Unfalllucht ?? Richtiges Verhalten??

9. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
dumbofant74
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfalllucht ?? Richtiges Verhalten??

Person A fährt allein mit dem Auto von B.
A muß verkehrsbedingt bremsen. Eine Radfahrer Person C fährt in das Auto und beschädigt die Stoßstange.
A steigt aus und schaut sich den Schaden an.
A fordert C zum personalientausch mehrfach auf.
C sagt es ist nicht viel passiert, er verläst die Unfallstelle.

Begeht der Radfahrer C Unfallflucht ??
Darf A fahren wenn C einfach gefahren ist oder muß A warten ??
Muß die Polizei zwingend vor Ort kommen ??
Reicht es aus wenn A, den Besitzer B über den Vorgang telefonisch informiert ??

Danke.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3154 Beiträge, 486x hilfreich)

Wenn C nach Aufforderung zum Personalientausch weiterfährt, ist das unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
In diesem Fall hätte theoretisch keine Polizei geholt werden müssen. Diese wird erst bei größeren Personen- und Sachschäden erforderlich (Ermessensfrage).

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"Freie Anwaltskanzlei Prof. Dr. jur. G. Rissen, Dr. jur. B. Schissen, Dr. E. Klatant & Söhne & Nichte"

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#2
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Nach dem Wegfahren des Radfahrers hätte m.E. das Warten keinen Sinn (weil der eigentlich Grund ja nicht mehr gegeben ist).
Der nächste Weg würde zur Polizei führen oder der Verfolgung des Radfahrers inkl. Information der Polizei dienen....
Die Polizei würde in so einem Fall durchaus vorbeikommen, aber a) würde das vermutlich doch länger -je nach Auftragslage- dauern und b) hätte das ja auch keine "aufklärende" Wirkung....

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#3
 Von 
dumbofant74
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also kann A die Unfallstelle verlassen wenn C abgehauen ist.
(auch wenn das Auto geliehen ist)

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#4
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3154 Beiträge, 486x hilfreich)

Natürlich kann er sie verlassen. Er sollte nur schnellstmöglich die Polizei verständigen, weil der Schuss sonst auch nach hinten losgehen kann, wenn der andere plötzlich Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet. Alles schon hier dagewesen.:)

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#5
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Das Warten an der Unfallstelle hat doch die eigentliche Ermöglichung des Personalienaustauschs als Hintergrund.
Wenn sich die Beteiligten einigen, wäre ja grundsätzlich keine Polizei erforderlich (davon abgesehen, dass die Versicherungen das verlangen/gern sehen)...
Wenn der eine Beteiligte flieht, mit wem soll der andere denn irgendwas tauschen???
Entweder Polizei rufen, verfolgen und dann mit der Staatsmacht stellen, oder eben gleich zur Polizei......

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