Person A und Person B mussten nach einem Aufprallunfall ihre Schadensschilderungen an die Autoversicherung machen, wobei Person A den Unfallhergang ganz anders schildert bzw. lügt. Wenn das rauskommt das die Person A lügt und ihre Zeugen lügen mit was für einer Strafe muss Person A rechnen bzw. die Zeugen und geht die Sache zum Staatsanwalt, wird ein Eintrag gemacht ins Führungszeugniss?
Danke im vorraus!
Unfall/Falschaussage
20. Februar 2006
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Frage vom 20. Februar 2006 | 09:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall/Falschaussage
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#1
Antwort vom 20. Februar 2006 | 12:45
Von
Status: Beginner (132 Beiträge, 15x hilfreich)
Und schon wieder ein Doppelposting!
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