Unfallflucht ja oder nein

16. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ovve
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 114x hilfreich)
Unfallflucht ja oder nein

Hallo zusammen,

ein Bekannter von mir mußte abends ca. 23:30 einem Reh ausweichen, dabei ist er von der Straße abgekommen und gegen einen Baum gebrettert.

Auto ist Totalschaden, ihm ist nichts passiert, scheint sehr großes Glück gebabt zu haben.

Angeblich hatte er nur zwei kleine Bier getrunken.

Er hat dann über Handy einen Kumpel angerufen, der ihn dann zu seiner Freundin gefahren hat. Auto lag weiter im Graben.

Den Unfall hat er natürlich nicht gemeldet.

Die Polizei war zwischzeitlich auch schon auf der Suche nach ihm.

Nächsten Tag hat er dann den Unfall bei der Polizei gemeldet.

Der Baum, ca. 10cm Durchmesser, ist natürlch hinüber.

Ist das nun Unfallflucht was er begangen hat ?

Es wurde kein anderer VT geschädigt, nur der Baum.

Was würde im schlimmsten Fall auf ihn zukommen ?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Ist das nun Unfallflucht was er begangen hat ?
Ja.

quote:
Es wurde kein anderer VT geschädigt, nur der Baum.
Also ist einn Fremdschaden entstanden. Es muss ja nicht zwingend ein VT geschädigt werden.

quote:
Was würde im schlimmsten Fall auf ihn zukommen ?
Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis. Im besten Fall die Einstellung des Verfahrens.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Also, zunächst mal war es schonmal goldrichtig, dass er die Entnahme einer Blutprobe vereitelt hat. Denn selbst mit nur 0,3 Promille + Verkehrsunfall hätte er mit einer Anklage wegen Straßenverkehrsgefährdung rechnen müssen.

Der Strafrahmen hätte dann irgendwo im Bereich von 40-60 Tagessätzen Geldstrafe + Entzug der FE für mindestens 12-14 Monate gelegen. Eine Unfallflucht in dieser Situation zu begehen und richtigerweise nicht nach Hause zu gehen, sondern woanders auszunüchtern, war also zunächst goldrichtig.

Ich unterstelle mal, dass das mit den "nur" zwei kleinen Bierchen vielleicht auch etwas untertrieben war..

Dämlich war es dann allerdings, sich am nächsten Tag noch zu stellen. Warum hat er das denn gemacht?? Da war es doch schon längst zu spät, er hat sich dadurch nur selbst überführt. Hätte er einfach keine Angaben gemacht, hätte man ihm höchstwahrscheinlich gar nicht nachweisen können, dass er und niemand anderes am Steuer gesessen hat. Nunja, nun ist es zu spät.

Den Tatbestand der Unfallflucht hat er höchstwahrscheinlich erfüllt und kann hierfür - dank seiner Ehrlichkeit am nächsten Tag - auch bestraft werden. Letzteres wäre nur dann nicht der Fall, wenn gar kein Fremdschaden entstanden wäre, z.B. weil dieser Baum einfach nur "Wildwuchs" etc. darstellt, niemandem gehört etc.

Daher nun zu dem Baum: Was kostet denn so ein Baum in der Baumschule?

Von der Höhe des Schadens hängt nämlich der Strafrahmen und vor allem die Frage nach dem Ob und dann ggf. der Dauer eines Entzuges der FE ab.

Ab 1.100-1.300 € Fremdschaden ist die kritische Marke normalerweise überschritten, ab dann wird i.d.R. die FE für mindestens 6 Mo entzogen. Darunter kann es bei einem Fahrverbot (1-3 Mo) verbleiben.

Zur unverbindlichen Orientierung folgende Tabelle mit den Haustarifen einer Staatsanwaltschaft aus NRW (stammt aus einer Referendars-AG als Hilfsmittel für Referendare im Sitzungsdienst, das "richtige" Strafmaß zu beantragen)

bis 350 € Schaden 15 TS
bis 600 € Schaden 25 TS FV 1 Monat
bis 900 € Schaden 30 TS FV 2 Mo
bis 1.100 € Schad. 35 TS FV 3 Mo
> 1100 € Schaden 40 TS FE 06-10 Mo

Im Übrigen sollte der Kamerad sich hier einen Anwalt nehmen, da von der richtigen (!) Feststellung der Schadenshöhe sehr viel abhängt. Er sollte auch keine Aussagen mehr gegenüber den Ermittlungsbehörden tätigen, insbesondere nicht auch noch Alkoholkonsum einräumen!! Das könnte sich fatal auswirken.

Es soll schon Urteile wegen Trunkenheit im Verkehr gegeben haben, die sich u.a. darauf gestützt haben, dass der Beschuldigte einräumte, nur ein "paar" Bier getrunken zu haben..es werden sich ohnehin alle Beteiligten schon denken können, weshalb er das Auto einfach mal im Graben hat liegenlassen..

-- Editiert am 16.07.2009 19:07

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ovve
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 114x hilfreich)

Guten Morgen zusammen,

schönen Dank für Eure Antworten.

Der Kamerad selbst sieht das sehr locker, will erst einen Anwalt einschalten, wenn "die" was schlimmes von ihm wollen.

Werde weiter berichten was passiert.

Grüße aus Lüneburg

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Hi,

den Anwalt darf der Kamerad dann aber selbst bezahlen - so 400 bis 600 Euro sind das lässig. Und das bei klarem Sachverhalt - die "paar Biere" wird er ja wohl nicht erwähnt haben, als er bei der Polizei war...
Komplizierter wird es, wenn der Kumpel vorgeladen wird. Eine Vorladung zur Polizei kann er ignorieren, wird er zu einer Verhandlung als Zeuge geladen, wird es schwierig.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ovve
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 114x hilfreich)

Hallo zusammen,

am Samstag kam der Kamerad freudestrahlend zu mir und zeigt mir ein Schreiben, das daß Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde.

Mal sehen ob sich der Baumbesitzer, falls es einen gibt, bei ihm noch meldet, ansonsten ist er ja fein raus gekommen.

Bis auf seinen Vectra Kombi, war nur Haftpflichtversichert, der ist nur noch reif für die Mülle.

1x Hilfreiche Antwort

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