Guten Tag.
Ich möchte folgenden Fall schildern und bin gespannt auf Ihre Meinung.
Frau G, angestellt bei Firma A, fährt mit einem Transporter auf das Firmengelände des Auftraggebers N.
Hierzu fährt sie einen etwa zweispurigen Weg zum Beladeplatz, der seitllich begrenzt ist von einem Bürokomplex und einer Produktionshalle, vor der noch einige Parkplätze sind.
Während dem Beladen fährt ein weiterer Transporter vor und hält auf der rechten Spur vor dem Beladeplatz, denn er muss warten. Ein Handwerker fährt ebenfalls mit seinem Transporter auf das Firmengelände und parkt vorwärts zur Produktionshalle hin.
Nach dem Beladen fährt Frau G rückwärts aus dem Beladeplatz hinaus, wohl wissend, dass rechts ein Kollege steht, und links ein weiteres Fahrzeug. Trotzdem macht es Rumms und Frau G ist gegen eine auf dem Dach des Handwerker-Fahrzeugs montierte Eisenstange gefahren. Ergebnis: ein schönes Loch in der hinteren Seitenwand.
Der hinzugeholte Handwerker, meinte, seine Ladung sei ordnungsgemäss gesichert, eine rote Fahne sein nicht von Nöten. Und in der Tat steht die Stange 82 cm über den hinteren Stossfänger.
Trotzdem hat das Ganze einen Beigeschmack: nach Aufforderung fuhr der Handwerker noch einen Meter weiter in den Parkplatz, um Platz zu machen (warum nicht gleich so?) und parkt man sein Auto im rechten Winkel zum Verkehr, wenn hinten eine ca. 2cm dicke Eisenstange heraus steht?
Besteht die Möglichkeit, den Handwerker haftbar zu machen. Am Telefon meint er nur, er habe sich nach StVO verhalten.
Vielen Dank für Ihre Meinung.
Abt
Unfall wegen verantwortungslosem Parken auf Firmengelände
17. Dezember 2018
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Frage vom 17. Dezember 2018 | 20:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall wegen verantwortungslosem Parken auf Firmengelände
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#1
Antwort vom 17. Dezember 2018 | 21:14
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
wiesop soll man den Handwerker jetzt haftbar machen? Man selber ist doch seiner erhöten Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen. Waäre man seiner erhöten Sorgfaltspflicht nachgekommen, hatte man ALLE Hindernisse des ruhenden Verkehrs doch gesehen...
#2
Antwort vom 17. Dezember 2018 | 22:29
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
ZitatBesteht die Möglichkeit, den Handwerker haftbar zu machen. :
Nach derzeitiger Lage nicht.
- man fährt gegen ein stehendes Fahrzeug
- man fährt rückwärts ohne das man man den Fahrweg komplett im Blick hat
- man lässt sich beim Rückwärtsfahren nicht einweisen
ZitatAm Telefon meint er nur, er habe sich nach StVO verhalten. :
Fraglich ob die dort überhaupt gilt.
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#3
Antwort vom 18. Dezember 2018 | 16:45
Von
Status: Philosoph (13735 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Je nach dem wie unauffällig die Eisenstange war könnte man da durchaus anderer Ansicht sein.Zitat:Der hinzugeholte Handwerker, meinte, seine Ladung sei ordnungsgemäss gesichert, eine rote Fahne sein nicht von Nöten.
Ich würde den Unfall jedenfalls mal der gegnerischen Versicherung melden (kostet ja nichts). Wenn es ein Foto gibt (von der Eisenstange) dann das natürlich dazu.
Stefan
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