Unfall mit dem Mietwagen Vollkasko-verzweifelt..

4. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
koschetschka26
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall mit dem Mietwagen Vollkasko-verzweifelt..

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt. Nach einem Unfall mit unserem Wagen haben wir einen Mietwagen
von unserem Autohaus geliehen. Im Leihvertrag stand folgendes zur Versicherung: Das Fahrzeug ist auf die Firma zugelassen und als Selbstfahrer- Vermietfahrzeug einschließlich Kasko versichert. Die vom Mieter im Schadensfalle selbst zu bezahlende Selbstbeteilung beträgt bei Teilkasko 155,-€ und bei Vollkasko 511,- €. Laut Vermieter wurde uns bei Vertragsabschluss mitgeteilt, dass das Fahrzeug Vollkasko versichert sei und wir im schlimmsten Fall auf 511,-€ Selbstbeteiligung sitzen bleiben.
Am nächsten Tag hat uns auf der Autobahn ein LKW beim Spurenwechsel gerammt. Unser Fahrzeug hat sich über alle Autobahnspuren gedreht. Mit Gotteshilfe gab es keinen Personenschaden, außer Schock.
Polizei hat den Unfall aufgenommen. LKW-Fahrer hat die Schuld abgestritten. Natürlich haben wir den Unfall dem Fahrzeugvermieter sofort gemeldet. Er hat uns mündlich mitgeteilt, dass er einen Rechtsanwalt zur Klärung nimmt und wir im schlimmsten Fall die Selbstbeteiligung zu bezahlen haben.
Nun bekommen wir ein Schreiben von diesem Autohaus, in dem wir für folgende Leistungen zu zahlen haben:
..wie die Rechtsanwältin uns mitteilte ist eine Fremdverschuldung nicht nachzuweisen, wir sind deshalb gezwungen den Schaden als Kaskoschaden abzurechnen. Anbei die Kosten, die der Mieter des Fahrzeugs (also wir), zu zahlen haben:
-anteilige Wertminderung
-Anwaltskosten
-Selbstbeteiligung von 511,-€ (also, auf jeden Fall Vollkasko)

Nun frage ich mich, wieso sollen wir Anwaltskosten zahlen, wenn wir keinen Anwalt beauftragt haben?
Wieso soll ich anteilige Wertminderung zahlen, wenn Vollkaskoschutz bestand und der Vermieter alle Kosten von seiner Vollkaskoversicherung erhält?
Verstehe die Welt nicht mehr..

Kann jemand mit einem Rat weiterhelfen?
Lieben, lieben Dank.








-- Editiert koschetschka26 am 04.05.2012 22:33

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>-anteilige Wertminderung
-Anwaltskosten
-Selbstbeteiligung von 511,-€ (also, auf jeden Fall Vollkasko) <hr size=1 noshade>


"Fremdverschulden nicht nachzuweisen"? Hat die Polizei verwarnt oder Bußgelder verhängt? Hast du Zeugen?

Problematisieren sollte man das nur, wenn man dem LKW-Fahrer aller Voraussicht nach mehr als 50% der Schuld nachweisen kann.

Hast du auch nur eine Mitschuld, gilt § 823 BGB , du hast das Mietauto beschädigt, haftest dem Vm. auf Schadensersatz. Der kann wahlweise von dir oder vom LKW-Fahrer (Mitschuld vorausgesetzt) den ganzen Schaden einfordern, ihr haftet als Gesamtschuldner Ausgleich erfolgt dann im Innenverhältnis der Schädiger.

Die Standard VK zahlt nur die Reparatur, nicht die Wertminderung. Was steht in den Bedingungen?

Anwaltskosten schuldest du dem Geschädigten als deliktisch Haftender i.R. des Schadensersatz ab der Eigentumsverletzung.

So weit so gut, nun haftet aber auch der LKW-Fahrer bzw. dessen Versicherung als Gesamtschuldner, d.h. Vm. kann dort problemlos seinen gesamten Schaden Reparatur, Wertminderung, Anwalt einfordern (Vorr.: Mitverschulden).

Deshalb:
quote:<hr size=1 noshade>Laut Vermieter wurde uns bei Vertragsabschluss mitgeteilt, dass das Fahrzeug Vollkasko versichert sei und wir im schlimmsten Fall auf 511,-€ Selbstbeteiligung sitzen bleiben. <hr size=1 noshade>


würde ich mich dazu versteigen, daß Vm. diesen Weg gehen muss, sein Auswahlermessen welchen der Gesamtschuldner er in Anspruch nimmt ist dadurch eingeschränkt, er muss den Mitschädiger, abgesehen von der SB nicht dich in Anspruch nehmen.

Da Vm. dadurch keinerlei Nachteile drohen, solltest du dich darauf mit ihm verständigen können. Er will dich wohl auch nicht als Kunden verlieren.

Für dich ist die Sache damit aber nicht ausgestanden. Soweit die gegnerische Versicherung "deinen" Schadensanteil zahlt, gehen die entsprechenden Zahlungsansprüche auf sie über. Das kann dann abzüglich des LKW-Fahreranteils gegen dich geltend gemacht werden.

Strategisch ist das aber der bessere Weg als an den Vm. zu zahlen und dann dem Geld hinterherzurennen.

Dann müsste man sehen ob/wie/welche Forderungen geltend gemacht werden und dann entscheiden ob/was/wie zu tun ist.

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""

-- Editiert flawless am 05.05.2012 09:47

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
koschetschka26
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

"Fremdverschulden nicht nachzuweisen"? Hat die Polizei verwarnt oder Bußgelder verhängt? Hast du Zeugen?
nein, von der Polizei haben wir nach dem Unfall diesbezüglich nicht mehr gehört. Zeugen: wir waren im Auto zu zweit. Der LKW -Fahrer hatte noch ein LKW-Fahrzeug hinter ihm.und welch ein Zufall: das war seine Frau. die hat natürlich behauptet, dass der LKW nicht die Spur wechseln sollte..LKW befand sich auf der mittleren Spur,direkt neben uns (wir waren rechts). Er blinkte bereits, das haben wir noch gesehen.aber er hat uns anscheindend nicht gesehen(Toyota Yaris) und uns beim Einordnen seitlich gestossen, so dass wir uns über alle Spuren gedreht haben und Glück hatten, dass in uns kein anderes Auto reingeknallt ist. Als Polizei da war, hat doch tatsächlich der Polizist, uns zu unterstellen, wir wären auch noch schuld (seine private Meinung). wir würden bestimmt auf die mittlere Spur wollen. Komisch nur, dass wir in 50 m rechts rausfahren müssten,weil wir immer kleines Stückchen auf der Autobahn morgens zur Arbeit fahren. Dadran haben wir nicht gedacht, dass es ins Protokoll mitaufgenommen wird...wir standen unter Schock.Das war der 2. Unfall innerhalb 48 std....am 1. unfall waren wir nicht schuld, aber unser auto..fast totalschaden. wir haben aber nur ein wagen und benötigen das Auto für die tägliche Fahrt zur Arbeit, also leihen wir uns einen Mietwagen bei unserem Autohaus.und dann dieser Unfall am nächsten Tag....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>das war seine Frau. die hat natürlich behauptet, dass der LKW nicht die Spur wechseln sollte. <hr size=1 noshade>



Deine Frau wird das Gegenteil aussagen, dann haben wir in etwa diesen Fall:

12 U 46/08

Schadensersatz aus Gefährdungshaftung, Quote (voraussichtlich ?) 50:50.

Das gilt für den Fall, dass der Spurwechsel nicht nachgewiesen werden kann, neutrale Zeugen, Gutachter, sonst s.o. 09:44, ob das ggf. ein Gericht genau so sieht, kann ich dir nicht versprechen.

Mangels Schuldnachweis haftest du dann nicht deliktisch nach § 823 BGB , sondern aus Gefährdungshaftung nach §§ 17 , 18 StVG entsprechend deinem Verursachungsanteil.

Das gilt auch für den Gegner, d.h. Vm. kann bei dem nur anteilig seinen Schaden (Wertminderung, RA) geltend machen (1/2 ?), der Rest bliebe an dir "hängen" und die SB.

Auf den Gegner verweisen könntest du den Vm. i.d.F. nicht.

Daneben bestehen i.Ü. auch noch vertragliche Ansprüche gegen dich aus dem MietV, du musst das Auto so zurückgeben, wie du es übernommen hast, aber das ist redundant, so weit die Versicherung zahlt.

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-- Editiert flawless am 05.05.2012 13:33

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