Situation: Es handelt sich um eine verkehrsberuhigte Zone - Spielstraße in einem Wohngebiet. Die Straße ist gepflastert und rechts und links neben ihr verändert sich die Pflasterung etwas so dass eine Art Bürgersteig entsteht, ohne dass es Höhenunterschiede gibt. Auf der einen Seite sind seitliche Parkmöglichkeiten dadurch gekennzeichnet, dass sich das Pflaster farblich unterscheidet. Die Grundstücke liegen direkt entlang der Straße und der Parkmöglichkeiten. Auf einem Grundstück steht ein Neubau, der Garten wird gerade angelegt. Der Galabauer hat die Arbeitsmaterialien (Pflastersteine, Zement etc) in Paletten vom Baustoffhändler entlang der Straße abstellen lassen, auf zwei der Parkmöglichkeiten und auch daneben. Der Garten grenzt unmittelbar daran. So tat es bereits der Bauträger zuvor auch schon mit allen möglichen Baustoffen. Gestört hat das niemanden. Die Autos parken eh nicht nur auf den dunkel gespflasterten Feldern sondern auch davor und dahinter. Die Parkplätze sind meist leer, es herrscht kein Parkplatzmangel.
Die Materialien wurden nach und nach verbraucht und am Ende lag noch eine Palette mit einer Reihe Zementsäcken (Folie drum und beschwert mit ein paar Pflastersteinen) dort neben einer der Parkfelder. Sie sollten vom Galabauer wieder mitgenommen werden.
Geschehen: Eine ältere Frau kommt mit ihrem Auto und stellt sich auf eine der Parkflächen. Die Palette steht daneben. Als sie später wieder einsteigt fährt sie schwungvoll los und das Auto stößt nicht nur gegen die Palette sondern der Reifen fährt sogar drüber und bleibt mittig mit der Karosserie drauf hängen. Der Schaden ist offensichtlich recht groß da nicht nur der Kotflügel verzogen ist sondern auch die ganze Seite der Karosserie. Aussage der Frau: Mist, ich hatte sie noch gesehen, dann aber wieder vergessen.
Frage: Wer haftet? Die Frau die gefahren ist oder der Besitzer der Palette? Wer muss zahlen? Die Kaskoversicherung der Frau, die Haftpflicht des Besitzers der Palette? Die Personen selber?
Ich danke euch!
Unfall neben dem Grundstück - Wer haftet?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hallo,
es haftet in erster Linie die Frau (man muss halt gucken wo man hinfährt, nennt sich Sichtfahrgebot). Und da sie das Hinderniss sogar gesehen hat (beim Hinfahren) sehe ich wenig Chancen den Absteller oder den Besitzer in die Haftung zu ziehen.
Nur mal als Beispiel: Wenn es nur ein Brett gewesen wäre, das noch dazu nicht vor sondern unter dem Auto lag, und die darin befindlichen Nägel die Reifen zerstört hätten, ja dann könnte der Hinleger/Vergesser haften.
Falls sie vollkaskoversichert ist kann sie den Schaden natürlich regulieren lassen.
Wer ist denn eigentlich Besitzer?Zitat:die Haftpflicht des Besitzers der Palette?
Stefan
Danke für die Einschätzung. Die Palette mit dem Zement gehört inzwischen den Hauseigentümern da sie die Rechnung des Galabauers bereits bezahlt haben.
Der Begleiter der Dame sagte was von Vollkasko... ich wusste nicht dass die sowas übernehmen. Ich hab von Versicherungen aber echt auch gar keine Ahnung.
Die Palette stand halt auf öffentlichem Grund, zudem noch direkt neben einer Parkfläche. Daher dachte ich man könnte in Haftung genommen werden.
-- Editiert von Hausbesitzer6 am 18.06.2019 23:03
-- Editiert von Hausbesitzer6 am 18.06.2019 23:04
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ZitatDie Autos parken eh nicht nur auf den dunkel gespflasterten Feldern sondern auch davor und dahinter. Die Parkplätze sind meist leer, es herrscht kein Parkplatzmangel. :
Man finde den Widerspruch.
ZitatWer ist denn eigentlich Besitzer? :
Wenn die Palette im Auto hängt, wohl die Dame.
Zitat:ZitatDie Autos parken eh nicht nur auf den dunkel gespflasterten Feldern sondern auch davor und dahinter. Die Parkplätze sind meist leer, es herrscht kein Parkplatzmangel. :
Man finde den Widerspruch.
Es ist kein Widerspruch. Die Leute sind nur faul. Generell wird dieser Streifen auf der einen Seite nicht als Bürgersteig benutzt sondern als Parkmöglichkeit. Wenn nun jemanden dort hält, macht er es auf Höhe des Hauses wo er hinmöchte. Es gibt nur 4 dunkle Pflasterparkbereiche und so mancher mag nicht 10 m gehen um dort zu halten. D.h. manchmal stehen da ein paar Autos, aber nicht zwingend auf den dafür vorgesehenen Feldern.
Hallo,
Doch, genau für sowas ist die Vollkasko da (eigene Schäden aus selbstverschuldete Unfällen).Zitat:Der Begleiter der Dame sagte was von Vollkasko... ich wusste nicht dass die sowas übernehmen.
Ganz gratis ist das aber auch nicht, denn erstens gibt es fast immer eine Selbstbeteiligung, und zweitens wird man höhergestuft, zahlt also in Zukunft höhere Beiträge.
Zitat:Wenn die Palette im Auto hängt, wohl die Dame.
Aber im Ernst, wenn der Zement und/oder die Palette zerstört wurden müsste die Fahrerin das eigentlich ersetzen.
Für eine gute Nachbarschaft würde ich aber darauf verzichten.
Stefan
Wo macht man denn so einen Murks? Ein verkehrsberuhigter Bereich ist eine Mischverkehrsfläche. Da gibt es weder Fahrbahn, noch Gehweg oder Seitenstreifen.ZitatDie Straße ist gepflastert und rechts und links neben ihr verändert sich die Pflasterung etwas so dass eine Art Bürgersteig entsteht :
Wofür er aber vermutlich keine Ausnahmegenehmigung hatte. Von der Absicherung ganz zu schweigen. Hier liegt eine unerlaubte Sondernutzung vor. Auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wäre nicht ganz zu verneinen.ZitatDer Galabauer hat die Arbeitsmaterialien (Pflastersteine, Zement etc) in Paletten vom Baustoffhändler entlang der Straße abstellen lassen :
Im Gegensatz zu meinen Vorrednern sehe ich hier keine Alleinschuld bei der Fahrerin. Das Zeug hatte dort nichts zu suchen und war nicht ausreichend abgesichert (jedenfalls unterstelle ich das mal). Da nur noch wenige Säcke Zement auf der Palette lagen, war das illegal gelagerte Hindernis aus der Fahrerperspektive nicht zu sehen.
Andererseits muss man sich als Fahrzeugführerin vergwissern, dass der Fahrweg frei ist.
Meiner Meinung nach trifft die Schuld hier die Fahrerin und Denjenien, der das Baumaterial ohne Genehmigung und ungesichert auf der Verkehrsfläche gelagert hat zu ungefähr gleichen Teilen.
Hallo,
Das wird überall da gemacht, wo eine bisher normale Straße in einen VBB umgewandelt wird, jedoch kein Geld für entsprechende Umbaumaßnahmen zur Verfügung steht. Da gibt es sogar VBBs mit richtigem Gehweg.Zitat:Wo macht man denn so einen Murks? Ein verkehrsberuhigter Bereich ist eine Mischverkehrsfläche. Da gibt es weder Fahrbahn, noch Gehweg oder Seitenstreifen.
Vermutlich ganz ohne Antrag toleriert.Zitat:Hier liegt eine unerlaubte Sondernutzung vor.
Aha, was ist denn so gefährlich an einer Palette Zement? Vergleichbar wäre etwa ein kleiner Mülleimer, der berechtigt dort stehen dürfte - wenn man nicht aufpasst fährt man auch da gegen.Zitat:Auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wäre nicht ganz zu verneinen.
Oder noch passender: diese Beetinseln die es speziell in VBBs gibt (eine direkt vor meinem Haus ).
Mag sein. Sie hat es aber gesehen ...Zitat:Da nur noch wenige Säcke Zement auf der Palette lagen, war das illegal gelagerte Hindernis aus der Fahrerperspektive nicht zu sehen.
Ebent [sic].Zitat:Andererseits muss man sich als Fahrzeugführerin vergwissern, dass der Fahrweg frei ist.Andererseits muss man sich als Fahrzeugführerin vergwissern, dass der Fahrweg frei ist.
Und ich komme jetzt nicht mit dem Kind das da spielen könnte ... (oh, bin ich jetzt doch mit gekommen )
Stefan
Das ist leider richtig, aber es ist eben Murks.ZitatDa gibt es sogar VBBs mit richtigem Gehweg. :
Ob toleriert oder von der Obrigkeit unbemerkt ist eigentlich egal. Es ist dennoch eine unerlaubte Sondernutzung.ZitatVermutlich ganz ohne Antrag toleriert. :
Hast Du den Eingangsbeitrag gelesen? Da kam es zum Unfall. Besser als mit einem Unfall kann man eine Gefahr doch gar nicht belegen.ZitatAha, was ist denn so gefährlich an einer Palette Zement? :
Aber nicht aus der Fahrerperspektive. Genau so hatte ich es auch formuliert. Bitte noch einmal den Eingangspost und dann meinen Beitrag lesen.ZitatMag sein. Sie hat es aber gesehen ... :
Da bin ich aber froh, weil ich schon beim Lesen des Eingangspost mit dem plötzlichen Auftreten des defa-Kindes gerechnet hatte.ZitatUnd ich komme jetzt nicht mit dem Kind das da spielen könnte ... :
War ja klar.Zitatoh, bin ich jetzt doch mit gekommen :
Hallo,
Nein, diese Argumentationskette ist Quatsch.Zitat:Hast Du den Eingangsbeitrag gelesen? Da kam es zum Unfall. Besser als mit einem Unfall kann man eine Gefahr doch gar nicht belegen.
Sonst wären ja fast alles verkehrsgefährdent (ich hab' schon Leute gegen eine Ampel fahren sehen etc.).
Nochmal, schau dir die von mir angesprochenen Blumenbeet an, sind die auch verkehrsgefährdent?
Doch, die Palette stand bereits bei ihrem Einparken dort.Zitat:Aber nicht aus der Fahrerperspektive.
Stefan
Toll, was Du alles erlebst. Aber was hat das mit dem vorliegenden Fall zu tun? Stand die Ampel etwa auf der Fahrbahn oder der Mischverkehrsfläche eines verkehrsberuhiten Bereichs? Bestimmt nicht!ZitatSonst wären ja fast alles verkehrsgefährdent (ich hab' schon Leute gegen eine Ampel fahren sehen etc.). :
Wie soll ich mir das Beet anschauen? Es ist ja vor Deiner Haustüre und nicht vor meiner Tür.ZitatNochmal, schau dir die von mir angesprochenen Blumenbeet an, sind die auch verkehrsgefährdent? :
Was meinst Du, was ich mit dem Begriff "Fahrerperspektive" gemeint haben könnte?ZitatDoch, die Palette stand bereits bei ihrem Einparken dort. :
Das gebe ich doch gerne zurück.Zitatist Quatsch :
Hallo,
Nun gut, ändere ich es ihn Laternenpfosten.Zitat:Stand die Ampel etwa auf der Fahrbahn oder der Mischverkehrsfläche eines verkehrsberuhiten Bereichs? Bestimmt nicht!
Ich hatte nicht mein als Beipiel genanntes Beet angesprochen, sondern allgemein die Blumenbeete die es - insbesondere - in VBBs gibt.Zitat:Wie soll ich mir das Beet anschauen? Es ist ja vor Deiner Haustüre und nicht vor meiner Tür.
Beispielsweise sowas: LINK (den grünen Daumen scheint man da jedoch nicht aber zu haben, daher keine Blumen ).
Keine Ahnung. Jedenfalls hat die Dame dort als Fahrerin eingeparkt, also hat sie das Hindernis aus der Fahrerperspektive gesehen.Zitat:Was meinst Du, was ich mit dem Begriff "Fahrerperspektive" gemeint haben könnte?
Stefan
Und die stehen im Fahrweg?ZitatNun gut, ändere ich es ihn Laternenpfosten. :
Glaube nicht, dass das ein VBB ist. Aber das spielt hier ja auch keine Rolle. Wirklich sinnvoll und glücklich gestaltet sind diese Konstruktionen nicht. Aber immerhin sind sie farblich markiert, und wurden wohl von der Behörde genehmigt. Beides dürfte für die Palette mit den Baustoffresten nicht zutreffend sein.ZitatIch hatte nicht mein als Beipiel genanntes Beet angesprochen, sondern allgemein die Blumenbeete die es - insbesondere - in VBBs gibt. :
Das ist wenigstens ehrlich. Die Fahrerperspektive ist der Sichtbereich, den man vom Fahrersitz aus hat.ZitatKeine Ahnung. :
Korrekt.ZitatJedenfalls hat die Dame dort als Fahrerin eingeparkt :
Ja, beim Einparken. Der Unfall geschah beim Ausparken.Zitatalso hat sie das Hindernis aus der Fahrerperspektive gesehen. :
Ich habe auch nie behauptet, dass die Fahrerin frei von Schuld sei. Ich sehe hier aber eben auch eine Mitschuld bei Demjenigen, der das Baumaterial illegal und ungesichert auf der Straße gelagert hat.
Hallo,
Klar. Wo denn sonst?Zitat:Und die stehen im Fahrweg?
Hab' ich auch nicht behauptet. Aber um so besser, wenn es das schon ganz normal gibt, dann sehe ich in einem VBB noch weniger Verkehrsgefährdung.Zitat:Glaube nicht, dass das ein VBB ist.
Klar, ich weiß das. Du warst es doch der den Begriff falsch verwendet hat. Sicht aus "Fahrerperspektive" war eindeutig gegeben, egal ob direkt vor dem Unfall oder Wochen davor.Zitat:Das ist wenigstens ehrlich. Die Fahrerperspektive ist der Sichtbereich, den man vom Fahrersitz aus hat.
Grundsätzlich sehe ich das ja auch so. Nur kommt in diesem Fall hinzu, dass der Dame das Hindernis bekannt war und das es in einem VBB war. Und da bleibt imho kein Raum mehr für eine Mitschuld.Zitat:Ich habe auch nie behauptet, dass die Fahrerin frei von Schuld sei. Ich sehe hier aber eben auch eine Mitschuld bei Demjenigen, der das Baumaterial illegal und ungesichert auf der Straße gelagert hat.
Stefan
Ich hatte bei unserer Haftpflichtversicherung angerufen und denen den Fall geschildert. Die sagen ebenfalls, dass die keinerlei Haftung unsererseits sehen, weil die meinten die Dame hätte aufpassen müssen. Ebenfalls dass wir einen Schaden haben (der kaputte Zementsack) und der eigentlich ersetzt werden müsste.
Ok, wundert jetzt nicht, die haben ja auch keine Lust zu zahlen. Sie meinte es wäre ein klassischer Vollkaskofall. Die Versicherung der Dame wollte jedenfalls noch unsere Namen und Adresse haben. Mal sehen ob da noch was kommt. Die meinten, wenn sie Namen nicht kennt, werten die das als Fahrerflucht.
Da wäre ich ja mal gespannt, wie eine Fahrerflucht eines Hausbewohner konstruiert wird, der zufällig eine Herrenlose Palette vor seinem Haus stehen hat.ZitatDie meinten, wenn sie Namen nicht kennt, werten die das als Fahrerflucht. :
Ich glaube eher, dass die Versicherung die Fahrerin meinte. Allerdings sehe ich in Anbetracht des geringen Schadens keine Unfallflucht. Zudem hat ja wohl eine Kommunikation stattgefunden.
An meiner Meinung, dass die Fahrerin nicht alleine die Schuld an dem Unfall trägt hat sich nichts geändert. Dass die Haftpflichtversicherung nicht jubelnd schreit, "ja wir zahlen" ist ja eigentlich auch klar.
ZitatSonst wären ja fast alles verkehrsgefährdent (ich hab' schon Leute gegen eine Ampel fahren sehen etc.). :
Kann ich besser: meinem Exmann ist bei Sonnenschein und besten Bedingungen jemand mit der Straßenbahn kollidiert. Ist ihr mittig SEITLICH reingefahren. Er hat nach eigenem Bekunden eine rund 60 Meter lange, knallgrüne Straßenbahn "übersehen".
Allerdings nicht in einem VBB
Mal ne Frage......
Nur weil sich da wild die Farbe der Pflastersteine ändert, bedeutet das doch noch lange nicht, dass man dort auch parken darf, oder sehe ich das falsch?
ZitatMal ne Frage...... :
Nur weil sich da wild die Farbe der Pflastersteine ändert, bedeutet das doch noch lange nicht, dass man dort auch parken darf, oder sehe ich das falsch?
Nun, das Parken im VBB ist bekanntlich nur in dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt. Jetzt kann man natürlich wild spekulieren, wann genau eine Fläche "gekennzeichnet" ist. In quasi allen VBB die ich so kenne ist das eine ca. Parklücke große, andersfarbig gepflasterte Fläche. Oftmals noch "umrandet" mit etwas grün.
Der "Bordstein" ist auch oftmals andersfarbig. In meinen Augen kann jeder durchschnittlich intelligente Mensch aber schon unterscheiden, welcher Fläche jetzt "Fahrbahn", "Parkplatz" oder "Bordstein" ist.
Und jetzt?
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