Hallo an alle,hab da ein Problem
habe letzte Woche festgestellt,das mein Parkplatznachbar mein Auto beschädigt hat.Es handelt sich hier um einen abgeschlossenen Hof mir vermieteten Parkplätzenn.Habe Kratzer bis zur Grundierung und Lackspuren an meinem PKW.Polizei wurde von mir informiert ist aber nicht gekommen.Sollte Bilder vom Schaden machen und mich mit dem Nachbarn in Verindung setzten.Gesagt,getan.Habe ein freundliches Schreiben geschickt und noch eine Frist von einer Woche gesetzt um sich bei mir zu melden.Mittlerweile wurden die Lackspuren fast weggewischt und man sieht aber noch die tiefen Kratzer.Will nun Anzeige erstatten wegen Fahrerflucht und beseitigung von Beweismitteln.Hab ich eine Chance durch die Bilder es zu beweisen und meinen Schaden ersetzt zu kriegen? Gruß HUGO
Unfallflucht? Habe ich eine Chance meinen Schaden ersetzt zu kriegen?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Wenn es ein abgeschlossener Bereich ist, dürfte keine Straftat im Sinne von § 142 StGB vorliegen, da diese im öffentlichen Straßenverkehr begangen werden muss. Also dürfte nur der Zivilklageweg bleiben. MfG
Hallo Senior,
vielen Dank für die Info,da weiß ich zumindest was auf mich zukommen kann.Hätte die Angelegenheit gerne auf einem vernünftigen Weg geregelt.Denn so ein Ärger braucht kein Mensch aber habe auch nicht die Absicht mir mein Auto veramponieren zu lassen.Also vielen Dank nochmal und schönen Sonntag noch Gruß HUGO
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Hallo nochmal,
nach meiner o.a.Situation,habe ich nun gestern Anzeige erstattet.Hatte ja meiner Nachbarin 1Woche Zeit gegeben sich mal zu melden.Nix passiert.Gestern Abend steht sie vor meiner Tür und macht ein riesen Theater nachdem die Polizei bei ihr war.Wäre es besser jetzt einen Anwalt einzuschalten nachdem sie alle Vorwürfe von sich weißt und mich jetzt beschuldigt Ihr Auto beschädigt zu haben?Wäre dankbar für eine schnelle Info Gruß HUGO939
Hallo Hugo939,
den Gang zu einem Anwalt halte ich unter den geschilderten Umständen für nicht verkehrt.
Davor ist es vielleicht sinnvoll, der lieben Nachbarin anzubieten, daß der Schaden von einem Gutachter begutachtet (geniales Deutsch, sorry...) wird, um die Gegenvorwürfe zu entkräften bzw. zu untermauern.
An der Art der Fremd-Lack-Ablagerungen sowie dem Verlauf der Kratzer und sonstiger Schäden läßt sich im Normalfall ermtteln, welches das stehende (=beschädigte)und welches das fahrende (=schädigende) Fahrzeug war.
Sollte sie dies verweigern, ist das (subjektiv betrachtet) fast schon ein Schuldeingeständnis.
Zumindest habe ich auf diesem Weg einen mir untergeschobenen Parkschaden auf einem Supermarkt-Parkplatz plötzlich vom angeblich geschädigten Gegner bezahlt bekommen müssen.
MfG,
der Ritter
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