Unfallflucht bei einem Unfall ohne Personenschäden

16. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.05.2014 19:44:03
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallflucht bei einem Unfall ohne Personenschäden

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie im Betreff beschrieben ist mir letztes Wochenende ein Unfall ohne Personenschäden passiert.
Zum Tatgeschehen:
Ich bin In der Nacht vom Samstag auf Sonntag gegen eine Metallstange gefahren die daraufhin verbogen und beschädigt wurde.
Aus Panik und da keine Personen zu Schaden gekommen war, bin ich ohne etwas zu Unternehmen nach Hause gefahren & habe die Sache auf sich beruhen lassen.
Heute kam dann ein Schreiben der Polizei, dass ich zur Vernehmung wegen "Unerlaubten Entfernens am Unfallort" angehört werden soll.
Zu meiner Person : Ich bin 22 Jahre, Angestellter und nicht mehr in der Probezeit.

Jetzt ist meine Frage, soll ich vor dem Vernehmungstermin einen RA- Beauftragen ?
Mit welchen Folgen habe ich auf jeden Fall zu rechnen ( Führerschein entzug mindestens-höchstens, Geldstrafe, Freiheitsstrafe etc )

Über eine schnelle und informative Antwort von euch wäre ich sehr dankbar

Mfg Stefan

-----------------
""

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Sind Sie nach dem Unfall ausgestiegen?
Vorwärts oder rückwärts Unfall verursacht?
Warum wollen Sie zu einer polizeilichen Vernehmung gehen?



-----------------
"

"

-- Editiert Black No.1 am 16.05.2014 17:48

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17270x hilfreich)

Mit welchen Folgen habe ich auf jeden Fall zu rechnen ( Führerschein entzug mindestens-höchstens, Geldstrafe, Freiheitsstrafe etc ) Freiheitsstrafe kann man ausschließen. Ansonsten gibt es Fahrverbot oder FS-Entzug (mindestens 6 Monate) - das hängt von der Schadenshöhe ab. Die Frage nach dem Höchstmaß des FS-Entzuges ist ziemlich sinnfrei - dieses ist natürlich der lebenslange Entzug des FS, was hier natürlich nicht zu erwarten ist, aber Sie wollten es ja durchaus wissen...
Warum wollen Sie zu einer polizeilichen Vernehmung gehen? Das ist in der Tat eine gute Frage - Sie müssen da nicht hin.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 16.05.2014 18:29

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Mir ist aufgefallen, dass Sie nicht fragten, ob Sie zur polizeilichen Vernehmung gehen sollen, sondern ob Sie zuvor einen Rechtsanwalt beauftragen sollten.

Es kommt auf die Umstände an.
Tendenziell, ja.

Kosten kommen eh auf Sie zu.

Im besten Fall reichen die ersten 500Euro für den Rechtsanwalt schon.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.033 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.