Unfallgegner meldet Schaden nicht der Versicherung

17. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
silvio4444
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallgegner meldet Schaden nicht der Versicherung

Hallo,

ich hatte vor 3 Wochen einen Unfall mit dem Wagen meiner Freundin.
Ich musste beim Rechts abbiegen stehen bleiben, da die Fussgänger auch Grün hatten. Dabei fuhr mir eine junge Frau hinten rauf. Sie befand sich auf Probefaht mit einem Ford, den sie eigentlich kaufen wollte. Eine Stunde hätte sie fahren dürfen, war aber 2 Stunden unterwegs.
Nun haben wir das Problem das das Autohaus (Ford) den Schaden nicht an die Versicherung meldet. Ein Kostenvoranschlag sagt aus das der Schaden ca. 1400€ beträgt.
Das Ford Autohaus hat mit einem Mazda Autohaus ausgemacht das der Schaden dort behoben wird. (Die schieben sich ihre Aufträge gegenseitig zu) Wir möchten aber nicht in das Mazda Autohaus, weil wir mit denen schon schlechte Erfahrung gemacht haben.
Wir möchten aber das Geld von der Versicherung und uns eine andere Werkstatt suchen.
Was können wir tun?

Mfg Silvio

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Also wenn mir einer drauffährt dann lass ich ein Gutachten (Kostenvoranschlag) machen, reiche es der gegenerischen Versicherung ein und die begleicht den Schaden. an mich.
Was und ob der Gegner das meldet, und welches Autohaus der kennt ist mir doch egal.

Es gibt den Zentralruf der Versicherer, der die richtige Versicherung nennt, die dann anrufen.

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Was können wir tun?
Zum Rechtsanwalt gehen. Den muss die gegnerische Versicherung zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wie bereits ausgeführt.

Sie können den Schaden selbst bei der Versicherung des Unfallgegners einreichen (wenn sie die Versicherung nicht kennen kann diese über den Zentralruf der Versicherer in erfahrung gebracht werden; hierzu sollten Sie das Kfz-Kennzeichen und möglichst den Halter kennen).

Sie können selbstverständlich den Schaden auf KV bzw. Gutachten abrechnen. einer Reparatur müssen sie nicht zustimmen.

Da bei unverschueldeten Unfällen die Kosten des eigenen Anwaltes von der gegenerischen Versicherung erstattet werden, sollten Sie einen Anwalt einschalten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.857 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen