Unfallflucht - Zeugen haben beobachtet dass ich gegen eine Laterne gefahren bin

9. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
xxderonxx
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallflucht - Zeugen haben beobachtet dass ich gegen eine Laterne gefahren bin

Hallo,habe vor kurzem mit meinem Lkw in einem Wendekreis gewendet und bin weggefahren.2 Wochen später bekam ich einen Anruf von der Polizei das sie mich wegen einer Unfallflucht suchen,Zeugen haben beobachtet das ich beim wenden Rückwärts gegen eine Laterne gefahren bin.Da ich mich nicht einweisen lassen habe, konnte und wollte ich meine Schuld auch nicht abstreiten.Ich habe mir die Stelle noch mal angesehen und dort stand eine schiefe Laterne.Da ich immer sehr langsam Wende ist sie wohl nicht ganz umgefallen sondern wurde nur "sanft" gedrückt.Nun habe ich Post von der Stadt des geschehens bekommen,mit dem ich aufgefordert wurde eine Strafe von 30,- zu zahlen.Die Stadt erwähnte ihm Brief das ich nur die Hälfte zahlen bräuchte wegen geringem Sachschaden,Rückwärtsfahren usw. Ansonsten wären 60,- und 2 Punkte fällig gewesen.Was erwartet mich nun seitens der Staatsanwaltschaft (ermittelt schon seit 6 Monaten) ? Soll ich mir einen Anwalt nehmen?Wenn die mir meinen Führerschein wegnehmen bin ich Arbeitslos (Berufskraftfahrer 7,5t).Der Polizei habe ich geschrieben das ich es nicht gemerkt habe,weil es so auch war!Ich habe mich in dem Brief aber Entschuldigt für mein fehlerhaftes Verhalten.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fabe
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 8x hilfreich)

wenn du es wirklich nicht gemerkt hast, kann man dir das auch nicht nachweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael-Wirg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Du müsstest Dir seitens deines Arbeitgebers bestätigen lassen das DU KEINEN URLAUBSANSPRUCH für dieses Jahr mehr geltend machen kannst und eine INNERBETRIEBLICHE Arbeitsstelle für den Zeitraum des Führerschein Entzuges ebenfalls nicht möglich ist. Ebenso sollte Dein Arbeitgeber Dir bestätigen das er sich ausserstande sieht im Falle des Entzuges, Dich weiter zu beschäftigen. In diesem Fall liegt ganz klar eine Existensbedrohung dar. Dann solltest Du gute Chancen haben den Entzug gegen Auflage einer höheren Geldstrafe zu umgehen.

So war es bei mir wie ich mit über 120Km/h durch einen 70Km/h bereich "geflogen" bin und dabei geblitzt wurde. Bin aber leider kein EXPERTE, denke aber das dies eine Möglichkeit darstellen kann!!! ;)

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"Pechvogel
Michael"

0x Hilfreiche Antwort

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