Unfallgegner erkennt die Schuld nicht an, trotz Beweis!

5. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hyro82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallgegner erkennt die Schuld nicht an, trotz Beweis!

Hallo zusammen,

Ich habe ein großes Problem bei meinem Unfall der sich vor ein paar Monaten abspielte.
Ich fuhr alleine auf einen großen Kreisverkehr mit Ampelanlage zu. Meine Ampel war grün und so wollte ich ganz normal in den Kreisel einfahren, doch dann sah ich im Augenwinkel ein anderes Fahrzeug von links auf mich zukommen. Trotz des Versuchs den Unfall zu vermeiden, krachte es. Der Gegner erkennt die Schuld nicht an. Da ich aber grün hatte, ging ich zum Ordnungsamt um zu beweisen, dass meine Ampel grün war. Der netter Herr vom Amt hatte in diesem Falle aber ein Verkehrsvideo, auf dem zu erkennen ist, dass der andere Wagen verkehrswidrig in meine Richtung abgebogen ist, in welcher sich der Unfall ereignete. Leider sieht man im Video nicht den Unfall, sondern nur, dass die Ampel in der Richtung, in die er abbog rot war bzw. die anderen Fahrzeuge noch an der Ampel standen. Da man den Unfall nicht auf dem Video sieht, will die gegnerische Versicherung dieses Video als Beweis nicht anerkennen.

Könnt ihr mir bitte Tipps geben wie ich weiter vorgehen kann in so einem Fall?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Grüße

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Hyro82):
Da man den Unfall nicht auf dem Video sieht, will die gegnerische Versicherung dieses Video als Beweis nicht anerkennen.

Logisch, es beweist ja auch nichts.


Wenn es denn tatsächlich ein echter Kreisverkehr war, dann hat derjenige der im Kreisverker ist die Vorfahrt, man hätte ihm also die Vorfahrt genommen.


Als erstes könnte mal ein Link von GoogleMaps und eine Skizze von dem Unfall weiterhelfen, das man sich mal ein Bild von der Situation machen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Leider sieht man im Video nicht den Unfall, sondern nur, dass die Ampel in der Richtung, in die er abbog rot war bzw. die anderen Fahrzeuge noch an der Ampel standen.
Wichtig ist, dass es ein längeres Video ist. Daraus kann dann abgeleitet werden, wann und wie lange die Ampel rot und grün war.
Hast du eine Kopie des Videos in deinem Besitz?

Zitat:
dass der andere Wagen verkehrswidrig in meine Richtung abgebogen ist
Was meinst du mit "verkehrswidrig"?
Das er bei Rot fuhr, oder das er verbotswidrig abgebogen ist (man durfte nur geradeaus - oder ähnlich)? Letzteres wäre nämlich noch besser für dich.

Zitat:
Der netter Herr vom Amt hatte in diesem Falle aber ein Verkehrsvideo, auf dem zu erkennen ist, dass der andere Wagen verkehrswidrig in meine Richtung abgebogen ist,,
Und, hat er den Rotlichtverstoß noch weiter verfolgt? [ich bin mir aber nicht sicher ob das zulässig wäre]

Zitat:
Da man den Unfall nicht auf dem Video sieht, will die gegnerische Versicherung dieses Video als Beweis nicht anerkennen.
Ein Gericht wird das imho aber ziemlich sicher tun, bzw. wird ein Gutachter darlegen wie es war.

Was sagt denn der Unfallgegner, also wie ist es seiner Aussage nach abgelaufen? Will er schon grün gehabt haben (und die anderen neben ihm haben alle geschlafen)?

Fazit: Ich rate umgehend einen Anwalt einzuschalten.

Zitat:
Wenn es denn tatsächlich ein echter Kreisverkehr war, dann hat derjenige der im Kreisverker ist die Vorfahrt, man hätte ihm also die Vorfahrt genommen.
Der TS hatte doch grün, da ist nichts mehr mit Vorfahrt im Kreisel oder Rechts-vor-links, Ampel geht vor.

Stefan


-- Editiert von reckoner am 06.01.2019 00:20

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Der TS hatte doch grün, da ist nichts mehr mit Vorfahrt im Kreisel oder Rechts-vor-links, Ampel geht vor.

Ich hatte grün ...
Prima, das Argument werde ich dann auch mal bringen wenn ich an einer der Ampelgeregelten Autobahnauffahrten einfach rausziehe ... :augenroll:


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Prima, das Argument werde ich dann auch mal bringen wenn ich an einer der Ampelgeregelten Autobahnauffahrten einfach rausziehe ...
Das ist doch eine ganz andere Situation. An Autobahnen stehen die Ampeln (ich kenne die durchaus, gemeint sind nicht die Kreuzungen davor, sondern Zuflussregelungsanlagen) doch weit vor der eigentlichen Kreuzung "Beschleunigungsstreifen - Autobahn".

Aber OK, du hast Recht damit, dass es schön wäre wenn wir mehr über den Kreisverkehr wüssten (Wo genau stehen die Ampeln? Hat auch der Kreisel selbst Ampeln, oder nur die Einfahrten? Wie ist das Ganze beschildert? Mit oder ohne VZ 215?).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hyro82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für euere Antworten!

Wie kann ich hier eine Skizze bzw. Ein Bild einfügen?

Es ist kein Kreisel in dem Sinne, sondern eine Mischung aus Kreisel und Kreuzung.
Ich beschreibe es mal:

Wenn ich rot gehabt hätte, hätte die Fahrbahn links grün, wenn meine Fahrbahn grün wäre, wäre natürlich die Linke Fahrbahn rot und die Fahrbahn in meine gegesetzte Richtung grün.

Der unfallgegner ist aber von meiner entgegenen Fahrtrichtung abgekommen und auf die linke Fahrbahn abgebogen (die rot war). So ist es auf dem Video auch zu sehen.

Ich bin leider nicht so gut in beschreiben, ich hoffe ich konnte es einigermaßen beschreiben.

Grüße

-- Editiert von Hyro82 am 06.01.2019 01:37

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ein Bild musst du bei einem Bilderdienst hochladen und dann den Link hier einstellen.
Oder du nennst uns die Örtlichkeit, dann können wirt selber schauen.

Stefan

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