, da auf dem Gehweg eine Familie gelaufen ist.
Eine mir entgegen kommende Dame aus dem Ort hat ebenfalls gehalten.
Ich bin ausgestiegen, der Herr war schon auf den Beinen.
Habe mich erstmals erkundigt ob es ihm gut geht, was auch der Fall war.
Danach habe ich seinen Roller auf gestellt und auf den nebenliegenden Parkplatz geschoben.
Habe dann die Zeugin gebeten auch zur Seite zu fahren und das gleiche tat ich auch um alle von der Straße zu bringen.
Habe dann mit dem Herrn versucht zu sprechen und wollte wissen ob er die Polizei dabei haben will aber die Polizei ihm das gleiche sagen würde wie ich und die Zeugin das er Verursacher war und ich keine Chance gehabt hätte, den Unfall zu vermeiden.
Die Frage stellte ich ihm ca 3-4 mal ohne eine Antwort.
Er war viel zu sehr beschäftigt mit den Kratzern an seinem Roller und dem gebrochenen Bremshebel.
Ich habe dann auch die Daten der Zeugin aufgenommen und diese ist dann gegangen.
Dann habe ich mit dem Herrn meine Daten gegeben, weil er diese haben wollte für die Versicherung.
Habe ihm dann versucht nochmal zu erklären, dass die Versicherung das nicht bezahlen würde, da er Unfall Verursacher war
Ob er das nun verstanden hat oder nicht lassen wir mal dahin gestellt .
Habe ihm dann trotzdem die Daten gegeben.
Nun bin ich richtig vorgegangen oder wie hätte ich besser reagieren sollen ?
Und lieg ich mit meinen Annahmen wirklich richtig.
Liebe Grüße

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Wenn ein Zweiradfahrer gestürzt ist, würde ich immer die Polizei rufen, egal ob die anderen das wollen / gut finden oder nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7244 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Die Frage stellte ich ihm ca 3-4 mal ohne eine Antwort.


Das wäre der Punkt gewesen die Polizei zu rufen

Zitat:
ob er die Polizei dabei haben will aber die Polizei ihm das gleiche sagen würde wie ich und die Zeugin das er Verursacher war


Das hätten Sie besser lassen sollen, denn

Zitat:
Als ich gesehen hatte das er nicht anhält bin ich natürlich sofort in die Eisen gestanden wobei natürlich der Bremsweg bei meinem Geschäftsauto nicht gereicht hat (Fiat Ducato Transporter).


die Polizei wird zb. interessieren ob Sie nicht zu schnell unterwegs waren.

-- Editiert von cirius32832 am 21.04.2019 20:25

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
die Polizei wird zb. interessieren ob Sie nicht zu schnell unterwegs waren.
Und? Kann die Polizei ja durchaus interessieren. Taucht der Roller plötzlich 5m vor mir auf (was der Schilderung nach nicht unrealistisch zu sein scheint) sind selbst 30 km/H "zu schnell" (zumindest um den Unfall ggf. noch zu verhindern).

Ich sehe ein mögliches Problem eher im folgenden: Meldet sich der Herr bei der Versicherung und gibt einen Schaden in geringer Höhe an ("alter 300ccm Roller"), kann die Versicherung es durchaus als sinnvoll betrachten einfach ohne großartige Nachfragen zu regulieren.
Ich würde daher folgendes machen: Den Unfall der eigenen Versicherung mit detaillierter Ablaufbeschreibung schildern. Entsprechend auf das mögliche Fehlverhalten des Rollerfahrers hinweisen. Ebenso auf die Zeugin hinweisen. Die Zeugin bitten, ihnen eine schriftliche Schilderung ihrer Beobachtungen unterschrieben zukommen zu lassen. Gibt es einen Schaden an Ihrem Ducato? Dann auch an die Versicherung des Rollerfahrers wenden und entsprechenden Schaden geltend machen. An Sonsten: abwarten was passiert, mehr kann man nicht machen.

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