Guten Tag, liebe Forenmitglieder.
Ich würde gerne wissen, ob es Sinn macht, selbst einen Unfallgegner bei der Bußgeldbehörde anzuzeigen, falls die Polizei das nicht getan hat.
Der Hintergrund ist der, dass es zu einem Unfall kam, bei dem beide Beteiligte eine Teilschuld hatten. Die Polizei hat aber nur den einen Beteiligten angezeigt. Es waren noch sehr junge Polizisten, die offenbar nicht gewusst haben, dass das Verhalten des Unfallgegners ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit darstellt. (Ich bitte darum, das einfach mal so als gesicherten Fakt hinzunehmen und nicht darüber zu spekulieren, ob der Unfallgegner deshalb evtl. tatsächlich unschuldig war. Darum geht es mir hier nicht.)
Jetzt geht es dem Beteiligten zwar nicht darum, dass der andere Beteiligte auch ein Bußgeld bekommt, das ist ihm eigentlich ganz egal. Er hat also keine "Rachegelüste" oder so etwas.
Er möchte allerdings von der Versicherung des Unfallgegners einen Teil seines Schadens ersetzt bekommen, da er genau weiß, dass der andere den Unfall mitverschuldet hat und er deshalb keinesfalls allein auf dem ganzen Schaden sitzenbleiben möchte.
Jetzt hat er doch aber im Zivilverfahren ganz schlechte Karten, wenn nur seine Schuld im Bußgeldverfahren festgestellt worden ist, nicht aber die des Unfallgegners, oder?
Bei der Bußgeldstelle hat man ihm nur gesagt, dass so ein Verhalten, wie das des Unfallgegners an sich schon ordnungswidrig wäre, die Polizei aber keine Anzeige erstattet hätte und deshalb wohl nichts in bezug auf den Unfallgegner gemacht werden würde.
Macht es in dem Fall Sinn, den Unfallgegner selbst anzuzeigen? Oder spielt das für das zivilrechtliche Verfahren keine so große Rolle?
Und zum eigenen Bußgeld:
Wäre es im Hinblick auf das Zivilverfahren taktisch unklug, das Bußgeld zu akzeptieren?
Wie ist es, wenn von der Behörde eine Verringerung des Bußgelds angeboten wurde für den Fall, dass es akzeptiert wird?
Sollte statt dessen besser Einspruch eingelegt werden, obwohl es nicht sehr hoch ist und man das Geld an sich locker bezahlen würde?
Ich bedanke mich schon mal sehr für alle Antworten!
Viele Grüße
Keiko
Unfallgegner anzeigen?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Jetzt hat er doch aber im Zivilverfahren ganz schlechte Karten, wenn nur seine Schuld im Bußgeldverfahren festgestellt worden ist, nicht aber die des Unfallgegners, oder?
Man kann schon sagen, dass er benachteiligt ist. Das ändert sich aber nicht wirklich, wenn er selbst den Unfallgegner anzeigt. Das, was man im Bußgeldverfahren beweisen kann, kann man auch im Zivilverfahren beweisen.
Die Verurteilung zu einem Bußgeld ist ein Indiz für das Zivilverfahren, aber kein Beweis.
Wäre es im Hinblick auf das Zivilverfahren taktisch unklug, das Bußgeld zu akzeptieren?
Wenn er das Bußgeld akzeptiert, dann hat er den vorgeworfenen Tatbestand quasi gestanden. Es wird dann sehr schwer, im Zivilverfahren nachzuweisen, dass es ganz anders war. Wenn der vorgeworfene Tatbestand jedoch offensichtlich erfüllt ist, dann macht es keinen Sinn, Einspruch einzulegen.
Wie ist es, wenn von der Behörde eine Verringerung des Bußgelds angeboten wurde für den Fall, dass es akzeptiert wird?
Wenn die Bußgeldstelle so ein Verfahren vorschlägt, dann ist sie sich unsicher, ob sie den Tatbestand in der ursprünglichen Form auch beweisen kann.
Sollte statt dessen besser Einspruch eingelegt werden, obwohl es nicht sehr hoch ist und man das Geld an sich locker bezahlen würde?
Die Frage, ob man das Bußgeld akzeptiert, sollte in so einem Fall nicht von dessen Höhe abhängen. Einen offensichtlich zutreffenden Tatvorwurf sollte man akzeptieren. Gegen einen unzutreffenden Tatvorwurf sollte man Einspruch einlegen.
So etwas gilt selbst dann, wenn nur eine mündliche Verwarnung ausgesprochen wird.
Umgekehrt ist es aber nicht so, dass ein nicht eingeleitetes Bußgeldverfahren oder der Umstand, dass kein Bußgeld verhängt wird, zu dem Schluss führt, dass der entsprechende Tatvorwurf unbegründet ist. Daher macht eine Bußgeldanzeige gegen den Unfallgegner aus meiner Sicht wenig Sinn.
Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!
Ich wünsche noch einen schönen Abend.
Gruß
Keiko
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