Unfallverursacher macht andere Aussage - Polizei bestätigt meine Aussage

25. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
sug4r
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallverursacher macht andere Aussage - Polizei bestätigt meine Aussage

Hallo,

ich hatte am 11.10.24 auf einer zwei-spurigen Autobahn einen Unfall.
Ein LKW ist in dem Moment als ich ihn überholen wollte einfach nach links gezogen und in mein Auto eingeschlagen. Ich war mit ca. 130-140 km/h unterwegs.

Mein Fahrzeug ist laut Gutachter ein Totalschaden. Auto ist vom Vorderreifen rechts bis zum Tankdeckel beschädigt und an den Türen regelrecht aufgeschlitzt. Laut Polizei und Gutachter vom Schadensbild recht eindeutig. Auto hat vorne, links und hinten nicht mal einen Kratzer gehabt.

Der LKW Fahrer hat allerdings schon am Unfallort behauptet er wäre schon auf der linken Spur gewesen und ich dann quasi zwischen LKW und Leitplanke "reingeschossen". Seine Versicherung hatte nach zwei Wochen noch nicht mal eine Schadensmeldung von Ihm, aber gegenüber meiner Versicherung hat er direkt nach drei Tagen Ansprüche angemeldet.

Das zieht sich jetzt schon seit über drei Monaten. Anwalt wurde direkt eingeschaltet. Und jetzt hat die gegnerische Versicherung in "Vorkasse" zumindest schon den Gutachter bezahlt und ein Viertel des Schadensbetrages.

Wie ist die folgende Schilderung (aus dem Schreiben meines Anwalts an die gegnerische Versicherung) in der polizeilichen Unfallakte zu bewerten:

Zitat:
Am heutigen Tage ist mir die Unfallakte der Verkehrspolizeiinspektion XY-Stadt zugegangen, der
zweifelsfrei entnommen werden kann, dass die Unfallschilderung des Fahrers des bei Ih-
nen versicherten LKW nicht glaubhaft ist.
So bestätigt der ermittelnde "Polizeibeamte PHK XY-Mann" in seinem Ermittlungsbericht vom
27.11.2024, dass die Schilderung des Unfallhergangs durch Herrn "XY-Unfallgegner" aufgrund des
Schadensbildes nicht plausibel ist.
Der Polizeibeamte schreibt, dass es aufgrund des Schadensbildes nicht möglich ist, dass
der Lkw sich auf dem linken der beiden Fahrstreifen befunden hat, da dann mein Man-
dant in das Heck des Anhängers geprallt wäre und nicht erst auf Höhe der Zugmaschine
an dessen linker Seite entlang streifte.
Der Polizeibeamte bestätigt zudem, dass sich der LKW vielmehr in der Linksbewegung
befunden haben muss, sodass Herr "sug4r" zwar noch den Anhänger passieren konnte, je-
doch dann die den Fahrstreifenwechsel unzulässig vornehmende Zugmaschine streifte.


Auch frage ich mich wieviel Nutzungsausfall mir zusteht?
Ich habe die finanziellen Mittel nicht gehabt mir ein Ersatzfahrzeug zu kaufen und bin bis heute auf Autos meiner Freundin oder Verwandschaft angewiesen. Bei einem Arbeitsweg von 75 km täglich.

Grüße sug4r

-- Editiert von User am 25. Januar 2025 01:46

-- Editiert von User am 25. Januar 2025 01:52




19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(638 Beiträge, 239x hilfreich)

Zitat (von sug4r):
Auch frage ich mich wieviel Nutzungsausfall mir zusteht?

Das kann davon abhängig sein, ob dein Anwalt der Versicherung mitgeteilt hat, dass du nicht vorfinanzierungsfähig bist, denn wenn die Versicherung das weiß, muss sie damit rechnen, dass du für die ganze Zeit, in der du finanziell nicht in der Lage bist, dir ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen, dir einen Leihwagen nehmen muss und Nutzungsausfall von der Versicherung fordern wirst.

Sie wird dennoch nicht alles zahlen, aber vermutlich doch mehr, als wenn die Versicherung nicht über die finanzielle Lage informiert wurde.

Momentan nutzt du die Autos deiner Freundin. Wenn das mal nicht möglich ist und du dir einen Leihwagen nehmen musst, so ist ganz wichtig, dass du dir Vergleichsangebote einholst und natürlich ein günstiges Angebot wählst. Für die Vergleichsangebote reicht z.B. ein Screenshot des Suchergebnisses einer Vergleichsinternetseite. Über diese kannst du dann auch den Mietwagen buchen, was dann auch noch günstiger ist, als wenn du direkt zu einem Verleiher gehst.

Holst du dir keine Vergleichsangebote ein, kann es sein, dass die Versicherung die Übernahme der Mietkosten verweigert oder zumindest kürzt, denn sie wird dir vorwerfen, dass du, wenn du selbst den Mietwagen mieten würdest, ja möglichst wenig dafür bezahlen würdest. Diese Ansicht der Versicherungen wurde wohl auch gerichtlich bestätigt.

Auch die Info mit dem Mietwagen hast du hoffentlich von deinem Anwalt bereits bekommen.


Gruß

Uwe

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#2
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Ggf. könnte oder müsste man einen Kredit für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs aufnehmen. Aber das sollte man mit seinem Anwalt, und der mit der Versicherung abklären.

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#3
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(638 Beiträge, 239x hilfreich)

Ja, das ist richtig und der Grund, weshalb die Zahlung an Nutzungsausfall begrenzt ist.

Man ist ja gehalten, den Schaden so gering wie möglich zu halten und wenn der Nutzungsausfall den Zinsbetrag eines Kredites übersteigt, zahlt die Versicherung nicht die Mehrkosten, des Nutzungsausfalls.

Das Problem ist, man weiß ja nicht, wie lange sich die Zahlung der Versicherung verzögern, bzw. ob sie überhaupt zahlt und wenn, wieviel. Man weiß also auch nicht, was die für die Versicherung günstigere Alternative ist, Nutzungsausfall, bis das Fahrzeug repariert ist oder eben die Kreditzinsen.

Punkte, die mit dem Anwalt zu besprechen sind und dieser dann mit der Versicherung klären muss.

Alternativ wartet man wirklich, bis die Versicherung zahlt und holt dann an Nutzungsausfall raus, was möglich ist.


Gruß

Uwe

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50138 Beiträge, 17563x hilfreich)

Zitat (von sug4r):
Auch frage ich mich wieviel Nutzungsausfall mir zusteht?

Im Regelfall für 14 Tage.

Da jetzt aber seit dem Unfall schon mehr als drei Monate vergangen sind, ist es auch denkbar, dass die Versicherung das Zahlen einer Nutzungsausfallentschädigung ablehnt.

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#5
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(638 Beiträge, 239x hilfreich)

Bei mir war es ähnlich, die Versicherung hat lange nicht gezahlt und ich brauchte ein anderes Fahrzeug, da Totalschaden. Ich habe mir auch erst nach längerer Zeit kein anderes Fahrzeug gekauft.

Die Versicherung hat dann einmal die normalen Nutzungsausfall von 10 oder 14 Tage bezahlt und dann zusätzlich noch (aus Kulanz) weitere 14 Tage. Bei mir hatte der Anwalt gleich nach dem Unfall der Versicherung mitgeteilt, dass ich nicht vorfinanzierungsfähig bin. Mehr als 14 Tage zusätzlichen Nutzungsausfall hat die Versicherung abgelehnt, mit der Begründung, die Zinsen eines Kredits wären günstiger. Eigentlich ein nicht passendes Argument, denn woher sollte ich denn wissen, wie lange es dauert, bis die Versicherung gedenkt zu zahlen gedenkt, sprich, welches die günstigere Variante gewesen wäre.

Ich habe die 14 Tage Nutzungsausfall genommen und das Thema war erledigt.


Gruß

Uwe

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13376 Beiträge, 4784x hilfreich)

Zitat (von Uwe Mettmann):
mit der Begründung, die Zinsen eines Kredits wären günstiger.

Das man dafür erstmal Kreditwürdig sein müsste, spielt keine Rolle? ;)

Zitat (von sug4r):
Wie ist die folgende Schilderung (aus dem Schreiben meines Anwalts an die gegnerische Versicherung) in der polizeilichen Unfallakte zu bewerten:

Die Einschätzung des Beamten (war es derjenige, der den Unfall aufgenommen hat?) hat "null Mehrwert".
Wichtig ist das Gutachten.

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#7
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Die Einschätzung des Beamten (war es derjenige, der den Unfall aufgenommen hat?) hat "null Mehrwert".
Wichtig ist das Gutachten.
Diese Meinung teile ich gaz und gar nicht. Ein unfallanalytisches Gutachten wird wohl kaum existieren. Und aus dem Schadensgutachten ergeben sich keine Hinweise auf den Unfalablauf. Daher sehe ich die Einschätzung des Polizisten, der erforderlichenfalls auch vor Gericht diese Aussage bestätigen müsste, als sehr gewichtig an.

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13376 Beiträge, 4784x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Diese Meinung teile ich gaz und gar nicht.

Das sei Dir unbenommen.
Zitat (von Demonio):
Ein unfallanalytisches Gutachten wird wohl kaum existieren. Und aus dem Schadensgutachten ergeben sich keine Hinweise auf den Unfalablauf.

Die Vermutung, dass es kein unfallanalytisches Gutachten geben sollte teile ich uneingeschränkt, aber eigentlich enthält ein Schadensgutachten eine Plausibilitätsprüfung.
Der Schadenshergang Einkaufswagen auf Supermarktparkplatz, ist mit dem Schadensbild->
Zitat (von sug4r):
Auto ist vom Vorderreifen rechts bis zum Tankdeckel beschädigt und an den Türen regelrecht aufgeschlitzt.
nicht vereinbar, würde dann auch so am Ende des Gutachtens stehen.
Zitat (von Demonio):
Daher sehe ich die Einschätzung des Polizisten, der erforderlichenfalls auch vor Gericht diese Aussage bestätigen müsste, als sehr gewichtig an.

Und ich bleibe dabei, dass eine Einschätzung eines normalen "Streifenpolizisten" hier vollkommen irrelevant ist, da dieser keinerlei Kompetenz hat, den Sachverhalt überhaupt bewerten zu können.
Dafür gibt es auch bei der Polizei gesonderte Kommissariate.
Da wäre die Aussage jedes Abschleppfahrers mehr wert, als die Einschätzung des aufnehmenden Beamten.

Und die gegnerische Versicherung wird sich nicht von der Einschätzung eines Laien beeindrucken lassen, auch wenn dieser Polizist sein sollte, genauso wie kein Gericht eine fundierte Entscheidung Aufgrund einer solchen Einschätzung fällen würde.
Im Zweifel / Streitfall wird das Gericht dann eben ein unfallanalytisches Gutachten in Auftrag geben.

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#9
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Also in den Schadensgutachten, die ich bislang habe anfertigen lassen, wurde unterschieden zwischen aktuellen Unfallschäden, die dem Unfall zuzuorden gewesen sind und etwaigen Vorschäden. Keines der Gutachten hat Stellung zum Unfallhergang genommen. Für den vorliegenden Fall bedeutet das, ja passt zur Kollision mit einem LKW auf der Autobahn, oder passt nicht dazu.

Und den Fahrer eines Abschleppwagens habe ich noch nie als Zeugen vor Gericht erlebt, damit er Stellung zum mutmaßlichen Unfallhergang beziehen konnte. Einen Polizisten dagegen schon.

Es kommt ja auch viel häufiger vor, dass die Polizei einen Unfall aufnimmt und daraufhin Verwarnungen erteilt oder Anzeige erstattet, als das der Fahrer eines Abschleppwagens dieses macht.

Aber soll halt jeder glauben, was er will.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13376 Beiträge, 4784x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
...wurde unterschieden zwischen aktuellen Unfallschäden, die dem Unfall zuzuorden gewesen sind und etwaigen Vorschäden. Keines der Gutachten hat Stellung zum Unfallhergang genommen.

Es ist nicht Aufgabe des Schadensgutachter Stellung zum Unfallhergang zu nehmen, aber was glaubst Du, wie der Gutachter überhaupt eine Zuordnung treffen will, wenn er den Unfallhergang / Schadenshergang in seinem Gutachten unberücksichtigt lässt?
Zitat (von Demonio):
Für den vorliegenden Fall bedeutet das, ja passt zur Kollision mit einem LKW auf der Autobahn, oder passt nicht dazu.

Ganz so simpel ist es dann doch nicht.
Die rechte Seite aufgeschlitzt, passt zu einem seitlichen Anschlag.
Mit 140 km/h unter den Sattelauflieger hingegen nicht, wenn nicht mal ansatzweise die Front des Fahrzeuges, oder der Sattelauflieger beschädigt ist.
Und beides ist eine "Kollision mit LKW auf der Autobahn".

Zitat (von Demonio):
Es kommt ja auch viel häufiger vor, dass die Polizei einen Unfall aufnimmt und daraufhin Verwarnungen erteilt oder Anzeige erstattet

Und?
Wenn einer der Beteiligten das 01/02 auf dem Unfallbogen und die 35€ nicht akzeptiert, ist der Polizist auch nichts weiter als der aufnehmende Statist in der ganzen Geschichte, die Polizei spricht kein Recht, auch wenn manche Beamte das gerne würden.

Zitat (von Demonio):
Und den Fahrer eines Abschleppwagens habe ich noch nie als Zeugen vor Gericht erlebt, damit er Stellung zum mutmaßlichen Unfallhergang beziehen konnte. Einen Polizisten dagegen schon.

Ich sprach dort vom "technischen" Verständnis , für den Aufbau von Fahrzeugen und dem Verständnis der physikalischen Vorgänge während eines Unfalls auf entsprechende Fahrzeugteile.
Im Gegensatz zum Polizisten, hat der Abschleppfahrer, unter anderem auch dafür, eine dreijährige Ausbildung durchlaufen.
Und ich bezweifle, dass ein Polizist, welcher einen Unfall nur auf aufgenommen hat, aber weder Zeuge des Unfalls, noch jegliche Kompetenz zur Einschätzung eines Unfallhergangs hat, genau zu diesem, dem mutmaßlichen Unfallhergang, explizit befragt wurde, eine solche Aussage wäre fantastisches Material für den Anwalt der Gegenseite.

Zitat (von Demonio):
Aber soll halt jeder glauben, was er will.

Ja, nur sollte man die Realität dabei nicht vollkommen aus den Augen verlieren.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wenn einer der Beteiligten das 01/02 auf dem Unfallbogen und die 35€ nicht akzeptiert, ist der Polizist auch nichts weiter als der aufnehmende Statist in der ganzen Geschichte, die Polizei spricht kein Recht, auch wenn manche Beamte das gerne würden.
Und was meinst Du, wen das Gericht dann eher als Zeugen vorladen wird? den Polizisten, der den Unfall aufgenommen hat, oder den Abschleppwagenfahrer, der den Schrotthaufen von der Autobahn geholt und in eine Halle veräumt hat?

Zitat (von spatenklopper):
Ja, nur sollte man die Realität dabei nicht vollkommen aus den Augen verlieren.
Da stimme ich Dir dann doch zu und beende diese sinnbefreite Diskussion.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13376 Beiträge, 4784x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Und was meinst Du, wen das Gericht dann eher als Zeugen vorladen wird? den Polizisten, der den Unfall aufgenommen hat, oder den Abschleppwagenfahrer, der den Schrotthaufen von der Autobahn geholt und in eine Halle veräumt hat?

Das es darauf nicht ankommt versuche ich Dir nun seit 4 Stunden zu vermitteln.
Ebenso ist es nicht zielführend unterschiedliche Kompetenzen miteinander zu vergleichen und diese auf eine gerichtliche Ebene heben zu wollen, wenn beides nicht ausreichend ist.
Nichts anderes schreibe ich hier.

Es ist also weder noch, da weder die Vorladung des Polizisten, noch des Abschleppwagenfahrers als Zeugen für die Ermittlung des Unfallhergangs Sinn macht.
Das Gericht wird in einem solchen Fall einen Gutachter beauftragen.

Zitat (von Demonio):
Da stimme ich Dir dann doch zu und beende diese sinnbefreite Diskussion.

Dazu passt dann -> Aber soll halt jeder glauben, was er will.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Das es darauf nicht ankommt versuche ich Dir nun seit 4 Stunden zu vermitteln.
Keine Chance.

Zitat (von spatenklopper):
Ebenso ist es nicht zielführend unterschiedliche Kompetenzen miteinander zu vergleichen
Aber genau das hast Du doch gemacht. Ich habe nur ds von Dir Geschriebene aufgegriffen.

Zitat (von spatenklopper):
Das Gericht wird in einem solchen Fall einen Gutachter beauftragen.
Wetten, dass nicht?


Aber lassen wir das. Die Argumente sind ausgetauscht. kann sich jeder seine Meinung bilden. Ich bin jetzt endgültig hier raus.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13376 Beiträge, 4784x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Aber genau das hast Du doch gemacht. Ich habe nur ds von Dir Geschriebene aufgegriffen.

Dann zeige mir bitte die Stelle(n) wo ich das getan habe.
Und kleiner Hinweis, meine Aussage in meinem Beitrag, endete nicht dort wo dein Zitat endet.
Wenn Du mir das also unterstellen möchtest, solltest Du das bitte nicht durch partielles Zitieren versuchen, welches die Aussage dahinter verfälscht, wenn mein gesamter Beitrag für alle hier nachlesbar ist.
Es zeugt nicht unbedingt von einer sonderlich guten Diskussionskompetenz.

Zitat (von Demonio):
Ich bin jetzt endgültig hier raus.

Eventuell auch besser so.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129732 Beiträge, 41385x hilfreich)

Zitat (von sug4r):
Der Polizeibeamte schreibt, dass es aufgrund des Schadensbildes nicht möglich ist,
dass der Lkw sich auf dem linken der beiden Fahrstreifen befunden hat, da dann mein Mandant in das Heck des Anhängers geprallt wäre und nicht erst auf Höhe der Zugmaschine an dessen linker Seite entlang streifte.

Woher hat der Polizist denn die notwendige fachliche Qualifikation dies anhand des Schadensbildes beurteilen zu können?

Im übrigen ist diese Theorie schon mal falsch, das weis ich zufällig mal aus erster Hand, da ich Zeuge eines solchen Vorfalles mit einem "Durchquetscher" war.



Zitat (von Demonio):
Und was meinst Du, wen das Gericht dann eher als Zeugen vorladen wird? den Polizisten, der den Unfall aufgenommen hat, oder den Abschleppwagenfahrer, der den Schrotthaufen von der Autobahn geholt und in eine Halle veräumt hat?

Er wird die Zeugen vorladen welche auf der Zeugenliste stehen und deren Vorladung entsprechend begründet ist.
Wobei ich den Eindruck habe, das Polizisten schon fast traditionell vorgeladen werden.



Zitat (von spatenklopper):
Das Gericht wird in einem solchen Fall einen Gutachter beauftragen.

Meistens schon.
Aber es gibt auch Gerichte die ihre Kompetenz maßlos überschätzen, insbesondere wenn dann noch ein Polizist der gleichen Meinung ist.
Da muss man dann lästigerweise in die zweite Instanz und hoffen das dem Gericht seine Kompetenzgrenzen klar sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1214 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Er wird die Zeugen vorladen welche auf der Zeugenliste stehen und deren Vorladung entsprechend begründet ist.
Wobei ich den Eindruck habe, das Polizisten schon fast traditionell vorgeladen werden.


Vielleicht auch gar nicht so unsinnig, wenn der Polizist auch die Unfallaufnahme gemacht hat :) . Ist ja - wie auch schon geschrieben wurde - überhaupt gar nichts Ungewöhnliches, dass dieser dann vorgeladen wird.


Zitat (von spatenklopper):
Und ich bezweifle, dass ein Polizist, welcher einen Unfall nur auf aufgenommen hat, aber weder Zeuge des Unfalls, noch jegliche Kompetenz zur Einschätzung eines Unfallhergangs hat


Dass die alle kompetenzfrei sein sollen - bezweifle ich doch sehr stark. Manche machen ja auch den ganzen Tag nichts anderes als Unfallaufnahmen, da wird man nach einiger Zeit auch sicher eine gewissen Erfahrung haben, auch ist sowas Teil der Ausbildung/Studiums.

Ein Gericht muss der Einschätzung eines Polizisten bzw. Zeugen aber nicht folgen, es wird sicher - wie bei jedem anderen Zeugen auch - einschätzen, ob die Aussage denn plausibel ist.

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#17
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14929 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

die Aussagen der Polizei sind relevant, wenn es um die Äußerungen der Beteiligten direkt am Unfallort geht (da hat sich schon mancher um Kopf und Kragen geredet). Außerdem haben die Beamten vielleicht Spuren gesichert (Bremsspuren, wie standen die Fahrzeuge, wo lagen Teile), auch das kann wichtig sein.

Zitat:
Ein LKW ist in dem Moment als ich ihn überholen wollte einfach nach links gezogen und in mein Auto eingeschlagen.
Ist denn dokumentiert, an welcher Stelle genau es gecrasht hat (ich meine auf welcher Spur)?
Wenn nachweisbar ist, dass das bereits - zum Teil - auf deiner Spur war, dann sehe ich ziemlich klar die Schuld bei dem LKW-Fahrer. Entweder hat er dich gar nicht gesehen, oder aber deine Geschwindigkeit unterschätzt*. Und beides belastet ihn voll.

*davon das man dort über 100 km/h fahren durfte gehe ich mal aus, und auch das sonst alles einwandfrei war (nicht in der Dämmerung ohne LIcht u.s.w. - sowas würde natürlich wieder alles ändern)

Hast du vielleicht selber kurz vorher die Spur gewechselt? Auch das könnte zu einer Mitschuld führen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
sug4r
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

die Aussagen der Polizei sind relevant, wenn es um die Äußerungen der Beteiligten direkt am Unfallort geht (da hat sich schon mancher um Kopf und Kragen geredet). Außerdem haben die Beamten vielleicht Spuren gesichert (Bremsspuren, wie standen die Fahrzeuge, wo lagen Teile), auch das kann wichtig sein.

Zitat:
Ein LKW ist in dem Moment als ich ihn überholen wollte einfach nach links gezogen und in mein Auto eingeschlagen.

Ist denn dokumentiert, an welcher Stelle genau es gecrasht hat (ich meine auf welcher Spur)?
Wenn nachweisbar ist, dass das bereits - zum Teil - auf deiner Spur war, dann sehe ich ziemlich klar die Schuld bei dem LKW-Fahrer. Entweder hat er dich gar nicht gesehen, oder aber deine Geschwindigkeit unterschätzt*. Und beides belastet ihn voll.

*davon das man dort über 100 km/h fahren durfte gehe ich mal aus, und auch das sonst alles einwandfrei war (nicht in der Dämmerung ohne LIcht u.s.w. - sowas würde natürlich wieder alles ändern)

Hast du vielleicht selber kurz vorher die Spur gewechselt? Auch das könnte zu einer Mitschuld führen.

Stefan


Zur Unfallsituation:

Es war morgens um 05:45 Uhr auf einer zweispurigen Autobahn. Keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Nasse Fahrbahn. Auf einer Geraden nach einer lang gezogenen Rechtskurve - aber schon etwa 1km nach Ende der Kurve.

Ich war schon ein ganzes Stück vorher auf der linken Spur. Ich war noch nicht direkt neben dem LKW als er rübergezogen ist, ein bis zwei Sekunden später war ich es. Hatte keine Chance noch etwas zu machen. Mit dem Beginn der Linksbewegung hat er auch geblinkt, aber da war es schon zu spät. Nach der Kollision ist der LKW auf den Standstreifen gefahren und ich nachdem ich kurz zum Stillstand kam bin dann auch nach rechts auf den Standstreifen direkt vor dem LKW gefahren. Fahrzeug war ja noch fahrtüchtig und im dunkeln auf der Überholspur einer unbegrenzten Autobahn kurz vorm Berufsverkehr wollte ich dann nicht stehen bleiben.
Er hat mir dann vor Ort noch erzählt das ein Auto sehr langsam vor ihm gefahren ist und er es grade überholen wollte. Und das er spät dran ist und 70 km weiter schon ein LKW auf seine Ladung wartet weil er knappe 3h zu spät dran ist. Aber da es für diese Aussagen natürlich keine Zeugen gibt, denke ich eh irrelevant.

Vor Ort hatte er angegeben er wäre schon auf der Überholspur gewesen und ich mit 170 km/h oder mehr links bei ihm "reingeschossen". Ich persönlich weiß nicht wie ich das bewerkstelligen sollte ohne in die linke Leitplanke zu kommen. Auto hat auch an der Front keinerlei Schaden, nicht mal einen Kratzer.
Ich war mit etwa 140 km/h unterwegs, auch weil 2 km weiter eh auf 120 km/h begrenzt ist, ich fahre den Weg seit Jahren fast täglich zur Arbeit und kenne die Strecke natürlich sehr gut.

Gestern habe ich erfahren das er Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingereicht hat.
Die gegnerische Versicherung schreibt das als Begründung für den Vorschuss von ca. 5500,- Euro, circa 3660,- gingen für mich an meinen Anwalt und der Rest wurde von der Versicherung direkt an den Gutachter bezahlt dessen Rechnung damit zu 100% bezahlt ist.

Ich persönlich bin etwas desillusioniert und hätte nie gedacht das es so lange dauern würde. Wollte eigentlich nur meinen Schaden ersetzt haben, war ja "nur" Blechschaden. Bis auf einen kräftigen Schock war ja nix, war halt den halben Tag etwas "zittrig".
Seine Versicherung hatte 12 Tage nach dem Unfall noch keine Info Ihres Kunden erhalten. Verzögert natürlich auch alles.

Alles in allem sehr frustrierend wenn man kein Geld übrig hat um mal eben in Vorkasse für ein Fahrzeug zu gehen. Glücklicherweise konnte ich bis jetzt die autolose Zeit gut überbrücken mit Autos von Freundin, Omas, Eltern.....



-- Editiert von User am 29. Januar 2025 17:34

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14929 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

vorweg, alles was ich schreibe unter der Voraussetzung, dass der Unfallgegner es nicht schafft, deine Schilderung zu entkräften.

Zitat:
Ich war schon ein ganzes Stück vorher auf der linken Spur.
Das ist schon mal sehr gut denke ich. Denn dann kann er nicht mehr argumentieren, dass du quasi aus dem nichts gekommen bist (genauer: aus dem Bereich direkt hinter ihm den er nicht sehen kann - da kann man auch minutenlang bleiben).

Zitat:
Er hat mir dann vor Ort noch erzählt das ein Auto sehr langsam vor ihm gefahren ist und er es grade überholen wollte. Und das er spät dran ist und 70 km weiter schon ein LKW auf seine Ladung wartet weil er knappe 3h zu spät dran ist. Aber da es für diese Aussagen natürlich keine Zeugen gibt, denke ich eh irrelevant.
Richtig, dafür bist du als Zeuge etwas ungeeignet (bzw. du könntest es natürlich sagen, und wenn es unwidersprochen bleibt dann stimmt es offenbar).
Hätte er diese Aussage auch gegenüber der Polizei gemacht dann wäre das ein zusätzliches Indiz für seine Unaufmerksamkeit. Das meinte ich übrigens mit "um Kopf und Kragen reden".

Zitat:
Ich persönlich bin etwas desillusioniert und hätte nie gedacht das es so lange dauern würde. Wollte eigentlich nur meinen Schaden ersetzt haben, war ja "nur" Blechschaden.
Da muss ich dich enttäuschen, noch nicht einmal 3 Monate sind nicht besonders viel, manchmal dauert das sogar länger als ein Jahr.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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