Unfall mit einem LKW

22. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Tiene09
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall mit einem LKW

Guten Abend,

am Freitag bin ich auf der A1 gefahren, es war Stau, bin dann auf einen Rastplatz gefahren und von dem nach kurzer Zeit wieder runter und wollte mich erneut in den Stau einfädeln. Vor mir befanden sich 3 PKW's die sich nacheinander immer vor einen LKW reinschieben konnten. Ich bin dann bis zum Ende des Beschleunigungsstreifens vorgefahren. Links kam dann ein LKW und hielt an - ließ eine Lücke von ca. 3 Metern. Ich war mir erst nicht sicher ob ich einscheren kann, da ich mir nicht klar darüber war ob der LKW Fahrer mich auch bemerkt hatte da er mit dem Handy am telefonieren war. Dann fuhr er aber auch nicht an und ich bin dann fast komplett rein in die Lücke. Über die Hälfte meines Autos war schon auf der rechten Spur. Da rollte der Verkehr wieder an und ich wollte gerade Gas geben, da fährt mir dieser LKW-Fahrer in die Seite - Crash, Spiegel ab, Tür völlig verbeult - am LKW nichts zu sehen. Ich würde gerne die Schuldfrage geklärt wissen. Ich bin mir darüber im klaren, dass der LKW Vorfahrt hatte, dieser hatte ja aber angehalten und ist dann "nachträglich" in ein stehendes (mein) Auto hineingefahren. Ist ja eine leicht andere Sache als jemandem die Vorfahrt auf einer Kreuzung zu nehmen und es dann zu einem Unfall kommt. Und wie gesagt, bei den 3 PKW vor mir hat es ja auch ohne Unfall funktioniert und anders kenne ich das auch nicht. Es wäre sehr schön, wenn mir jemand helfen könnte.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Aus der Ferne schwer zu beurteilen. Aber die von Dir beschriebenen 3 Meter sind nicht viel. Amls abgesehen davon, dass ein PKW in diese Lücke nicht reinpasst ist fraglich ob Dich der LKW-Fahrer aus seiner erhöhten Sitzposition überhaupt sehen konnte.

Konntest Du den Fahrer sehen oder nur den Kühler des LKW? Sollte letzteres der Fall sein liegt die Vermutung nahe, dass der Fahrer Dich auch nicht sehen konnte. Allerdings wüsstest Du dann u.U. nicht das er telefoniert hat.

Auf jeden Fall spricht der Verdacht des ersten Anscheins gegen Dich. Du hattest die Vorfahrt des LKW zu beachten. Hättest Du das gemacht wäre es nicht zum Unfall gekommen. Die Frage ist nun ob der Unfall für den LKW-Fahrer vermeidbar gewesen ist. Wenn ja trifft ihn eine Mitschuld. Andernfalls wirst Du bzw. Deine Versicherung alleine für den Schaden aufkommen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

ich liebe diese Parkplatz rauf und wieder Runterfahrer bei einem Stau..... ;(

Schuld ist der der Auffährt. Eigentlich. Aber auch der der auf eine Autobahn auffährt hat den durchgehenden Verkehr nicht zu behindern..auch wenn dieser grade steht.

Das er dir in die Seite fuhr und nicht hinten drauf spricht eher dafür das du dich einfach reingedrängelt hast auf Biegen und Brechen.

Gibt es Zeugen?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.315 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen