Unfallflucht als Beifahrer und Angst vor Aussage

18. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hocksi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallflucht als Beifahrer und Angst vor Aussage

Guten Tag,

angenommen es sind 4 Leute auf der heimfahrt vom feiern.
Eine Person hat nicht mitgefeiert und im Auto geschlafen und die anderen 3 waren feiern.

Nach einer Stunde machts Boom. Das Auto dreht sich und bleibt auf dem mittelstreifen stehen. Das Auto wird von allen beteiligten verlassen und auf den Sicherheitsstreifen geschoben und Warnblink angemacht.

Da der Fahrer wohl alkoholisiert war, hat der natürlich schiss bekommen und entschied, falls es zu Aussage kommen sollte zu sagen, dass ein 5ter im Auto war der sofort geflüchtet ist (quasi der Fahrer).

Der Mann (B) dem aufgefahren wurde kam dann auch schon und hat sich erkundigt ob alles ok wäre. Es wurde sich kurz über den Unfall unterhalten und dabei kam raus, dass dem Auffahrer (also den 4 Leuten) wohl keine Schuld hätten, da dem Aufgefahrenen Mann (B) selber schnell wegen etwas reagieren musste und gebremst hat.

Da der Fahrer der Gruppe aber anscheinend alkoholisiert war und wusste wenn das rauskommt kann er seine Karriere vergessen, beschlossen die anderen 3 auch mitzuflüchten, unter dem vorbehalt rechtzeitg auf arbeit zu sein.

Der Mann (B) schrieb noch einen falschen Namen auf, den er vom Fahrer der Gruppe bekommen hatte und rief die Polizei.
die Gruppe wartete ungefähr eine viertel Stunde bevor sie zum Nachbarort rannten und sich ein Taxi riefen.

Kurz gesagt wurde Unfallflucht begangen.

Die Person die die ganze Zeit im Auto geschlafen hatte stand unter Schock und tat alles was die anderen, die in Panik waren, von ihm verlangt haben. Auf arbeit angekommen wusste der Arbeitgeber aber schon bescheid, denn die Polizei fand ein Ausweis von einem der nicht beim Unfall dabei war, aber auch bei den Leuten der Gruppe arbeitet.

Dann kam es erstmal zum mündlichen Verhöhr ohne Polizei, erzählt wurde was passiert ist, aber nicht das einer der Gruppe gefahren ist.

Demnächst wird nochmal eine schriftliche Aussage aufgezeichnet und eine Person der Gruppe hat vor die Wahrheit zu sagen, denn falls rauskommen sollte das eine Falschaussage gemacht wurde, kann er seine Karriere auch vergessen.


Nun ist die Frage:

Da die schlafende Person auch in dem Auto saß und auch mitgeflohen ist, welche Strafen erwarten ihn ?

In wie weit kann sich die Person vor den anderen schützen lassen.
Falls nämlich die Wahrheit durch die Personenaussage rauskommt, widerspricht sich das ja den Aussagen der anderen 3. Die werden natürlich sauer sein und da die wissen wo die "verräterische Person" wohnt bzw arbeitet, werden die das nicht dulden. Die Person hat jetzt natürlich Angst das richitge zu machen, nämlich die Wahrheit zu sagen.
Wie soll diese Person jetzt vorgehen

Die Person weiß natürlich das sie um eine Geldstrafe nicht herum kommt, aber wie sieht es mit einer Anzeige aus ?

Wie ist die Rechtslage.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Hallo!
Abgesehen davon, dass ich Ihr aller Verhalten nicht gut finde, kommt es bei der Vernehmung bei der Polizei darauf an, als was Sie vernommen werden.Als Beschuldigter oder Zeuge?
Als Beschuldigter können Sie die Aussage verweigern, als Zeuge wiederum können Sie auch die Aussage verweigern, nämlich dann wenn Sie sich bei wahrheitsgemäßer Aussage selber einer Straftat bezichten würden.
Hier wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur einer Anzeige kommen, zu der Sie dann als Zeuge geladen werden.Bei Gericht sind Sie zur wahrheitsgemäßer Aussage verpflichtet und könnten auch unter Eid aussagen müssen.Sollte Ihnen dann später nachgewiesen werden, dass Sie das Gericht belogen haben, droht Ihnen mit oder ohne Eid eine Strafe.Nun könnten natürlich alle Schweigen, wobei wenn keine Blutprobe von allen entnommen wurde, der Nachweis einer Trunkenheitsfahrt nicht mehr nachzuweisen wäre.Bliebe dann noch die Unfallflucht und der Unfall.Jetzt müßten alle sagen Sie sind nicht gefahren oder können sich nicht erinnern........!

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
dabei kam raus, dass dem Auffahrer (also den 4 Leuten) wohl keine Schuld hätten, da dem Aufgefahrenen Mann (B) selber schnell wegen etwas reagieren musste und gebremst hat.
Unsinn. Für solche Fälle ist der Mindestabstand und das Sichtfahrgebot einzuhalten. Ansonsten, siehe Antwort von Slavonia.

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#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Die schlafende Person sollte vor der Polizei gar keine Aussage mehr machen.

Vor Gericht ist sie zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Dieses Verfahren sollte abgewartet werden.

Bis jetzt kann ich kein strafbares Verhalten erkennen (Ich setze voraus, dass die schlafende Person keinen konkreten Dritten als falschen Fahrer nannte).


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