Unfallflucht Alkohol

19. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Xo123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallflucht Alkohol

Ein Freund hat eine große Dummheit begangen.
Nachdem er auf einer Feier war, fuhr er mit dem Auto und verursachte einen Blechschaden an einem fremden Fahrzeug und begang Fahrerverflucht.
Die Polizei hat das Klingelschild am nächsten Tag nicht gefunden, sodass sie keinen genauen Alkoholwert durch Pusten oder Blutprobe haben.
Als er einige Wochen spätet bei der Polizei zur Vorladung war, schätzten sie den Wert auf 0.7 bis 1.4, da er sagte er hatte ca. 3-4 Bier getrunken.
Was erwartet ihn neben der nicht zu entschuldigende Fahrerflucht wegen des Alkohols?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7109 Beiträge, 1484x hilfreich)

Zitat:
Was erwartet ihn neben der nicht zu entschuldigende Fahrerflucht wegen des Alkohols?


Jede Menge weiterer Ärger

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https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Xo123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Polizei setzte ihn sehr unter Druck (unter anderem fielen Aussagen wie: Gib lieber zu, dass du Alkohol getrunken hast, wir wissen du kamst aus einem Club u.ä.).

Könnt ihr eine Vermutung über das Strafverfahren anstellen? Wie viele Tagessätze und wie lange vermutlich Führerschein weg?

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#4
 Von 
Xo123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wird sicher ein Strafverfahren und mit einer saftigen Geldstrafe kommen und der Führerschein wird auch eine ganze Weile weg sein.
Eine MPU ist bei einem Einzelfall unwahrscheinlich aber auch nicht absolut ausgeschlossen.

Sorry, Frage ist hierauf bezogen

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Na, 40 bis 50 Tagessätze werden es bestimmt. Und der FS-Entzug dürfte so bei 12 bis 18 Monaten liegen.
Gib lieber zu, dass du Alkohol getrunken hast, wir wissen du kamst aus einem Club u.ä.). Und deswegen hat er das zugegeben? Mann, Mann, Mann...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Xo123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Na, 40 bis 50 Tagessätze werden es bestimmt. Und der FS-Entzug dürfte so bei 12 bis 18 Monaten liegen.
Gib lieber zu, dass du Alkohol getrunken hast, wir wissen du kamst aus einem Club u.ä.). Und deswegen hat er das zugegeben? Mann, Mann, Mann...


Danke für die schnelle Antwort. Natürlich war das nicht clever von ihm, allerdings drohten die Polizisten ihm wohl, dass sie auch Zeugen bzw. Personal des Clubs wegen des Alkoholkonsums befragen werden....

Mit einer MPU ist demnach wahrscheinlich nicht zu rechnen?

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Mit einer MPU ist demnach wahrscheinlich nicht zu rechnen? Die MPU ist keine Entscheidung des Gerichtes - darüber entscheidet die Führerscheinstelle. Ich würde mich da der Vermutung aus Antwort Nr. 2 anschließen - nicht sehr wahrscheinlich, aber möglich.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Xo123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Mit einer MPU ist demnach wahrscheinlich nicht zu rechnen? Die MPU ist keine Entscheidung des Gerichtes - darüber entscheidet die Führerscheinstelle. Ich würde mich da der Vermutung aus Antwort Nr. 2 anschließen - nicht sehr wahrscheinlich, aber möglich.


Gibt es dann eigentlich eine Gerichtsverhandlung oder wird ein Urteil nur zugeschickt, verzeiht die Frage.

Der geschätzte Alkoholwert lag zwischen 0.7 und 1.4. Ist es richtig, dass das Gericht sich auf den niedrigsten Wert, also 0.7, beziehen muss?

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Gibt es dann eigentlich eine Gerichtsverhandlung oder wird ein Urteil nur zugeschickt, verzeiht die Frage. Beides ist möglich, sofern er mindestens 21 ist. Ist er jünger, erscheint er persönlich vor Jugendgericht.

Der geschätzte Alkoholwert lag zwischen 0.7 und 1.4. Ist es richtig, dass das Gericht sich auf den niedrigsten Wert, also 0.7, beziehen muss? Ja, wobei oben ja schon erwähnt wurde, daß das völlig ausreicht - schließlich geht es hier nicht um (unauffälliges) Fahren unter Alkohol, sondern Alk+Unfall, um es mal simpel zu formulieren.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
Xo123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider kann ich keine deiner Antworten als hilfreich anklicken (obwohl es lädt, wird es nicht als hilfreich abgespeichert :/)

Also wäre es am besten, man fechtet den geschätzten Wert an, da die Polizei ihn ganz schön unter Druck gesetzt hat?
Dennoch wird es ca. bei dem vermuteten Strafmaß bleiben.

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Also wäre es am besten, man fechtet den geschätzten Wert an, da die Polizei ihn ganz schön unter Druck gesetzt hat? Nö. Ausgesagt ist ausgesagt - das kann man nicht zurücknehmen. Man könnte vor Gericht die Aussage verweigern, aber in dem Fall werden halt die Polizisten befragt, die dann eben sagen: "Herr X hat bei der Vernehmung das und das ausgesagt". Insofern ist das zwecklos.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16458 Beiträge, 9279x hilfreich)

Zitat:
Also wäre es am besten, man fechtet den geschätzten Wert an, da die Polizei ihn ganz schön unter Druck gesetzt hat?

Wenig sinnvoll.
Denn, dass alkoholisiert ein Unfall gebaut wurde und dann noch Fahrerflucht begangen wurde, scheint ja klar zu sein. Auf die genaue Höhe des Alkoholpegels kommt es gar nicht so sehr an. Ob es nun 0,4 Promille, 0,7 Promille oder 0,9 Promille waren - das macht nur wenig bis gar keinen Unterschied in der Strafhöhe.
Wenn man eine Diskussion um den genauen Promillewert vom Zaun brechen möchte, wird ein rechtmedizinischer Gutachter beauftragt, der anhand der Getränke den Promillewert berechnet - raten Sie mal, wer die Kosten am Ende dafür bezahlen wird.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Verkehrsrecht ist nicht mein Metier. Dennoch hier eine Anmerkung von mir, da ich vor einigen Wochen einen Blogbeitrag eines Strafverteidigers zur Kausalität zwischen Alkoholisierung und einem Unfall gelesen habe. Diesen finde ich leider nicht wieder, daher nur eine Kurzzusammenfassung aus dem Gedächtnis.

Wenn jemand alkoholisiert einen Unfall baut, dann bedeutet das noch nicht zwingend, dass er aufgrund der Alkoholisierung diesen Unfall verursacht hat. Möglich ist immerhin auch noch, dass er den Unfall auch im nüchternen Zustand verursacht hätte. Strafrechtlich ergeben sich daraus meiner Erinnerung nach Unterschiede.

Man könnte sich also durchaus den Unfallhergang nochmal anschauen. Möglicherweise ist eh klar, dass nüchtern der Unfall in aller Regel nicht passiert wäre. Dann ist der Drops gelutscht. Wenn der Unfallhergang aber auch bei nüchternen Fahrern plausibel wäre, dann gibt es zumindest einen Ansatzpunkt.

Ein Beispiel könnte ein Unfall durch Blitzeis sein. Der passiert alkoholisierten wie nüchternen Fahrern. Da wird man nicht so ohne weiteres eine Kausalität zwischen Alkoholisierung und Unfallverursachung ziehen können.

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#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16458 Beiträge, 9279x hilfreich)

Das lohnt sich aber nur, wenn man unter 0,5 Promille liegt.
Ab 0,5 Promille wird man ja auch dann für eine Alkoholfahrt bestraft, wenn man keinen Unfall baut (oder "nur" einen Unfall, der keinen Zusammenhang mit dem Alkohol aufweist).

Wir haben ja eine Alkoholfahrt, einen Unfall und eine Unfallflucht. Die Unfallflucht wird auf jeden Fall bestraft. Wenn der Unfall auf den Alkohol zurückzuführen ist, wird die Alkoholfahrt zusammen mit der Unfallflucht bestraft. Hat der Unfall nichts mit dem Alkohol zu tun, werden Unfall und Alkoholfahrt getrennt bestraft - lohnen tut sich das aber nur, wenn der Promillewert so gering ist, dass die Strafe für die Alkoholfahrt bei 0 liegt - was außerhalb der Probezeit bei unter 0,5 Promille der Fall ist..

Signatur:

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