Unfall ohne Führerschein - Versicherung

6. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
ruescherl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall ohne Führerschein - Versicherung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage für einen Bekannten, der es mit PC und Handy nicht so hat... (ja, weil ich hab meinen Führerschein :-) )

Es geht um einen Unfall, der im März letzten Jahres war. Er ist ohne Führerschein mit dem Auto vom Chef gefahren (der wusste das er keinen Schein hat) und hat eine Ampel ruiniert. Von der Unfallstelle weg, hat sich aber dann gemeldet. Verhandlung im Gericht war schon, und er hat eine Strafe bekommen.

Jetzt hat er ein Schreiben der Versicherung vom Chef bekommen , das er Betrag X zahlen soll und ein Schuldanerkenntnis unterschreiben soll. Das Schreiben beginnt mit "deshalb haben sie nach den für Ihren Vertrag geltenden AKB keinen Versicherungsschutz", wobei er ja überhaupt keinen Vertrag mit der Versicherung hat. Und noch zwei Punkte auf dem Schuldanerkenntnis findet er komisch:
- Dieses Schuldanerkenntnis ist vom Rechtsgrund losgelöst und gilt als selbständiges Schuldversprechen nach § 780 BGB
- Auf die Einrede der Verjährung wird verzichtet.

Passt das so von der Versicherung? Eben weil auch die letzten beiden Punkte auf dem Anerkenntnis stehen.

Vielen Dank schon mal!




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130340 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von ruescherl):
Passt das so von der Versicherung?

Das würde ich so sehen.

Allerdings ist die Frage, ob man da haftungsmäßig nicht noch den Chef mit ins Boot nehmen könnte. Zumindest was die Schäden an dem Firmenwagen angeht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Ich wüsste nicht, warum man so etwas unterschreiben sollte.

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Versicherung zu Regress berechtigt ist. Und das gleich 3x:

1.) Fahren ohne Fahrerlaubnis. Regress bis zu 5000€.
2.) Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Regress bis zu 2500€.
3.) Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Regress bis zu 5000€.

An wen ist das Schreiben der Versicherung eigentlich gerichtet? An den Fahrzeughalter (Chef) oder an den Fahrer?

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#3
 Von 
ruescherl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Schreiben ist direkt an den Fahrer gerichtet.

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#4
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Da der Fahrer keinen Vertrag mit der Versicherung hat, würde ich an seiner Stelle nicht unterschreiben. Das ändert aber nichts am Regressanspruch der Versicherung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130340 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Ich wüsste nicht, warum man so etwas unterschreiben sollte.

Eventuell um teure Prozesskosten zu vermeiden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Was denn für einen Prozess?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130340 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Was denn für einen Prozess?

Versicherungen haben so eine dumme Angewohnheit, das sie ein durchaus mal verklagen wenn man die Forderungen nicht anerkennt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7609 Beiträge, 1708x hilfreich)

Zitat (von ruescherl):
Es geht um einen Unfall, der im März letzten Jahres war. Er ist ohne Führerschein mit dem Auto vom Chef gefahren

Straftat nach §21 Abs.1 Ziffer 1 StVG, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Zitat:
(der wusste das er keinen Schein hat)

Straftat nach §21 Abs.1 Ziffer 2 StVG, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe - auch für den Chef.

Zitat:
und hat eine Ampel ruiniert. Von der Unfallstelle weg, hat sich aber dann gemeldet. Verhandlung im Gericht war schon, und er hat eine Strafe bekommen.

Logisch.
Zitat:

Jetzt hat er ein Schreiben der Versicherung vom Chef bekommen , das er Betrag X zahlen soll und ein Schuldanerkenntnis unterschreiben soll.

Logisch. Er hat ohne Führerschein ein KFZ geführt und dabei fahrlässig einen Unfall und einen Sachschaden verursacht.
Die Haftpflichtversicherung muss zunächst mal zahlen, und nimmt dann den Fahrer in Regress. Ist bei dem nichts zu holen, wird sie den Halter in Regress nehmen, da der ja wissentlich zugelassen hat, daß jemand ohne Fahrerlaubnis mit dem KFZ gefahren ist.
Zitat:
Das Schreiben beginnt mit "deshalb haben sie nach den für Ihren Vertrag geltenden AKB keinen Versicherungsschutz", wobei er ja überhaupt keinen Vertrag mit der Versicherung hat.

Als Fahrer eines haftpflichtversicherten KFZ hat er Versicherungsschutz. "Über das Fahrzeug", wenn man es so sagen will.
Diesen Schutz verliert er aber - und der Chef als Halter auch - wenn er ohne Führerschein fährt.

Zitat:
Und noch zwei Punkte auf dem Schuldanerkenntnis findet er komisch:
- Dieses Schuldanerkenntnis ist vom Rechtsgrund losgelöst und gilt als selbständiges Schuldversprechen nach § 780 BGB
- Auf die Einrede der Verjährung wird verzichtet.

Nicht komisch, sondern völlig normal.

Zitat:
Passt das so von der Versicherung?

Ja. Es erspart ihm einen teuren Zivilprozess, in dem die Versicherung sonst ihre Ansprüche durchsetzen würde.

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#9
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Versicherungen haben so eine dumme Angewohnheit, das sie ein durchaus mal verklagen wenn man die Forderungen nicht anerkennt.
Bei berechtigten Forderungen mag das zutreffend sein. Es ist auch unumstritten, dass die Versicherung zum mehrfachen Regress berechtigt ist. Aber die Versicherung wird wohl kaum die Unterschrift für das Schuldanekenntnis wegen eines Vertragsverstoßes einklagen, wenn die betroffene Person gar kein Vertragspartner ist. Da muss die Versicherung schon selbst darauf achten, wie die richtige Vorgehensweise ist.

Daher bleibe ich dabei, dass ich keine falsche Erklärung unterschreiben würde. Es bleibt Dir natürlich unbenommen falsche Erklärungen zu unterschreiben, oder anderen Personen zur Unterschrift zu raten.

Dessen ungeachtet kann es natürlich sinnvoll sein, mit der Versicherung zu kommunizieren, um das Problem zu lösen.

-- Editiert von Demonio am 09.09.2021 08:28

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