Hallo,
ich hatte am 11.10.24 auf einer zwei-spurigen Autobahn einen Unfall.
Ein LKW ist in dem Moment als ich ihn überholen wollte einfach nach links gezogen und in mein Auto eingeschlagen. Ich war mit ca. 130-140 km/h unterwegs.
Mein Fahrzeug ist laut Gutachter ein Totalschaden. Auto ist vom Vorderreifen rechts bis zum Tankdeckel beschädigt und an den Türen regelrecht aufgeschlitzt. Laut Polizei und Gutachter vom Schadensbild recht eindeutig. Auto hat vorne, links und hinten nicht mal einen Kratzer gehabt.
Der LKW Fahrer hat allerdings schon am Unfallort behauptet er wäre schon auf der linken Spur gewesen und ich dann quasi zwischen LKW und Leitplanke "reingeschossen". Seine Versicherung hatte nach zwei Wochen noch nicht mal eine Schadensmeldung von Ihm, aber gegenüber meiner Versicherung hat er direkt nach drei Tagen Ansprüche angemeldet.
Das zieht sich jetzt schon seit über drei Monaten. Anwalt wurde direkt eingeschaltet. Und jetzt hat die gegnerische Versicherung in "Vorkasse" zumindest schon den Gutachter bezahlt und ein Viertel des Schadensbetrages.
Wie ist die folgende Schilderung (aus dem Schreiben meines Anwalts an die gegnerische Versicherung) in der polizeilichen Unfallakte zu bewerten:
Zitat:Am heutigen Tage ist mir die Unfallakte der Verkehrspolizeiinspektion XY-Stadt zugegangen, der
zweifelsfrei entnommen werden kann, dass die Unfallschilderung des Fahrers des bei Ih-
nen versicherten LKW nicht glaubhaft ist.
So bestätigt der ermittelnde "Polizeibeamte PHK XY-Mann" in seinem Ermittlungsbericht vom
27.11.2024, dass die Schilderung des Unfallhergangs durch Herrn "XY-Unfallgegner" aufgrund des
Schadensbildes nicht plausibel ist.
Der Polizeibeamte schreibt, dass es aufgrund des Schadensbildes nicht möglich ist, dass
der Lkw sich auf dem linken der beiden Fahrstreifen befunden hat, da dann mein Man-
dant in das Heck des Anhängers geprallt wäre und nicht erst auf Höhe der Zugmaschine
an dessen linker Seite entlang streifte.
Der Polizeibeamte bestätigt zudem, dass sich der LKW vielmehr in der Linksbewegung
befunden haben muss, sodass Herr "sug4r" zwar noch den Anhänger passieren konnte, je-
doch dann die den Fahrstreifenwechsel unzulässig vornehmende Zugmaschine streifte.
Auch frage ich mich wieviel Nutzungsausfall mir zusteht?
Ich habe die finanziellen Mittel nicht gehabt mir ein Ersatzfahrzeug zu kaufen und bin bis heute auf Autos meiner Freundin oder Verwandschaft angewiesen. Bei einem Arbeitsweg von 75 km täglich.
Grüße sug4r
-- Editiert von User am 25. Januar 2025 01:46
-- Editiert von User am 25. Januar 2025 01:52