Unfallverursacher nicht am Unfall beteiligt

9. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Student2013
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallverursacher nicht am Unfall beteiligt

Hallo,

ein Bekannter wurde in einen Unfall verwickelt (er selbst hat nicht Schuld), allerdings würde mich interessieren, wer in diesem Fall Schuld hat:

Meinem Bekannten folgte beim Links abbiegen ein Fahrzeug.
Auf der selben Straße entgegen kam ein anderes Fahrzeug, wollte RECHTS in die selbe Straße einbiegen (Verzögerungsstreifen) und muss dabei wohl das abrupte Ende des Verzögerungstreifen übersehen haben. (Er mündet in die Spur, in die mein Bekannter einfahren wollte)

Durch eine Vollbremsung kam es hierbei nicht zur Kollision, jedoch fuhr das zweite Fahrzeug, das ebenfalls links abbiegen wollte hinten auf.

Vollkommen klar ist, dass hierbei der Sicherheitsabstand unzureichend war - jedoch trifft den Hintermann laut Polizei die volle Schuld. Der eigentliche Verursacher, welcher die Vollbremsung durch die Vorfahrtsmißachtung herbeigeführt hat "sei unschuldig" und ja auch überhaupt nicht am Unfall "beteiligt" gewesen.

(Dieser Fahrer räumte selbst ein keines wegs gebremst zu haben, da er davon ausging, dass sich der Verzögerungsstreifen um die Kurve herum fortsetze und er nicht auf die Fahrbahn der anderen Fahrzeuge geraten würde)

Hier stellt sich mir die Frage: Muss man immer selbst im Unfall (mit Blechschaden) verwickelt sein, um überhaupt Schuld haben zu können ?

Ich meine, wenn ich eine Rote Ampel überfahre und es daraufhin zu einem Maßenunfall kommt, kann doch nicht "Die Rote Ampel" alles sein, wofür ich mich zu verantworten hätte?


-----------------
""

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Es hört sich irgendwie so an, als ob die Polizei vollkommen Recht hätte, zumindest in diesem Fall.

Seit wann haben Linksabbieger Vorfahrt?

-----------------
"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Muss man immer selbst im Unfall (mit Blechschaden) verwickelt sein, um überhaupt Schuld haben zu können ?
Nein, muss man natürlich nicht, da könnte ich dir hundert Situationen aufzählen.
In dem geschilderten Fall war aber die Vorfahrtmissachtung nicht die Unfallursache, sondern vielmehr der zu geringe Sicherheitsabstand oder die mangelnde Aufmerksamkeit des Auffahrenden; Kausalität ist das Stichwort.

Die Argumentation "Wenn der Rechtsabbieger nicht die Vorfahrt genommen hätte, wäre der Unfall nicht passiert" ist zu einfach, denn dann könnte man auch immer "wäre der andere 5 Minuten später losgefahren, wäre der Unfall nicht passiert" sagen, ergo hätte immer der andere Schuld (bzw. 50/50).

quote:
Seit wann haben Linksabbieger Vorfahrt?
Eigentlich fast immer bei Rechtsabbiegern mit Bypass (und danach hört es sich hier an).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
In dem geschilderten Fall war aber die Vorfahrtmissachtung nicht die Unfallursache, sondern vielmehr der zu geringe Sicherheitsabstand oder die mangelnde Aufmerksamkeit des Auffahrenden; Kausalität ist das Stichwort.


Richtig. Und zwar unmittelbare Kausalität - hätte der Hintermann sich richtig verhalten (Sicherheitsabstand), wäre der Unfall nicht passiert.

Die mittelbare (hier: unechte) Kausalität beim Vorfahrtmissachtenden ("hätte er die Vorfahrt nicht missachtet, hätte der Vordermann nicht vollbremsen müssen [1. Schritt] und der Hintermann wäre nicht aufgefahren [2. Schritt]") kommt dann nicht zum Tragen.

Hätte der Hintermann sich hingegen korrekt verhalten und es wäre trotzdem zur Kollision gekommen, müßte der Vorfahrtmißachtende haften.

Ein Beispiel dafür: A mißachtet die Vorfahrt von B, der daraufhin ausweichen muß und dabei den C auf der Nebenspur rammt. Dann ist A auch für den Schaden verantwortlich, den B bei C erzeugt hat (weil das Ausweichen trotz der Vorschrift, daß Spurwechsel nur bei ausgeschlossener Gefährdung des Verkehrs zulässig sind, hier keine falsche Reaktion gewesen wäre).

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen