Unfallflucht ???

1. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Alujet
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 12x hilfreich)
Unfallflucht ???

Hallo
Person A fährt rückwärts in eine Einfahrt und beschädigt dabei einen Pfeiler. Schadenhöhe am Pfeiler ca. 350 €. A fährt ohne sich um den Schaden zu kümmern weg. Hausbesitzer B sieht den Vorfall, notiert sich das Kennzeichen und erstattet bei der Polizei Anzeige.
Ist das jetzt "nur" eine Sachbeschädigung weil der Pfeiler auf Privatgrund steht oder Unfallflucht ?
Welche Strafe kommt auf Person A zu ?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

Definitiv Unfallflucht. Deshalb, wenn seit dem Unfall noch keine 24 Stunden vergangen sind, dann umgehend zur Polizei und selber den Unfall melden. Dann wird möglicherweise von einer Bestrafung abgesehen.

Ansonsten kann nur ein guter Anwalt helfen, die Strafe möglichst erträglich zu halten. Geldstrafe und Fahrverbot sind aber obligatorisch.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Eine Sachbeschädigung scheidet von grundauf aus, da bei diesem Delikt Vorsatz gefordert ist, von dem wir im vorliegenden Fall mal nicht ausgehen wollen.....
Wenn er nur zum Wenden in die Einfahrt gefahren ist, kann man davon ausgehen, dass man den Bereich mit viel guten Willen noch zum (zumindest tatsächlichen) öffentlichen Verkehrsraum zählen kann; wenn das nicht mehr gegeben ist, würde es auf eine zivilrechtliche Angelegenheit hinauslaufen.
Eine Anzeige könnte der Geschädigte zwar stellen, diese wäre aber regelmäßig spätestens beim Staatsanwalt zum scheitern verurteilt..... ;)


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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#3
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Moment mal: wo steht denn geschrieben, dass es bei einem Unfall auf einem Privatgrundstück kein unerlaubtes Entfernen gibt????

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#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Und wo steht, dass Sachbeschädigung immer vorsätzlich sein muss?

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#5
 Von 
Alujet
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Zum Glück bin ich in diesem Fall der Hausbesitzer B. Ich habe den Unfallverursacher - nachdem ich seine Telefonnummer herausbekommen habe - angerufen. Er sagt : Unfall habe ich bemerkt, bin aber davon ausgegangen das nichts beschädigt wurde.
Auf meine Frage hin warum er nicht ausgestiegen wäre und geklingelt hat, sagte er nur : eine Moralpredigt brauche ich mir von ihnen nicht anzuhören. Sie können mich ja verklagen wenn sie wollen.
Ich bin etwas überrascht gewesen. Wenn ich schon einen Schaden verursache sollte ich doch dafür auch einstehen - gerade bei dieser geringen Schadenhöhe. Na ja ich habe ihm "seinen Wunsch" erfüllt und bei der Polizei eine Anzeige aufgegeben. Nun wollte ich gerne Wissen mit welcher Bestrafung er rechnen kann. Ich denke das die Schadenhöhe doch auch eine Rolle spielt - oder ?

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Und wo steht, dass Sachbeschädigung immer vorsätzlich sein muss?

§303 StGB i.V.m. §15 StGB . ;)

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#7
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@karamel:
StGB § 15 Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.

Mit §303 STGB ergibt das, dass fahrlässige Sachbeschädigung keine Straftat ist.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Es handelt sich definitiv um Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB .

Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen Unfall auf öffentlichem oder privatem Grund handelt.

Als Regelstrafe bei einem Schaden von 350€ ist mit einer Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehaltes und einem Fahrverbot von einem Monat zu rechnen. Das ist allerdings nur als grober Anhaltspunkt zu betrachten und kann im Einzalfall auch höher oder niedriger ausfallen.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Es handelt sich definitiv um Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB .

Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen Unfall auf öffentlichem oder privatem Grund handelt.

Als Regelstrafe bei einem Schaden von 350€ ist mit einer Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehaltes und einem Fahrverbot von einem Monat zu rechnen. Das ist allerdings nur als grober Anhaltspunkt zu betrachten und kann im Einzalfall auch höher oder niedriger ausfallen.

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#10
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@hh

"Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen Unfall auf öffentlichem oder privatem Grund handelt"

So gänzlich "uninteressant" ist es nun doch nicht - da der § 142 StGB von einem Unfall im Straßenverkehr ausgeht! Und wenn auf meinen Privatgrundstück, dass auch nicht ansatzweise wenigstens tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum ist so handelt es sich nicht um einen Verkehrsunfall im herkömmlichen Sinne.
Bei einem Einfahrtsbereich sollte man aber von einem öffentlichen Verkehrsraum ausgehen könnne ;)

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#11
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Danke für die Aufklärung :) . Aber wie nennt man es dann, wenn jemand unabsichtlich etwas zerstört? Und wie kann man jemandem einen Vorsatz überhaupt nachweisen?

Als Nicht-Jurist dachte ich immer, Sachbeschädigung ist, wenn man etwas ohne Vorsatz kaputt macht und mutwillige Zerstörung ist dann mit Absicht. Wo liegt dann der Unterschied zwischen Sachbeschädigung und mutwilliger Zerstörung?

Sorry Alujet, diese Fragen haben natürlich nur marginal mit deinem Anliegen zu tun, es interessiert mich nur in dem Zusammenhang sehr. Ich finde das Verhalten des Autofahrers auch befremdlich - wenn ich schon was anrichte und mir dann jemand die Möglichkeit gibt, mit einem blauen Auge aus der Sache zu kommen, werde ich doch nicht noch frech. In dem Fall finde ich es super, dass du nicht, wie viele andere es wohl getan hätten, resigniert die Sache auf sich hast beruhen lassen. Darauf hatte der andere ja wohl offensichtlich spekuliert.

Schönen Tag und Gruß
karamel

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#12
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@karamel
Im Grund handelt es sich bei den beiden Begriffen um das "Gleiche"!
Zur mutwilligen Zerstörung kann man auch Vandalismus sagen....
Der Vorsatz, also die subjetive Seite, ist regelmäßig nur durch Ermittlungen herauszuarbeiten. Natürlich gibt es ziemlich klare Fälle: einer zerdrischt mit einem Baseballschläger die Straßenbeleuchtung - nun kann er sich damit rausreden, er wollte nur die Mücken vertreiben - aber das glaubt dann keiner....
Wenn jede unabsichtliche Beschädigung/Zerstörung eine Sachbeschädigung wäre, dann würden auf unseren Straßen tausende Straftäter fahren - denn jeder, der mal einen Verkehrsunfall verursacht, steht schon mit einem Bein im Knast.....
Aus dem Grund sind solche Schäden regelmäßig zivilrechtliche (Versicherungs-)Fragen.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Alujet
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo

Vielen Dank erstmal für die vielen Antworten.
Ich habe heute Post von der Polizei bekommen. Meine Online Anzeige ist angekommen und wird weiter bearbeitet. Ich bin mal gespannt wie es weiter geht.
Der Autofahrer hat sich bei mir leider immer noch nicht gemeldet - naja nun muß er sich hat mit der Polizei rumärgern.

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