Unfall und Alkohol - wie wird nachgewiesen, ob er schon vor dem Unfall angetrunken war?

1. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
radmag
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall und Alkohol - wie wird nachgewiesen, ob er schon vor dem Unfall angetrunken war?

Hallo zusammen,

folgendes Problem liegt vor:
Mein Freund und ich waren Nachts feiern, tranken bis ca 2 Uhr Wodka-Redbull und Bier. Gegen 3 oder 4 Uhr ging es dann nach Hause. Dort kamen wir auf die glorreiche Idee Zigaretten an der Tankstelle zu besorgen. Auf dem Rückweg ist mein Freund, mit mir als Beifahrer, durch den Wald gefahren, quasi als "Abkürzung". Dies sollte sich jedoch als verdammt schlechte Idee herausstellen. Er ist mit dem Auto ins Schleudern gekommen und gegen einen Baum gefahren (gegen 4-5 Uhr). Uns ist glücklicherweise nichts passiert, der Wagen hatte jedoch einen ziemlichen Schaden davongetragen. Außerdem hatte er sich festgefahren, weshalb wir ihn nicht mehr herausbekamen. Deshalb wollten wir das Auto am Morgen danach herausholen.
Leider hatte jemand das beschädigte Fahrzeug entdeckt und die Polizei alarmiert. Diese besuchte uns dann gegen 11 Uhr und mein Freund musste pusten - 0,22 Promille. Hinzu kommt noch, dass er schon eine verlängerte Probezeit hat und zu der Zeit ein Aufbauseminar machte, welches er jetzt abgeschlossen hat.
Auf der Wache wurden ihm dann 2 Blutproben entnommen und selbstverständlich einige Fragen gestellt.
Ausgesagt hat er, dass er das letzte mal gegen 1 Uhr getrunken hat und dann erst wieder was nach dem Unfall.
Vorgeworfen wird ihm 1.Trunkenheit am Steuer und 2. Fahrerflucht.
Nun frage ich mich, ob nachgewiesen werden kann, ob er schon vor dem Unfall angetrunken war und wie die Strafe aussehen wird und ob es eine Möglichkeit gäbe die Strafe etwas abzumildern.

Für Hilfe und Ratschläge wäre ich sehr dankbar

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-- Editiert am 01.09.2010 16:17

-- Editiert am 01.09.2010 16:18

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Dein Freund hat ja schon zugegeben, das er vor dem Fahren um 1 Uhr das letzt mal getrunken hat, zudem kann man den Wert zurückrechnen.
Zur Strafe ist folgendes zu sagen, sollte er Verurteilt werden, droht ca ein- anderhalb Nettomonatsgehalt Geldstrafe ca. 10- 12 Monate FS Entzug.
Wegen was musste denn dein Freund das Aufbauseminar machen?
Wenn auch wehen eines Alkoholverstoß, dann kommt es unweigerlich zur MPU.

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#2
 Von 
radmag
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also das Aufbauseminar musste er machen, weil er geblitzt wurde, es war also kein Alkohol oder ähnliches im Spiel.

quote:
Dein Freund hat ja schon zugegeben, das er vor dem Fahren um 1 Uhr das letzt mal getrunken hat, zudem kann man den Wert zurückrechnen.

Aber er hat ja nicht gesagt wie viel er getrunken hat. Also bedeutet das, das genau bestimmt werden kann wann das erste mal und wie viel Alkohol konsumiert wurde?

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#3
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Ein rückrechnen ist möglich, man benötigt aber das ungefähre Trinkende.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Da zwei Blutproben entnommen wurden ist eine Rückrechnung auf den Tatzeitpunkt möglich. Die Frage ist eher ob bekannt ist wann der Unfall geschehen ist. Denn nur dann bringt die Rückrechnung was. Vermutlich hat sich Dein Freund dabei aber bereits um Kopf und Kragen geredet, und sich somit eher be- als entlastet.

Warum hat er überhaupt zugegeben gefahren zu sein? :???:

Die zu erwartende Strafe würde ich höher als Andreas prognostizieren, da ihm zwei tateinheitlich begangene Straftaten angelastet werden.

Ich tippe mal auf eine Geldstrafe in Höhe von 45-60 Tagessätzen, also 1,5-2 Monatsnetto sowie den Entzug der Fahrerlaubnis für 15-18 Monate.

Eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung vor Neuerteilung kann man nicht ausschließen, halte ich aber gerade noch für eher unwahrscheinlich.

Nach Neuerteilung ist er dann in einer verschärften Restprobezeit. Dann führt jeder A-verstoß (oder 2 B-Verstösse) für den er mindestens einen Punkt bekommt unweigerlich zur MPU.

Die Haftpflichtversicherung muss den Fremdschaden regulieren, kann aber bis zu 7500€ Regress fordern. Bei einem Baum dürfte der Schaden vermutlich niedriger liegen und die Regressforderung entsprechend weniger betragen.

Den Eigenschaden muss er auf jeden Fall selbst tragen, da die Vollkaskoversicherung, sofern vorhanden, von der Leistung befreit ist.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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