Unrechtmäßig abgeschleppt - wurde angeblich ausgerufen

1. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kernell
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Praktikant
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Unrechtmäßig abgeschleppt - wurde angeblich ausgerufen

Ich war in einem Baumarkt einkaufen und parkte dazu auf dem Parkplatz des Baumarkts. Ich war etwa eine Stunde in dem Baumarkt drin und kaufte einige Gegenstände. Als ich den Baumarkt verließt, war mein PKW abgeschleppt worden. Laut Abschlepp-Protokoll wurde er genau 20 Minuten vorher abgeschleppt und damit etwa 40 Minuten nach meinem Eintreffen. Angeblich nutzen den Parkplatz des Baumarkts auch viele Fremdparker, und daher müsse man so drastische Maßnahmen ergreifen um den Parkplatz für die eigenen Kunden frei zu halten sagte man mir vor Ort.
Mein Kassenzettel aus dem Baumarkt beweist aber, dass ich da war und dass ich genau 20 Minuten nach dem Abschleppen an der Kasse bezahlt habe.

Ich habe mich daraufhin schriftlich beim Baumarkt beschwert und Erstattung der Abschleppkosten gefordert, doch als Antwort habe ich nur erhalten, dass man mein Kennzeichen ja mehrfach ausgerufen hätte und man daher die Abschleppkosten nicht erstatten würde. Das Ausrufen stünde auch so im Tagesprotokoll des Baumarkts.

Ich habe aber keine solchen Durchsagen gehört! Und auch ein weiterer Zeuge, der mit mir im Baumarkt war, ist sich sicher, dass es in der ganzen Zeit keine Durchsagen gab. Dass dieser Zeuge auch tatsächlich zu der Zeit da war, kann er glücklicherweise auch anhand seines Kassenzettels beweisen.

Doch was sind unsere Aussagen wert, wenn in einem Tagesprotokoll des Baumarkts steht, man hätte mich ausgerufen? Gibt es ähnliche Fälle bei denen ein Gericht schon geurteilt hat? Wird eher einem schriftlichen Protokoll geglaubt oder eher den Erinnerungen eines Geschädigten und eines unabhängigen Zeugen?

Würdet ihr raten, dass man gar nicht erst zu klagen braucht wenn so ein schriftliches Protokoll gegen einen spricht, oder werden persönlichen Zeugenaussagen höher bewertet?

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127 Antworten
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#1
 Von 
-Laie-
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Weiser
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Zitat (von Kernell):
ls ich den Baumarkt verließt, war mein PKW abgeschleppt worden
Warum?
Einfach so wird man nicht abgeschleppt.

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#2
 Von 
NaibaF123
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Zitat (von Kernell):
Würdet ihr raten, dass man gar nicht erst zu klagen braucht
wenn der PKW ordnungsgemäß (bezogen auf den Stellplatz) abgestellt war, würde ich hier definitiv klagen. Dann wiegt das Interesse des Eigentümers sicherlich nicht so hoch, dass ein Abschleppen hier gerechtfertigt wäre.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Dann wiegt das Interesse des Eigentümers sicherlich nicht so hoch, dass ein Abschleppen hier gerechtfertigt wäre.
Das sieht der BGH aber anders ;)
BGH, Urteil v. 2.12.2011, V ZR 30/11


-- Editiert von -Laie- am 01.10.2020 16:07

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#4
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Kernell):
ls ich den Baumarkt verließt, war mein PKW abgeschleppt worden
Warum?
Einfach so wird man nicht abgeschleppt.

Offiziell weil der Baumarkt den Parkplatz frei halten will für seine Kunden. Man ging davon aus, dass ich meinen PKW dort abgestellt habe ohne auch Kunde des Baumarkts zu sein. Daher hat man mein Kennzeichen (angeblich) im Baumarkt zweimal ausgerufen, und nachdem ich mich nicht gemeldet habe, hat man den PKW abgeschleppt.

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#5
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das sieht der BGH aber anders ;)
BGH, Urteil v. 2.12.2011, V ZR 30/11

In diesem von Dir angesprochenen Fall hatte die Klägerin aber nicht nachgewiesen - ja noch nicht einmal behauptet - in dem Supermarkt eingekauft zu haben. Klar hat der Eigentümer ein Interesse seinen Kundenparkplatz für seine Kunden frei zu halten. Aber in meinem Fall war ich ja unzweifelhaft und nachweisbar Kunde. Wenn die mich tatsächlich ausgerufen hätten, dann hätte der Baumarkt auch zumindest versucht den Schaden von mir abzuhalten und sicher zu gehen, keine Kunden abzuschleppen.

Es geht letztlich bei mir also letztlich nur darum, ob ich mit meiner und der Aussage eines Zeugen glaubwürdig gegen ein schriftliche Protokoll ankommen kann. Ich persönlich halte das Protokoll für gefälscht - sofern es überhaupt existiert. Aber meine persönliche Meinung über dieses angebliche Prtokoll tut in dem Verfahren nichts zur Sache. Ich muss davon ausgehen, dass der Baumarkt ein solches hat und es als Beweismittel in einem Verfahren gegen mich vorbringen würde.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Nochmal meine Frage an dich: Warum wurdest du überhaupt abgeschleppt? Wird jeder der dort parkt automatisch nach 40 Minuten abgeschleppt, oder warum hat es dich erwischt?

Zitat (von Kernell):
Ich persönlich halte das Protokoll für gefälscht
Ohne dich angreifen zu wollen, aber warum sollte das Protokoll gefälscht sein? Welches Interesse hatte der Supermarkt daran? Der Betreiber lässt sicherlich nicht einfach willkürlich Autos abschleppen. An deiner Geschichte fehlt noch etwas.

Zitat (von Kernell):
Es geht letztlich bei mir also letztlich nur darum, ob ich mit meiner und der Aussage eines Zeugen glaubwürdig gegen ein schriftliche Protokoll ankommen kann
Meiner Meinung nach: Nein, denn es gibt einfach keinerlei Grund dich nicht auszurufen. Warum sollte ein Ladenbesitzer seine Kunden vergraulen wollen indem er diese einfach abschleppen lässt. Ausrufen ist deutliche weniger Arbeit als abschleppen lassen. Also warum sollte das nicht stimmen?

-- Editiert von -Laie- am 01.10.2020 17:08

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#7
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Der Betreiber lässt "willkürlich" jeden abschleppen, von dem er glaubt, dass er sein Fahrzeug dort abgestellt hat und nicht bei ihm einkauft. Der will einfach seinen Parkplatz für seine Kunden frei halten. Da ich dort schon über eine halbe Stunde stand, dachte er wohl ich bin kein Kunde und hat mich dann (angeblich) ausrufen lassen. Nachdem ich mich daraufhin nicht an der Kasse gemeldet habe, hat er mich abschleppen lassen, weil er überzeugt war dass ich da nur mein Auto abgestellt habe und einem seiner potentiellen Kunden den Parkplatz wegnehme.

Dazu muss man wissen, dass ich nicht der einzige war der an dem Tag dort abgeschleppt wurde. Von dem Parkplatz werden am Tag etliche Fahrzeuge abgeschleppt. Vielleicht sogar in einigen Fällen zurecht, das kann ich nicht wirklich beurteilen. Die Lage des Baumaktes ist gut und innenstadtnah, dort gibt es wenig Parkplätze. Ich kann mir schon vorstellen, dass dort dann einige Leute parken, die gar nicht in den Baumarkt zum Einkaufen gehen.

Vielleicht glaubt der Betreiber des Baumarkts sogar wirklich, dass mein Kennzeichen an dem Tag ausgerufen wurde. Ich weiß aber eben, dass das nicht so war und würde das auch beschwören. Das deckt sich auch mit der Erinnerung eines Zeugen. Vielleicht wurde die Durchsage vergessen oder die Anlage dafür ist/war defekt... ich weiß es nicht. Jedenfalls war ich im Baumarkt einkaufen während ich angeblich ausgerufen wurde und dann abgeschleppt wurde. Jetzt steht meine Aussage gegen das schriftliche Protokoll und ich weiß nicht, wie Zeugenaussagen gegenüber schriftlichen Protokollen gewertet werden - zumal sich solche Protokolle im Nachhinein ja sehr leicht fälschen lassen.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
zumal sich solche Protokolle im Nachhinein ja sehr leicht fälschen lassen.
Wie kommst du darauf?

Zitat (von Kernell):
. Jetzt steht meine Aussage gegen das schriftliche Protokoll und ich weiß nicht, wie Zeugenaussagen gegenüber schriftlichen Protokollen gewertet werden
Wie ich bereits geschrieben habe, es wird dir schwer fallen das Protokoll zu entkräften. Es kommt halt darauf an, wer seine Position glaubhafter darstellen kann. Der Baumarkt hat halt kein Interesse daran seine Kunden zu vergraulen, du hast aber ein Interesse daran keine Kosten für das Abschleppen zu haben. Das wird schwierig. Durch mehrfaches Ausrufen sollte der Baumarkt auf der sicheren Seite sein bevor er abschleppen lässt.

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#9
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Kernell):
zumal sich solche Protokolle im Nachhinein ja sehr leicht fälschen lassen.
Wie kommst du darauf?

Mann nimmt ein Blatt Papier und schreibt das entsprechende Datum drauf, dann das Kennzeichen welches man angeblich ausgerufen hat mit einer passenden Uhrzeit, unterschreibt das Ganze und schon hat man ein Protokoll. Diese Protokolle haben ja keine vorgegebene Form und werden von niemandem auf Wahrheitsgehalt geprüft, da kann man reinschreiben was man will. Der muss ja nur sagen, dass er das Protokoll damals ausgefüllt hätte, und schon kann ihm niemand das Gegenteil beweisen.

Zitat (von -Laie-):
Wie ich bereits geschrieben habe, es wird dir schwer fallen das Protokoll zu entkräften. Es kommt halt darauf an, wer seine Position glaubhafter darstellen kann. Der Baumarkt hat halt kein Interesse daran seine Kunden zu vergraulen, du hast aber ein Interesse daran keine Kosten für das Abschleppen zu haben. Das wird schwierig. Durch mehrfaches Ausrufen sollte der Baumarkt auf der sicheren Seite sein bevor er abschleppen lässt.

Ich verstehe. Und dass ich kein Interesse daran haben konnte, nicht zur Kasse zu gehen wenn mein Kennzeichen ausgerufen wird, hat vermutlich keine so große Relevanz, oder? Weil dass ich im Baumarkt war, wird ja nun keiner bestreiten können.

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Die bisherige Einschätzung verstehe ich nicht.

Der Parkplatz ist für Kunden des Baumarktes ausgewiesen. richtg?
Du warst im Baumarkt, kannst dass durch die Rechnung oder den Abbuchungsbeleg beweisen, hast also gegn keine Regelung verstoßen, dann ist die Rechtslage doch sowas von klar für Dich.

Woher resultieren die Zweifel? Fehlt was an der Gschichte?

Berry

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Irgendwie ist die Geschichte für mich nicht stimmig.

Werden alle Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug mehr als 30 Min. dort parken aufgerufen? Dann müsste es ja permanent Durchsagen geben, dass sich Fahrzeughalter an der Kasse melden sollen. Das kann ich nicht glauben.

Daher vermute ich, dass es außer einer Parkdauer von mehr als 30 Min. noch einen anderen Anlass gegeben hat um das Abschleppen zu veranlassen. Kann es z.B. sein, dass Du nach dem Abstellen Deines Fahrzeuges zunächst nicht in den Baumarkt gegangen bist?

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Ich habe aber keine solchen Durchsagen gehört!

Das man die Durchsagen überhört hat, ist nicht das Problem des Baumarktes...



Zitat (von hh):
Kann es z.B. sein, dass Du nach dem Abstellen Deines Fahrzeuges zunächst nicht in den Baumarkt gegangen bist?

... und man erst nach den bemerken des Abschleppens zum kaufen in den Baumarkt ging ...

Passiert auch.

Wenn dann noch die Videoüberwachung das zeigt, wirds problematisch und teuer für den Falschparker ...



Zitat (von Kernell):
Weil dass ich im Baumarkt war, wird ja nun keiner bestreiten können.

Ob das reicht ist unklar.



Zitat (von Kernell):
nd dass ich kein Interesse daran haben konnte, nicht zur Kasse zu gehen wenn mein Kennzeichen ausgerufen wird, hat vermutlich keine so große Relevanz, oder?

Vor Gericht wird es - wie immer - auf die Güte der Argumente der jeweiligen Seite ankommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das man die Durchsagen überhört hat, ist nicht das Problem des Baumarktes...
Und dass der Baumarktinhaber willkürlich Bestandteile von eingegangenen Verträgen meint ändern zu müssen, ist nicht das Problem des Kunden. Was ist eigentlich mit Hörgeschädigten Menschen? Mit 13 Mio. Menschen in DE stellen die schließlich ca. 1/5 der Baumarktkunden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Gibt es für den Parkplatz irgendeine Art von Beschilderung oder Nutzungsbedingungen, die über die Bezeichnung "Kundenparkplatz" hinaus gehen?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von hh):

Werden alle Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug mehr als 30 Min. dort parken aufgerufen? Dann müsste es ja permanent Durchsagen geben, dass sich Fahrzeughalter an der Kasse melden sollen. Das kann ich nicht glauben.

So behauptet es jedenfalls der Baumarkt. Tatsache ist aber, während der Stunde die ich in dem Baumarkt war, gab es keine einzige Durchsage.

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von hh):
Kann es z.B. sein, dass Du nach dem Abstellen Deines Fahrzeuges zunächst nicht in den Baumarkt gegangen bist?

... und man erst nach den bemerken des Abschleppens zum kaufen in den Baumarkt ging ...
Passiert auch.
Wenn dann noch die Videoüberwachung das zeigt, wirds problematisch und teuer für den Falschparker ...

Auf dem Parkplatz steht permanent ein Mitarbeiter des Abschleppunternehmens, der sich alle Fahrzeuge anschaut, deren Fahrer beobachtet und dann entscheidet, wer verdächtig ist und abgeschleppt werden soll. Eine Videoüberwachung gibt es aber laut Aussage des Baumarkts nicht.
Tatsächlich bin ich nach dem Parken direkt zum Eingang des Gartencenters des Baumarkts gegangen (der hat zwei Eingänge), welches an dem Tag aber verschloßen war, so dass ich wieder zurücklatschen musste und den Haupteingang genommen habe.

Ich könnte mir vorstellen, dass der Mitarbeiter des Abschleppunternehmens gesehen hat, wie ich zum Gartencenter-Eingang gehe und dachte, ich verlasse das Gelände. Und dann hat er mich nicht weiter beobachtet und dabei ignoriert, dass ich zurück lief um den Haupteingang zu nehmen. So könnte ich mir erklären wieso die dachten, ich bin kein Kunde und sollte abgeschleppt werden. Allerdings passt zu der Möglichkeit nicht, dass sie mich erst rund 50 Minuten später abgeschleppt haben. Wenn der dachte ich habe das Gelände verlassen, hätte er doch sofort "zuschlagen" können und mich nicht erst 40 Minuten später ausrufen und dann nochmal 10 Minuten später abschleppen lassen.

Aber wie gesagt, ich habe einen unabhängigen Zeugen der auch dort war und bestätigen kann, dass ich von Beginn an im Baumarkt war und es keine Durchsagen gab. Und dann halt noch den Kassenzettel mit genauer Uhrzeit.

Zitat (von fm89):
Gibt es für den Parkplatz irgendeine Art von Beschilderung oder Nutzungsbedingungen, die über die Bezeichnung "Kundenparkplatz" hinaus gehen?

Ja, da stehen überall deutliche Schilder, dass hier jeder abgeschleppt wird, der nicht Kunde des Baumarkts ist. Da habe ich mir aber keine Sorgen gemacht, weil ich ja zum Baumarkt wollte.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Ja, da stehen überall deutliche Schilder, dass hier jeder abgeschleppt wird, der nicht Kunde des Baumarkts ist.

Da wäre der genaue Wortlaut relevant, damit könnte man das ganze unter Umständen effektiver abwehren.



Zitat (von NaibaF123):
Und dass der Baumarktinhaber willkürlich Bestandteile von eingegangenen Verträgen meint ändern zu müssen, ist nicht das Problem des Kunden.

Wo hat er das denn getan?



Zitat (von NaibaF123):
Was ist eigentlich mit Hörgeschädigten Menschen?

Die sollten - schon im eigenen Interesse - entsprechende Vorkehrungen treffen.



Zitat (von NaibaF123):
Mit 13 Mio. Menschen in DE stellen die schließlich ca. 1/5 der Baumarktkunden.

Nö, tun sie nicht.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wo hat er das denn getan?

Indem er KFZ abschleppen lässt, deren Besitzer sich an die Spielregeln halten.

Zitat (von Harry van Sell):
Die sollten - schon im eigenen Interesse - entsprechende Vorkehrungen treffen.

Das ist nicht notwendig, so lange sie sich an vertragliche Vereinbarungen halten.

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, tun sie nicht.

Und wie sie das tun ...



-- Editiert von NaibaF123 am 02.10.2020 14:08

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#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Es ist doch müßig hier darüber zu spekulieren oder nicht. Wenn der TE die ganze Zeit im Baumarkt war und es keine Durchsagen gab, dann wurde er unrechtmäßig abgeschleppt.
War er nicht im Baumarkt, dann war die Maßnahme gerechtfertigt. Wer hier was vor Gericht glaubhafter darstellen oder beweisen kann, der wird wohl in einem Verfahren (sollte es dazu kommen) gewinnen.
Aktuell sehe ich eher, dass der Baumarkt hier bessere Karten hat.
1. Das Abschleppunternehmen sucht die Verdächtigen
2. Die Baumarktmitarbeiter machen Durchsagen
3. Es gibt kein Interesse eigene Kunden vergraulen zu wollen

Es wird schwer hier einen Richter davon zu überzeugen, dass 2 Parteien gegen dieInteressen des Geldgebers arbeiten, denn wenn das Abschleppunternehmen Mist bauen würde, dann wäre es diesen Parkplatz sicherlich als Einnahmequelle ganz schnell los.
Warum also sollten 2 unabhängige Parteien lügen? Dagegen müsste der TE halt schon sehr gut argumentieren können.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Dagegen müsste der TE halt schon sehr gut argumentieren können.


Das best Argument ist die Quittung des Baumarktes; mehr braucht es nicht.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3515 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von -Laie-):
Dagegen müsste der TE halt schon sehr gut argumentieren können.


Das best Argument ist die Quittung des Baumarktes; mehr braucht es nicht.
Berry


Scheint wenig zu nützen, evtl. war er vorher doch noch woanders und ging dann erst in den Baumarkt.

Zitat (von Kernell):
Eine Videoüberwachung gibt es aber laut Aussage des Baumarkts nicht.


Der Baumarkt muss ja nicht sagen, dass er doch eine hat, hebt er sich vielleicht für später auf.

In der Regel muss man doch eine Parkscheibe einlegen, vielleicht notiert sich der Aufpasser die Zeiten und wenn eine Überschreitung erfolgt wird das Auto abgeschleppt.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Doch was sind unsere Aussagen wert, wenn in einem Tagesprotokoll des Baumarkts steht, man hätte mich ausgerufen?
Trotzdem muss ein Kunde das nicht unbedingt hören.
Ich meine auch, hier fehlt etwas.
Der Kassenzettel ist kein Beleg, dass du als Kunde nur im Baumarkt warst.

Ich konstruiere:
Neben dem Baumarkt ist ein anderer Laden, Restaurant o.s.ä.
Dort warst du ca 40 min.
Dann bist du rüber zum Baumarkt gegangen, hast gesehen, dass dein Auto weg ist, bist in den Baumarkt gegangen, hast 20 min dort verweilt, keine Durchsage gehört, etwas gekauft und den Kassenbeleg erhalten.

ach...@Loni12 hatte auch diese Idee

-- Editiert von Anami am 02.10.2020 18:34

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Das Abschleppen war ungerechtfertigt, weil sich der TE an die Bedingungen gehalten hat. Ob er dabei ausgerufen wurde oder nicht, spielt IMHO keine Rolle.

Zunächst mal ist das nicht Vertragsbestandteil, also der Kunde muss auch nicht damit rechnen. Darüber hinaus kann man das auch leicht überhören, besonders mit einer körperlichen Einschränkung. Eine solche Vereinbarung wäre auch kaum wirksam zu treffen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von fm89):
weil sich der TE an die Bedingungen gehalten hat.
An welche?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ich weiß zwar nicht, wie viele Hörgeschädigte es in Deutschland gibt.
Aber ich hoffe sehr, dass der Anteil von Leuten, die eine Supermarktdurchsage aufgrund ihrer eigenen Behinderung nicht hören können, unter den aktiven Autofahrern bei 0 liegt.
Ich gehe somit davon aus, dass eine Durchsage ein geeignetes Mittel ist, um Personen zu finden, die ein Auto abgestellt haben und dann in den Markt gegangen sind.
Frage ist hier ja seit einigen Beiträgen, wie die Parkbedingungen genau lauten. "hier darf man nur parken wenn und solange man hier einkauft": etwas schwammig formuliert, kommt mir unwahrscheinlich vor.
"Maximal eine Stunde mit Parkscheibe und auch nur für den Einkauf im Baumarkt"? Schon eher. Der TE behauptet, eine Stunde dort gewesen zu sein. Wie weist er nach, dass es nicht 1h 20 Minuten waren?

Nun, der Te hat trotz Nachfragen nicht verraten, welche vertraglichen Regelungen zum Parken existieren. Insofern kann man zur Rechtslage hier wenig sagen. Ein Anwalt würde das sicherlich genau prüfen und könnte dann konkrete Handlungsanweisungen (Schadenersatz inklusive Anwaltskosten einklagen vs. Einsehen dass man nun Mal nicht dort parken dürfte) geben.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Ich weiß zwar nicht, wie viele Hörgeschädigte es in Deutschland gibt.

13 Millionen.

Zitat (von quiddje):
Aber ich hoffe sehr, dass der Anteil von Leuten, die eine Supermarktdurchsage aufgrund ihrer eigenen Behinderung nicht hören können, unter den aktiven Autofahrern bei 0 liegt.

Die Hoffnung stirbt zuletzt. Ein funktionierendes Gehör ist keine Voraussetzung einer Fahrerlaubnis. Auch Taubstumme fahren durchaus Autos.

Zitat (von quiddje):
Wie weist er nach, dass es nicht 1h 20 Minuten waren?
das wäre nicht seine Aufgabe, so lange der Baumarktes keine anderslautenden Beweise vorträgt.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

eine Durchsage ist schon deshalb kein geeignetes Mittel, weil die Kunden diese nicht anhören müssen.

Als Schadenminderungspflicht vielleicht noch OK ("Der Halter von XY wird gebeten, sein störend geparktes Fahrzeug umzusetzen"), dabei hat der Fahrer aber bereits einen - kleinen - Fehler begangen (etwa eine Ausfahrt zugeparkt). Aber für völlig korrekt geparkte Fahrzeuge reicht eine Durchsage nicht (die AGB möchte ich sehen, in der man verpflichtet ist, sich (Werbe)Durchsagen anzuhören).

Fraglich ist aber immer noch, ob wirklich richtig geparkt wurde. Insbesondere - die Frage kam ja schon - ob es Regelungen mit Parkscheibe gibt (das ist ja mittlerweile Standard).

Zitat:
Ohne dich angreifen zu wollen, aber warum sollte das Protokoll gefälscht sein?
Ganz einfach: Der Abschlepper nimmt es nicht so genau und wird auch mal auf Verdacht tätig. Wenn es dann mal schief geht erfindet man einfach solche Durchsagen.
Darüber, dass das ein sehr dummes Verhalten des Baumarktes ist brauchen wir nicht reden, aber einfach pauschal zu sagen, dass es sowas rein aus wirtschaftlichen Gründen nicht gibt ist falsch.
In solchen Fällen abzuschleppen ist schon grundsätzlich unwirtschaftlich, trotzdem wird es gemacht.

Zitat:
Aber ich hoffe sehr, dass der Anteil von Leuten, die eine Supermarktdurchsage aufgrund ihrer eigenen Behinderung nicht hören können, unter den aktiven Autofahrern bei 0 liegt.
Was sollen solche diskriminierenden Äußerungen? :bang:

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Ich habe mich daraufhin schriftlich beim Baumarkt beschwert und Erstattung der Abschleppkosten gefordert
Die Antwort des Baumarktes kennt man ebenso wenig wie die Beschwerde.

Vielleicht wäre es ein Ansatz für weiteres Vorgehen, wenn man den Wortlaut beider Schreiben kennt?
Wir lesen nur, was der TE sich denkt, was sich Baumarkt und Abschleppfirma denken...

Der Kassenzettel belegt gar nichts außer : x € gezahlt am ...um... Uhrzeit
Auch der Kassenzettel des Zeugen sagt nur: x€ gezahlt am...um ...Uhrzeit.
Die *Beweise* beweisen nicht, wie lange der TE dort geparkt hat. Und auch nicht, wie lange er im Baumarkt war.
Bisher lesen wir nicht, dass es eine Parkzeitbegrenzung gibt. Wäre aber wichtig. Dann könnte man auch für 10 min in den Baumarkt huschen und schnell was kaufen. Die übrige Zeit woanders sein...
---------------------------------------
Zitat (von reckoner):
Ganz einfach: Der Abschlepper nimmt es nicht so genau
Unsinn. Der Abschlepper kommt nicht von allein und einfach, weil er Lust zum Abschleppen hat. Sondern, weil der Baumarkt grünes Licht gegeben hat, nachdem der TE sich nicht gemeldet hat. Das machen die dort häufig, meint der TE.
Zitat (von reckoner):
Wenn es dann mal schief geht erfindet man einfach solche Durchsagen.
Was sollen solche albernen und den Baumarkt diskriminierende Aussagen?
Zitat (von reckoner):
Darüber, dass das ein sehr dummes Verhalten des Baumarktes ist brauchen wir nicht reden,
Reden wir lieber darüber, was an der Geschichte fehlt, damit entweder der Baumarkt der Korrekte ist oder der TE seine Kosten wiederbekommt.
Zitat (von reckoner):
In solchen Fällen abzuschleppen ist schon grundsätzlich unwirtschaftlich, trotzdem wird es gemacht.
Für wen denn bitte? Gezahlt hat hier der TE.

Vielleicht nochmal ganz oben lesen?
1. Man ging davon aus, dass ich meinen PKW dort abgestellt habe ohne auch Kunde des Baumarkts zu sein.
2. Weil dass ich im Baumarkt war, wird ja nun keiner bestreiten können.
3. Ja, da stehen überall deutliche Schilder, dass hier jeder abgeschleppt wird, der nicht Kunde des Baumarkts ist.


Wie lange darf man im Baumarkt sein? Wer bestimmt das dort?
Gibt es außer den Hinweisen zum Abschleppen auch welche zur Parkzeitbegrenzung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dann könnte man auch für 10 min in den Baumarkt huschen und schnell was kaufen. Die übrige Zeit woanders sein.
Das müsste der Baumarkt aber beweisen.

Zitat:
Unsinn. Der Abschlepper kommt nicht von allein und einfach, weil er Lust zum Abschleppen hat.
Offenbar muss der gar nicht kommen. Und er wird auch nicht direkt beauftragt, sondern pauschal (alle Falschparker abschleppen) - so meine Vermutung anhand der Schilderung.

Zitat:
Was sollen solche albernen und den Baumarkt diskriminierende Aussagen?
Hab' ich doch gar nicht. Ich hab' nur ein Beispiel gebracht, warum das Protokoll gefälscht sein könnte. Es geht nicht darum, dass das so war, sondern nur, dass es denkbar ist. Damit hat das Protokoll kaum noch Beweiskraft.
Aber sowieso egal, wie schon gesagt reicht eine Durchsage sicher nicht aus, weil man die gar nicht anhören muss.

Zitat:
Für wen denn bitte? Gezahlt hat hier der TE.
Aber der Baumarkt verliert Kunden.
Es ist regelmäßig so, dass Geschäfte deutlich Kunden verlieren wenn sie Fahrzeuge abschleppen. Und zwar mehr als man durch freie Parkplätze gewinnt.
Es gibt viel bessere Methoden für das Problem "Falschparker".

Zitat:
Wie lange darf man im Baumarkt sein?
Soweit es keine Regelungen zur Parkzeit gibt: Bis Geschäftsschluss. Und gerade bei einem Baumarkt in dem man sich auch mal beraten lassen kann sind 40 Minuten schon eine Frechheit. Wenn das dort Standard ist müsste es ja täglich zig' Durchsagen geben.
Macht man hingegen ein Foto vom Parkplatz und schaut dann 2 - besser 3 - Stunden später wer immer noch dort parkt, ja dann kann ich nachvollziehen, dass man weiter nachforscht.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Das best Argument ist die Quittung des Baumarktes; mehr braucht es nicht.

Nette Theorie, aber nicht ganz lebensnah ... denn die Beweiskraft tendiert da bei geschickter Argumentation gegen 0.



Zitat (von NaibaF123):
Und wie sie das tun ...

Zitat (von fm89):
Das Abschleppen war ungerechtfertigt, weil sich der TE an die Bedingungen gehalten hat.

Ich bewundere immer wieder die hellseherischen Fähigkeiten mancher ... und frage mich warum an dem TS dann nicht auch gleich den Ausgang des Verfahrens mitteilt, dann kann er sich darauf einstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#30
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

gerade fällt mir noch etwas ein, warum eine Durchsage überhaupt nicht ausreichend ist: Man muss sein Kennzeichen gar nicht auswendig kennen (bei Firmenfahrzeugen dürfte das beispielsweise sogar eher die Regel sein). Und nachschauen muss man auch nicht.

Nächster Punkt: In einem Baumarkt gibt es - entgegen Supermärkten - durchaus so laute Maschinen, dass man die Durchsage gar nicht hören kann; ähnlich im Außenbreich.

Mein Fazit übrigens: Ich würde die Erpressung(!) anzeigen.

Stefan

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