Unfallgegener macht keine Aussage

26. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
sunnie22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallgegener macht keine Aussage

Hallo
Ich versuchs kurz und gut zu erklären.

Autounfall, Beide Parteien meinen sie hatten Grün.
( Ich hatte einen grünen Abbiegepfeil....er fuhr geradeaus über Rot )
Polizei teilt Beiden mit das ein Verfahren wegen Rotlichtfahren eingestellt wurde, da beiden kein Tabestand bewiesen werden kann.

Gegnerische Versicherung kann weder ihren Versicherungsnehmer noch den Führer des Fahrzeugs erreichen.

Ich behaupte und es war auch so, das ich grün hatte. Leider habe ich keinen Zeugen.

Nun teilt mir die Gegnerische Versicherung mit....sie werten das als Teilschuld und überweisen mir knapp die Hälfte des vom Gutachter geschätzen Schadens.

Bei meiner Versicherung hat der Unfallgegener sich auch nicht gemeldet.

Soll ich das so hinnhemen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1955x hilfreich)

So lange Du nicht beweisen kannst, dass Du bei Grün in die Kreuzung eingefahren bist wirst Du mit der Haftungsquote von 50% leben müssen. Für Deinen Unfallgegner sieht es genauso aus.

Die Bußgeldverfahren wurden ja auch eingestellte, weil der genaue Unfallhergang, bzw. das Fehlverhalten des Einzelnen, nicht mehr zu rekonstruieren und somit nachweisbar waren.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
sunnie22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Da spielt es also auch keine Rolle, das der Unfallgegener keine Aussage macht und ich aber sage ich hatte grün?!

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1955x hilfreich)

Du forderst Schadenersatz. Diesen Anspruch musst Du nachweisen. Deine Aussage alleine ist dafür nicht ausreichend. So lange Du nicht nachweisen kannst, dass Du Grün hattest und Dein Unfallgegner den Unfall alleine verschuldet hat wirst Du deine Schadenersatzansprüche kaum durchsetzen können.

Nun kannst Du einen Anwalt mit der Schadensregulierung in Deinem Sinne beauftragen. Gelingt es ihm nachzuweisen das Deinen Unfallgegner die alleinige Schuld trifft muss die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten für Deinen Anwalt zahlen.

Bleibt es dagegen bei einer Haftungsteilung wirst Du den Anwalt, entsprechend Deiner Haftungsquote, selbst zahlen müssen.

Tut mir leid Dir keine besseren Auskünfte erteilen zu können.

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#4
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

stand kein Auto hinter dir an der Ampel, das du als Zeuge benennen kannst? Evtl, such durch Zeitungsinserate nen Zeugen

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#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

Theoretisch würden sie letztlich vollen Schadensersatz bekommen, wenn der Gegner schweigt.

Eine Aussage über die Versicherung werden sie aber nicht erzwingen können. Nur wenn sie eine Klage einreichen müsste sich der Gegner äußern um nicht voll zu haften. Dort wäre ein Schweigen ein Zugeständnis.

Auf diesen Umstand sollten sie die Versicherung hinweisen und diese dazu veranlassen eindringlich auf eine Stellungnahme des VN drängen. Dies ist im Übrigen eine Obliegenheit des VN (aber nur gegenüber der Versicherung).

Falls diese aber weiterhin an der hälftigen Regulierung festhält bleibt Ihnen nur der Weg einer Klage um zu einer Aussage und/oder Haftung des Gegeners zu kommen.

Mir ist ein Rätsel warum viele Versicherung das Schweigen Ihres VN dulden und so regulieren als wenn der VN den Anspruch bestritten hätte.

Das Problem bei einer Klage ist aber, dass der Unfallgegner nur äußern müsste, seine Ampel habe grün gehabt. Dann müssten Sie das Gegenteil beweisen was Ihnen wohl nicht gelingen wird.

Wenn Sie also an eine "ehrliche Haut" kommen, der zwar weiß, dass er bei rot fuhr und nur deshalb schweigt, weil er keine Lüge bzw. im Falle einer Klage einen Prozeßbetrug begehen will könnten Sie Erfolg haben.

Wie groß ist aber diese Wahrscheinlichkeit?




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#6
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

Nachtrag: "keinen Prozessbetrug begehen will".

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