Unfall ohne Fahrerlaubnis unter Alkoholeinfluss

2. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
snowwhite420
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall ohne Fahrerlaubnis unter Alkoholeinfluss

Mein Freund hatte einen Autounfall. Er hat keine Fahrerlaubnis mehr aufgrund von fahren unter Drogeneinfluss. Außerdem war er alkoholisiert (1,8 Promille). Er ist vorbestraft wegen Drogenbesitz und Drogenverkauf. Das Auto hat sich überschlagen und ist in ein Haus. Personen sind nicht zu Schaden gekommen. Er hat die Unfallstelle und sein Auto verlassen bevor die Polizei eingetroffen ist. Muss er mit einer Freiheitsstrafe rechnen?

-- Editiert von snowwhite420 am 02.05.2019 14:53

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von snowwhite420):
Muss er mit einer Freiheitsstrafe rechnen?


Durchaus im Rahmen des Möglichen.

Zitat (von snowwhite420):
Er ist vorbestraft wegen Drogenbesitz und Drogenverkauf.


Wie lang ist das denn her und zu was wurde er verurteilt?

p.s.
Eventuell wäre das im Strafrecht (denn darauf wird es zwangläufig hinauslaufen) besser aufgehoben,´.

-- Editiert von spatenklopper am 02.05.2019 15:40

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#2
 Von 
snowwhite420
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war letztes Jahr und er hat eine hohe Geldstrafe bekommen.
Alles klar danke, dann schreib ichs da mal!

-- Editiert von snowwhite420 am 02.05.2019 16:01

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Wenn er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, dann wir sie wohl noch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Bezüglich Regressforderung gab es bereits Hinweise im Unterforum Strafrecht.

Wer ist denn Halter des Fahrzeugs? Sofern der Fahrer nicht auch der Halter sein sollte, hat sich nämlich auch der Fahrzeughalter strafbar gemacht, weil er das Fahren ohne Fahrerlaubni zugelassen hat.

Sollte Dein Freund innerhalb der nächsten 15 Jahre eine neue Fahrerlaubnis haben wollen, werden da ein paar Hindernisse in Form einer recht umfanbgreichen MPU mit dreifacher Fragestellung auf ihn zukommen.

Die Drogenfragestellung hatte er ohnehin schon gebucht. Jetzt kommen noch die Alkohol- und die verkehrsrechtliche Fragestellung hinzu.

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