Unfall ohne Polizei -> Klage und Rechnung für Reparatur

10. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
caldis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall ohne Polizei -> Klage und Rechnung für Reparatur

Hallo alle,

ein Freund von mir hatte als Fahrradfahrer(F) einen Unfall mit einem Motorradfahrer(M). Beim abbiegen ist M F ins Hinterrad gefahren.
Es wurde keine Polizei benachrichtigt sondern Nummern ausgetauscht und sich auf einen private Lösung geeinigt. Dies geschah (vermutlich) noch während F im Schock nach dem Unfall war. F hat nicht seine Mitschuld abgestritten aber auch nicht zugegeben.
M ist daraufhin in eine Werkstatt gefahren und hat sein Motorrad reparieren lassen und F die Rechnung mit Zahlungsaufforderung per Einschreiben geschickt. Zwei Tage später ist eine Anklage (vermutlich wegen Fahrerflucht o.Ä.) eingegangen.

Es gibt keine Zeugen und natürlich auch kein Polizeiprotokoll des Unfallhergangs.

-Wie wäre hier ein adequates Vorgehen?
-Wird vor Gericht bei Aussage gegen Aussage der Schaden des anderen oder der eigene Schaden bezahlt?
-Ist dies ein Erpressungsversuches durch eine ungerechtfertigte Klage?



Sollten einige Fragen zu direkt sein, bitte diese einfach nicht beantworten.

vielen Dank für alle Antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1151
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 30x hilfreich)

Ich verstehe das Problem nicht ganz. Wenn F einen Schaden hat, dann fällt das doch auch unter die "private" Lösung. Wenn F keinen Schaden hat und sein Rad auch nicht, woher kommt dann der Schock und der Schaden an Ms Fahrzeug? Wenn F aber einen Schock hatte, dann hätte M Hilfe leisten müssen. Dann kommt 323c StGB in Frage.

Oder F war doch Schuld, dann kommt doch die Rechnung von M zu Recht. Woher weiß dann aber der Staatsanwalt, dass dort ein Unfall war? Wie kann man einen Fahrradfahrer, der kein Nummenschild wegen Unfallflucht anzeigen? Er hat doch nicht gegen 142 verstoßen. Schließlich hatte der M doch die Adresse von F, wie sonst hätte er nen Radfahrer anzeigen können.

Macht alles keinen Sinn nicht wahr?

Du hast nun die Wahl. Entweder du erzählst uns hier die Wahrheit, dann können wir dir einen Rat geben, oder du willst uns nur verschaukeln.



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" Vegetarierer essen meinem Essen das Essen weg! "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
caldis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank das Du dir die Zeit genommen hast mir eine Antwort zu schreiben.

Welchen Grund sollte ich haben euch zu verschaukeln?

Ich versuche mich nochmal deutlicher auszudrücken.

M fährt F an (Schuldfrage ungeklärt). Es gibt einen Schaden an beiden Fahrzeugen. Man einigt sich auf eine private Regelung zu finden (auf Grund der ungeklärten Schuldfrage) und tauscht Nummern und Adressen aus um eine spätere Klärung zu ermöglichen. F muss geht vorsorglich ins Krankenhaus und wird dort für ein paar Studenden behandelt.
M lässt sein Fahrzeug reparieren und schickt F die Rechnung ohne vorher nochmal Kontakt zu F aufzunehmen.
Zwei Tage später erhält F eine Anklage von M.

Es wurde nicht festgehalten, dass jeder den Schaden des anderen trägt, sondern dass meine eine private Regelung finden möchte.
Vermutlich ist M eher an dem Unfall schuld, da er beim Abbiegen F angefahren hat.

Bitte spar Dir solche Vorwürfe in Zukunft. Versuche lieber das Problem zu verstehen.

Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1151
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 30x hilfreich)

Ich habe mir beim Verstehen große Mühe gegeben.

Leider ist mir nicht gelungen zu verstehen, wieso der M eine Rechnung schickt und eine Klage kommt, nochdazu wegen Unfallflucht. Letzteres kann überhaupt nicht sein. Wenn ich jemand eine Rechnung schicke, muss ich auch eine angemessene Zeit abwarten, um dem Beglückten die Möglichkeit zu geben, diese zu begleichen. Was soll dann eine Klage, egal welcher Art?

Nochdazu ist mir vollkommen unklar, wie ihr die Schuldfrage privat klären wollt? Seid ihr beide Anwälte?
Ach und wenn es um Verletzte geht, dann kann ein auch noch so kleiner Schadensersatzanspruch noch bis zum Sk. Nimmerleinstag begründet sein.

Aber scheinbar hat M das mit der privaten Regelung so verstanden, dass er F seine Rechnung schickt und umgekehrt. Na dann sollte sich F ein ärztliches Gutachten holen und dann von M eine Rente fordern.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

@caldis
Die Schadenschilderung ist ein bisschen *Wurstsalat* zuviel.

>>>> Zwei Tage später erhält F eine Anklage von M. <<<<
Motorad(M) kann keine Anklage an Fahrrad(F) schicken!!!

Den hier aus der Ferne nicht zu klärenden Ablauf kann nur ein Anwalt vor Ort, mit genauen Informationen und Kenntnis der Örtlichkeiten, eventuell sicher klären.

Der vorgetragene Sachverhalt ist in groben Zügen höchst unwahrscheinlich oder aber total Sinn entstellt für uns vorgetragen.

Falls F einen Personenschaden hatte und M bereits eine Rechnung geschickt haben sollte, ist dringend angeraten, den Unfall nachträglich bei der Polizei zu melden. Dann entscheiden *neutrale* und *ortskundige* Fachleute, in welche Richtung der *Schuss* den 'Folgeschaden' anrichtet.
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

-- Editiert von Commodore am 12.08.2007 03:59:36

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1151
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 30x hilfreich)

Schön, dass ich nicht der einzige bin, der zu dieser Einschätzung kommt.

Schon alles sehr sehr suspekt die Sache.

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