Unfall ohne Zeugen - Aussage gegen Aussage?

17. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
-O-li-
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Unfall ohne Zeugen - Aussage gegen Aussage?

Hallo,

es geht um folgendes:

Meine Freundin hatte, nachdem sie Uni aus hatte einen Unfall, der folgender Maßen ablief:

Sie parkte auf einem Parkplatz aus einer Parklücke rückwärts aus - aus Platzgründen in "4 Zügen". Als sie Stehenderweise zum letzten Zug den Rückwärtsgang einlegte (um anschließend vorwärts wegzufahren), sah sie im Rückspiegel, dass ein anderes Auto, trotz dass sie hinter ihm stand, aus der Parklücke fährt, ohne anscheinend zu sehen, dass sie hinter ihm steht.
Folge: er fährt ihr rein. Sie haben anschließend Daten ausgetauscht, er hat Fotos gemacht. Als sie bei mir ankam, habe ich mir den Blechschaden mal angeschaut und man kann erkennen, dass er ihr reingefahren ist, anhand der Kratzer und Dellen. Am Abend bekam sie dann eine Mail von ihm, in der er meinte, er habe mit seiner Versicherung gesprochen und ist dann zum Entschluss gekommen, dass die beiden das ohne Versicherung klären sollen und jeder seinen eigenen Schaden bezahlen solle. Außerdem würde "Aussage gegen Aussage stehen", wie er meinte. Jedoch ist es ersichtlich, dass er daran Schuld ist. Meine Freunden antwortete ihm dann, dass ja Versicherungen für so etwas da sind. Es geht ihm jedoch scheinbar um die Mehrkosten, die dabei unnötigerweise entstehen und er meinte noch, es würde die Aussage ihres Tathergangs gegen seine Darstallung stehen, sodass "der Ausgang bei einem Rechtsstreit der selbe sein wird, wie wenn beide die eigenen Schäden zahlen würden". Danach erwähnt er noch "Auch um die Versicherungsbeiträge für beide Parteien nicht unnötig zu erhöhen".

Nun Frage ich mal nach der Meinung der Mitglieder hier:
Wie seht ihr die Sache - soll sich meine Freundin an die Polizei wenden?
Bringt es etwas, wenn sich ein Sachverständiger die Sache anschaut?

Da es keine Zeugen gibt, würde natürlich Aussage gegen Aussage stehen - jedoch hätte er ja wohl nichts zu befürchten, wenn er nicht unbedingt wollen würde, dass das nicht innerhalb der Versicherungen geregelt wird.

Könnte man eventuell die Mails als Beweismittel benutzen, um damit die Polizei zu überzeugen, dass er lügt?

Ich möchte hiermit nur ein paar Meinungen hören - natürlich nehme ich dies nicht als Beratung mit Gewährleistung oder ähnliches.

Danke schonmal im Voraus!

Viele Grüße

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-- Editiert -O-li- am 17.09.2013 21:26

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8 Antworten
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#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

quote:
Als sie Stehenderweise zum letzten Zug den Rückwärtsgang einlegte (um anschließend vorwärts wegzufahren), sah sie im Rückspiegel, dass ein anderes Auto, trotz dass sie hinter ihm stand, aus der Parklücke fährt, ohne anscheinend zu sehen, dass sie hinter ihm steht.


Den Rückwärtsgang zum Vorwärtsfahren einlegen und im Rückspiegel den Vordermann zu sehen klingt etwas komisch.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

2x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
-O-li-
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, danke für die Antworten, das war schonmal hilfreich. Wir warten mal ab, was der Unfallgegner noch dazu zu sagen hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Bringt es etwas, wenn sich ein Sachverständiger die Sache anschaut?
Durchaus. So wie ich es verstanden habe, stand das eine Fahrzeug schon eher längs zur Fahrbahn, der Unfallgegner hingegen fast rechtwinklig quer zur Fahrbahn, richtig? (eine Skizze wäre toll, die sollte aber schon die Freundin selbst anfertigen, wir spielen hier nicht so gerne Stille Post)
Wenn ich richtig vermutet habe, dann kann ein Gutachter u.U. feststellen, wer gefahren ist und wer gestanden hat.

quote:
dass die beiden das ohne Versicherung klären sollen und jeder seinen eigenen Schaden bezahlen solle.
Das ist aber keine übliche Schuldteilung ala 50:50. Bei dem Vorschlag macht der mit dem geringeren Schaden das bessere Geschäft. Wie teuer sind denn die beiden Schäden ungefähr? Etwa gleich?

quote:
Danach erwähnt er noch "Auch um die Versicherungsbeiträge für beide Parteien nicht unnötig zu erhöhen".
Das ist Blödsinn. Jeder von euch beiden kann im Anschluß den Schaden zurückkaufen (so sagt man das umgangssprachlich). Und dann ist es gegenüber der Versicherung so, als wäre der Unfall nie geschehen/gemeldet worden.

Irgendwie kommt mir das auch schon wie eine Nötigung vor, muss ich sagen (zwischen den Zeilen lese ich da etwas wie: "wenn wir das nicht privat regeln, werde ich gegenüber der Versicherung den Unfall ganz anders schildern, dann bekkommen sie noch weniger oder gar nichts"). [war jetzt nur eine Spekulation, es ist aber oft verdächtig, wenn jemand solche Vorschläge macht]

quote:
Könnte man eventuell die Mails als Beweismittel benutzen, um damit die Polizei zu überzeugen, dass er lügt?
Eher nicht. Denn es wird nicht beweisbar sein, dass die Mails so ankamen wie sie dann vorgelegt werden (der Unfallgegner könnte das zumindest bestreiten). Emails lassen sich mit Leichtigkeit manipulieren/fälschen.

quote:
Und Aussage gegen Aussage gibt es nicht.
Naja, so pauschal stimmt das aber nicht. Wenn beispielsweise bei einem kleinen Unfall im Gegenverkehr - Spiegel kommt an Spiegel - jeder der Beteiligten glaubhaft behauptet, dass er korrekt gefahren sei, aber der jeweils andere zu weit auf der Mitte, dann bleibt dem Richter wohl nichts anderes als eine 50:50-Quotelung übrig, egal wie es wirklich war. Und das nenne ich dann Aussage gegen Aussage.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wir warten mal ab, was der Unfallgegner noch dazu zu sagen hat.
<hr size=1 noshade>



Ich würde die Haftpflichtversicherung des Verursachers einschalten. Nach § 115 VVG hat man einen Direktanspruch gegen die Versicherung. Welche das ist, kann man über den Zentralruf der Autoversicherer heraus bekommen.

An den Beweisproblemen ändert das natürlich nichts. Aber die Versicherung wird intern rückfragen und u.U. einen Gutachter beauftragen. Schaden kann das nicht, vielleicht aber etwas nutzen.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

und im Zweifel die eigene Haftpflicht mit ins Boot holen und den Unfallhergang exakt schildern. Die Haftpflicht wehrt unberechtigte Ansprüche ab!

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Meine Erfahrung mit Sachverständigen sind sehr positiv. Die können relativ gut bestimmen, wer sich beim Anprall bewegt hat, und sehr wichtig, in welche Richtung.
Beide Rückwärts (50:50 Qoute)
Stehen oder Vorwärts des einen, bringt ihm 0-20% (meine Erfahrung)
Ich würde hier nicht lange diskutieren, und den Schaden direkt der Versicherung des Gegners melden. Gleichzeitig würde ich meiner Versicherung auch den Unfall melden.

Selbst wenn die Reguliert, hat man noch Zeit, denen das Geld retour zu geben, um so einer höherstufung zu entgehen.

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