Unfallflucht, Probezeit

23. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
grobar
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)
Unfallflucht, Probezeit

Und zwar hab ich richtig ******* gebaut (auf gut deutsch), als ich wenden wollte habe ich ein auto leicht gerammt, da ich wirklich die totale panik hatte und nicht wusste was ich machen soll bin ich (leider) einfach weiter gefahren. Nach ca. einer stunde rief auch schon meine Tante an un meinte dass die polizei bei ihr klingeln würde (das auto ist auf meine tante zugelassen). Kurz mit der Polizei geredet, die meinte ich solle aufs Revier kommen mit dem auto. Dies dann auch getan und dann alles wahrheitsgemäß ausgesagt so wie es war.

Das Problem ist ein Führerscheinentzug wär der Horror, da ich meinen Führerschein für die Arbeiten brauche und natürlich hoffe ich auch durch die wahrheitsgemäße aussage, dass ich so glimpflich wie möglich aus der sache rauskomme...

Meine Frage ist jetzt was auf mich im wahrscheinlichsten falle zu kommt.

Schon mal Dankeschön im Voraus für ihre Hilfe.

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24 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Das kann man mit so ungenauen Angaben nicht wirklich sagen - es kommt sehr auf die Schadenshöhe an, aber die wissen Sie vermutlich noch nicht. Wenn der FS nicht beschlagnahmt wurde, deutet das darauf hin, daß er nicht entzogen wird. Aber das ist kein Grund zum Jubeln - in dem Fall gibt es halt Fahrverbot, und gern auch mal die Höchstfrist von 3 Monaten, was für die Arbeit dann auch nicht so toll ist. Außerdem gibt es eine Geldstrafe, 7 Punkte, Nachschulung und die Verlängerung der Probezeit.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
grobar
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

erstmal bedanke ich mich für ihre antwort.

laut polizist sei der schaden nur gering. Ich wollte auch nie bewusst eine Unfallflucht begehen, da es ein Anwohner mitbekommen hat und ich diesen auch gesehen habe, nur mein Kopf war in dem Moment leer, ich war total in Panik. Glauben sie um ein Fahrverbot komm ich nicht irgendwie rum?

MfG

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Glauben sie um ein Fahrverbot komm ich nicht irgendwie rum?


Das kommt auf die Höhe des Schadens an. Wenn der wirklich nur sehr gering ist, wird vielleicht kein Fahrverbot verhängt.

Wenn Du das erreichen willst, dann solltest Du aber einen Anwalt einschalten. Durch eigene Einlassungen zur Sache wird das Ganze manchmal eher verschlimmert als verbessert.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
grobar
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

Als 18-Jähriger Bundesfreiwilligendienstleistender ist man nicht mit dem großen Geld gesegnet... Wie viel würde denn ein Anwaltkosten?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

600 bis 800 Euro. Und nein, es gibt keine staatliche Stelle, die das übernimmt.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
grobar
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

Kann man den Betrag in Raten abstottern?

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Das musst du den Anwalt fragen, den du beauftragen möchtest.
Ein automatisches Recht auf Ratenzahlung gibt es nicht, aber fragen kostet erstmal nichts. Mehr als "Nein" sagen, kann er nicht.

Ratenzahlung ist bei Anwälten aber eher unüblich.
Oft wird sogar Vorkasse verlangt.

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#8
 Von 
grobar
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

alles klar. danke.

noch eine frage hätte ich die sache ist letzen montag passiert, wann muss ich ca. mit dem brief rechnen? Und ist es möglich einen Anwalt zu beauftragen nachdem ich die "Strafe" weiß?

MfG

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
grobar
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

alles klar. danke.

noch eine frage hätte ich die sache ist letzen montag passiert, wann muss ich ca. mit dem brief rechnen? Und ist es möglich einen Anwalt zu beauftragen nachdem ich die "Strafe" weiß?

MfG

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Der Brief wird nur die Ladung zum Jugendgericht enthalten. Und die wird in einigen Monaten kommen.
Und ist es möglich einen Anwalt zu beauftragen nachdem ich die "Strafe" weiß? Im Prinzip schon, aber das muß schnell gehen, denn die Berufungsfrist ist mit einer Woche recht kurz.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#11
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Auch wenn ich Dir abnehme, dass Du niemanen vorsätzlich schädigen wolltest:

quote:
da ich wirklich die totale panik hatte und nicht wusste was ich machen soll


ist jetzt aber nicht so die perfekte Voraussetzung, ein Fahrzeug zu steuern.

Mal abgesehen davon, dass man sowas in der Fahrschule ja behandelt und lernt, dass man sich NICHT vom Unfallort entfernt...

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
grobar
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich weiß dass ich ******* gebaut hab und ich werde die strafe auch akzeptieren ob du mir es abnimmst oder nicht, dass ich niemanden vorsätzlich schädigen ist mir auch egal. es ist nun mal passiert ändern kann ich nicht viel nur ich hoffe dass ich da so gut wie möglich rauskomm, mit dem geschädigten hab ich geredet und er habe nix seiner versicherung gezahlt und meinte ich solle ihm 500€ geben und dann hats sich erledigt für ihn. was meint ihr dazu?

MFG

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-- Editiert grobar am 28.09.2013 15:39

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

dann hats sich erledigt für ihn Das ist ziemlich egal, denn Sie werden wegen des Verstoßes gegen ein Strafgesetz verfogt und nicht im Interesse von Opfer X. Anders gesagt: Auf eine Verfahrenseinstellung brauchen Sie nicht zu hoffen. Es läßt sich bloß sagen, daß bei 500 Euro kein FS-Entzug in Frage kommt, aber dann halt das schon erwähnte Fahrverbot.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
ich hoffe dass ich da so gut wie möglich rauskomm


Verständlich; aber jemand, der wegen eines Bagatellunfalls "totale panik" bekommt, gehört nicht wirklich auf die Straße; zumindest nicht als Fahrer eines Kraftfahrzeugs.

Insofern wäre ICH vorsichtig mit dieser Begründung.

Daß Du Mist gebaut hast, weißt Du ja selbst.

quote:
mit dem geschädigten hab ich geredet und er habe nix seiner versicherung gezahlt und meinte ich solle ihm 500€ geben und dann hats sich erledigt für ihn


Warum sollte der Geschädigte auch eine Zahlung an seine Versicherung leisten?! Wenn überhaupt zahlt die Versicherung an ihn; aber da Du als Verursacher ja feststehst, würde mich das auch wundern.

DEINE Versicherung müsste den Schaden bezahlen; wenn die allerdings schon Wind von Deiner Fahrerflucht bekommen hat, sieht's evtl. düster aus und Du selbst musst den Schaden bezahlen.

Das mit den 500,- EUR kommt mir aber komisch vor - wie genau und in welchen Worten ist das Gespräch verlaufen? Nicht, dass es dem Geschädigten gar nicht um die Reparatur geht, sondern er Dir das Geld aus dem Kreuz leiern will, _damit_ er Deiner Versicherung nichts erzählt. Das wäre sogar strafrechtlich relevant...

was war denn genau kaputt am gegnerischen Auto und was war das für eins? Modell/Alter/Zustand?

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#15
 Von 
grobar
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

sorry hab mich verschrieben, es sollte heißen: er habe seiner versicherung nix gesagt.

Und zwar hat meine Tante bei ihm angerufen und er habe seiner Versicherung nix von dem Unfall erzählt. Dann hat er gemeint er würde zu Honda gehen und mal fragen was es so kosten würde. Zwei Tage später hat er wieder angerufen und gemeint er war bei Honda, diese wollten aber 90€ für ein Gutachten haben und er wollte es uns erstmal mitteilen, da wir die 90€ zahlen müssten. Dann meinte er wir sollten ihm 500€ geben, da die Polizei auch als Schaden ca. 500€ angegeben hat. Das wars dann mehr oder weniger.

Was "kaputt" ist kann ich leider nicht sagen. Es war ein Honda Civic aber älteres Modell, wie alt es ist kann ich nicht genau sagen, sollte aber so 10 +- 2Jahre sein.

MfG

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

okay, das klingt plausibel.

Wenn Du die 500,- EUR hast, würde ich an Deiner Stelle mit dem Geschädigten eine Vereinbarung treffen, dass Du ihm das Geld zur Begleichung seines Schadens gibst und dass damit seine Ansprüche gegen Dich abgegolten sind. Wenn Du die Kohle nicht hast, vereinbare eine Ratenzahlung und halte Dich strikt daran.

Das wirft auch ein gutes Licht auf Dich, weil Du Dich um Wiedergutmachung bemüht hast und die Versicherung Deiner Tante steigt auch nicht im Beitrag (was die Tante freuen dürfte).

Bei 500,- EUR Schaden ist's in der Regel immer günstiger, der Versicherung den Schaden "abzukaufen" (so heisst das) als diese regulieren zu lassen und dann höhere Raten bezahlen zu müssen. Abgesehen davon wäre ja nicht mal klar, ob die Versicherung sich das Geld nicht eh von Dir wiederholt (wegen der Fahrerflucht).



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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
grobar
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

Also beide Versicherungen wissen nichts von dem unfall. Des beste waer jetzt also ihm 500€ zu geben und dann waer die sache mit dem schaden schon mal erledigt. Hab ichs richtig verstanden? Mfg

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Also beide Versicherungen wissen nichts von dem unfall. Des beste waer jetzt also ihm 500€ zu geben und dann waer die sache mit dem schaden schon mal erledigt. Hab ichs richtig verstanden? <hr size=1 noshade>


Wenn du das machst, solltest du UNBEDINGT
(a) einen Beleg/Quittung für die Zahlung haben
(b) dir schriftlich geben lassen, dass damit alle bestehenden und zukünftigen(!) Forderungen erledigt sind.

Nur so wärst du auf der sicheren Seite.

Ich hätte bei solchen "unter-der-Hand"-Lösungen immer ein schlechtes Gefühl.
Wozu hat man denn eine Versicherung, wenn man sie nicht nutzt?


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#19
 Von 
grobar
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

erstmal danke dir. könntest mir vielleicht ein "musterschreiben" wegen punkt (b) erstellen. bin realtiv schlecht in sowas.

MfG

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
grobar
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

Also habe heute nen brief von der Staatsanwaltschaft bekommen und muss sagen ich bin echt erleichtert. Ich muss 225€ an den deutschen kinderschutz zahlen und das verfahren wird sann eingestellt, also kein aufbauseminar, kein fahrverbot, keine sozialstunden und keine punkte in Flensburg.

Nochmal danke an alle die mir geholfen habe.
Mfg

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#21
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
also kein aufbauseminar, kein fahrverbot, keine sozialstunden und keine punkte in Flensburg.

Aufbauseminar, Fahrverbot und Punkte kommen doch auch nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern von der Führerscheinbehörde dachte ich...

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
grobar
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

Auf dem zettel steht es so. "Es folgt dann weder ein eintrag im bundeszentralregister noch im verkehrszentralregister in flensburg. Sie gelten also als nicht vorbestraft und der vorfall wird nicht in ein führungszeugnis aufgenommen.


Jungs macht mir nicht meine hoffnungen kapuut :/

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Aufbauseminar, Fahrverbot und Punkte kommen doch auch nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern von der Führerscheinbehörde dachte ich... Aufbauseminar und Punkte sind aber die Rechtsfolgen einer Verurteilung . Was dem TE angeboten wurde, ist aber eine Verfahrenseinstellung - also entfallen all diese Folgen. Und ein Fahrverbot kann durchaus vom Gericht kommen, hier aber nicht, weil es wiederum Teil einer Verurteilung sein müßte und die gibt es hier ja nicht.
Jungs macht mir nicht meine hoffnungen kapuut :/
Das ist hier im Forum manchmal unvermeidlich, aber bei Ihnen heute sind die Hoffnungen ja durchaus berechtigt - mit den 225 Euro ist die Sache erledigt.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
grobar
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 13x hilfreich)

Muemmel ich danke dir 100x, dass ich jetzt auch 100% vergewissheit habe.

In diesem sinne kann der thread auch zu.
Mfg

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