Hallo liebe Mitmenschen,
Ich wurde heute abgeschleppt. Jedoch war dort, wo ich abgeschleppt wurde kein parken verboten Schild.
Dort war auch Polizei vor Ort, die lustiger Weise dort geparkt hat, wo ich zuvor abgeschleppt wurde. Auch meinten sie, dass sie dort niemanden abschleppen würden.
Also habe ich den Abschleppdienst angerufen und der meinte, dass der Auftrag von einem Hotel kam, bei welchem wir angeblich in der Einfahrt geparkt haben.
Also bin ich zu dem Besitzer des Hotels und habe diesen gefragt. Der meinte dann nur, dass er nur der abschleppung zugestimmt hat, sie aber nicht In Auftrag gegeben hat. Und dass dort sowieso Privatgelände sei.
Die Polizei meinte jedoch, dass es eine Grauzone ist, da Es sich bis zu der Straße um öffentliches Gelände handelt.
Wie dem auch sei, habe ich jetzt knapp 400€ Zu unrecht gezahlt, um mein Auto wiederzubekommen, auf denen ich sicher nicht sitzen bleiben möchte.
Ich habe Beweisfotos von dem Namen vom Hotelbesitzer und vom Abschleppdienst.
Was genau kann ich jetzt machen, um an mein Geld zu kommen?
Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.
Viele Grüße
-- Editiert von Moderator am 05.06.2017 15:27
-- Thema wurde verschoben am 05.06.2017 15:27
Unrechtmäßig abgeschleppt
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
ZitatJedoch war dort, wo ich abgeschleppt wurde kein parken verboten Schild. :
Das es dessen nicht bedarf sollte jedem der eine gültige Faherlaubnis hat bekannt sein.
ZitatWas genau kann ich jetzt machen, um an mein Geld zu kommen? :
Feststellen wo das Auto genau stand, feststellen ob sich an dem Punkt ein Halte-/Parkverbot aus irgendwelchen Bedingungen ergeben hat / ergeben könnte.
Falls das eindeutig verneint werden kann, müsste man herausfinden inwiefern das Hotel die Abschleppung veranlasst hat oder der Abschleppdienst auf eigene Verantwortung gehandelt hat.
Auch erscheinen mir 400 EUR für einen Abschleppvorgang etwas happig.
Wie genau setzt sich denn die Summe zusammen?
ZitatUnd dass dort sowieso Privatgelände sei. :
Na das könnte z.B. ein Grund sein.
ZitatAuch meinten sie (die Polizei), dass sie dort niemanden abschleppen würden. :
Das spricht ebenfalls dafür. Wenn es um Privatgrund geht muss sich der Eigentümer immer selbst wehren.
Hast du nun auf einem fremden Privatgrundstück geparkt oder doch auf der öffentlichen Straße?
Hast du du die Einfahrt behindert oder nicht?
Da es darum geht, dass du bereits gezahltes Geld wiederhaben willst, wirst du klagen müssten.
In so einem Fall sollte man im eigenen Interesse die Erfolgsaussichten sehr gut ausloten.
Mit vagen Angaben ist das nicht möglich.
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Ich habe Fotos gemacht.
Da war ein Waldweg, aber dort habe ich sicherlich niemanden behindert. Deswegen hat die Polizei ja gesagt, dass sie nicht wissen, wieso wir dort abgeschleppt wurden, da sie dort ja dann auch geparkt haben. Und da war kein Schild, dass man dort nicht parken dürfe. Die waren wie gesagt nur auf der anderen seite.
Die Rechnung habe ich noch im Auto liegen, kann morgen mal die einzelnen Posten hier aufführen.
Darf ich auch die Bilder posten, oder ist das hier nicht erlaubt?
Und wenn ich klagen muss, werde ich dann erst den Hotelbesitzer Anschreiben müssen, dass er mir das Geld zurückzahlen soll, da er mich zu unrecht abschleppen lassen hat, oder sollte ich mich direkt ans Gericht wenden?
Zitatda sie dort ja dann auch geparkt haben. :
Für die Polizei gelten Sondervorschriften. Das Argument "die haben auch da geparkt" ist also keines.
ZitatDa war ein Waldweg, aber dort habe ich sicherlich niemanden behindert. :
Forstfahrzeuge, Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge, ...
ZitatDarf ich auch die Bilder posten, :
Sicherlich, das hilft enorm.
ZitatUnd wenn ich klagen muss, werde ich dann erst den Hotelbesitzer Anschreiben müssen, dass er mir das Geld zurückzahlen soll, da er mich zu unrecht abschleppen lassen hat, :
Hat er das denn überhaupt?
ZitatDa war ein Waldweg, aber dort habe ich sicherlich niemanden behindert. :
Parken auf unbefestigter Fläche ist auch nicht erlaubt.
Ferner kann vom Amt (nicht Polizei) noch ein saftiges Bußgeld wegen dem Landschaftsschutz.
Zudem ist der vorbeugende Waldbrandschutz in jedem Bundesland ein wenig anders geregelt, hier lassen Feuerwehr und Forstbehörden auch schnell abschleppen.
http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.392059.de
ZitatUnd da war kein Schild, dass man dort nicht parken dürfe. :
Den verlinkten Artikel lesen, und danach verstehen, es muss kein Schild angebracht sein muss.
ZitatDer meinte dann nur, dass er nur der abschleppung zugestimmt hat, sie aber nicht In Auftrag gegeben hat. :
Genau das ist die gängige Praxis auf Bezug im vorbeugenden Brandschutz, da wird schon mal beim Eigentümer kurz nach gefragt, ist es dein Auto oder hast du was dagegen.
Je nach Bundesland und Behörden kommt da noch unter Umständen ein wenig mehr als nur die Abschleppkosten auf einen zu.
Also nochmal zum Verständnis, mich hat der Hotelbesitzer dort abschleppen lassen und die Polizei meinte, dass sie nicht wissen wieso und dass sie dort niemals jemanden abgeschleppt hätten, da es keinen Grund gibt.
Die Rechnung ergibt sich wie folgt:
1 Pick Away: 225€
1 Standkosten 4.6. bis 4.6. 15,13€ (obwohl ich direkt danach kam und bei der nächsten Abschleppfuhre beim Fahrer mitgefahren bin um mein Auto abzuholen)
1 Verwaltungsgebühren: 29,41€
1 Zuschläge Notdienst: 29,41€
19% MwSt.: 56,80€
Gesamt: 355,75€
Mal ne dumme Frage. Wie kann ich hier Bilder hochladen?
Viele Grüße
ZitatAlso nochmal zum Verständnis, mich hat der Hotelbesitzer dort abschleppen lassen und die Polizei meinte, dass sie nicht wissen wieso und dass sie dort niemals jemanden abgeschleppt hätten, da es keinen Grund gibt. :
Wenn die Polizisten sich nicht mit den Landschafts- und Brandschutzverhütungsvorschriften aus kennen, ist man trotzdem nicht im Recht.
Zitatda es keinen Grund gibt. :
Die Gründe wurden schon genannt. Gerade in den letzten Tagen waren überall die höchsten Stufen für Waldbrandgefahr ausgerufen. wer sich nicht daran hält oder die Gesetze nicht kennt, muss eben mit den Folgen leben.
Da war ein Waldweg. Aber ich habe nicht auf diesem geparkt...
Sondern davor an der Seite. Ist schwer zu erklären, wenn man die Bilder nicht hier posten kann. Aber es wurde niemand auch nur im geringsten behindert, da das Auto an der Seite stand und nicht in der Durchfahrtsschneise, was mir auch die Polizei bestätigt hat.
Wenn mir einer hilft, und sagt, wie ich Bilder posten kann, wäre das alles viel einfacher.
Und die Polizisten vor Ort kannten sich denke ich gut aus, da sie dort viele andere Autos nach mir abgeschleppt haben und genau aus diesem Grund vor Ort waren. Deswegen haben sie ja auch gesagt, dass sie dieses Auto niemals abgeschleppt hätten...
ZitatWenn mir einer hilft, und sagt, wie ich Bilder posten kann, wäre das alles viel einfacher. :
http://picr.de/
ZitatAber es wurde niemand auch nur im geringsten behindert :
Es geht nicht ums behindern, sondern das man wegen der Gefahren zum einen Mal nicht auf unbefestigten Flächen außerhalb parken darf.
Sagt mir biite, was das mit Mietrecht zu tun hat, war das Auto ein Mietfahrzeug?
ZitatHier sind die Bilder, :
Also wenn man auf de linken Seite gestanden war, man sollte hier mal auf den Brandschutz schauen. Ein heißer Kat kann schnell hier für Brand sorgen. Auf der rechten Seite wurde schon vom Eigentümer mit den Balken schon dafür gesorgt das nicht in die Wiese geparkt werden kann.
Zudem ist auf den Schildern zu erkennen, es handelt sich um eine Einfahrt zum Hotel, womit Parken auch nicht erlaubt wäre.
Falsch geguckt..
-- Editiert von fb367463-2 am 05.06.2017 10:18
ZitatHier sind die Bilder, danke für den Link. :
Isenburger Schneise 40 - Frankfurt am Main
Mich würde mal interessieren was auf dem Schild steht. Kann ich weder auf dem Bild noch in Streetview erkennen..
Mein Bauchgefühl sagt mir dass das abschleppen nicht ganz unberechtigt war...
-- Editiert von radfahrer999 am 05.06.2017 10:20
Parken auf einem Privatgelände, da erübrigt sich eigentlich jegliche Diskussion.
... außerdem hätten Sie die 400 EUR nicht berappen müssen, das hätte der machen müssen, der den Abschleppdienst beauftragt hat, es sei denn, das Ordnungsamt hätte abschleppen lassen., nur dann hat der Abschleppdienst das Recht den Wagen zurück zu halen. (Obwohl das mKn auch strittig ist)
Und genau das verstehe ich nicht. Die Polizei hat gesagt, dass es ein öffentlicher Bereich ist, weshalb sie dort auch jetzt das abschleppen übernehmen.
Auf dem Schild steht lediglich "Ausgenommen Radfahrer, Forstbetrieb oder mit Forstamtlicher Genehmigung."
An dem Tag wurden ca. 30 Autos drumherum abgeschleppt, weil sie im absoluten Halteverbot gestanden haben. Und mein Auto stand eben da an diesem Holzbalken, was auch nicht an der Einfahrt zum Hotel liegt, da diese auf der Querstraße unterhalb meines Parkplatzes liegt.
Ich denke die haben einfach jedes Auto mitgenommen, welches dort stand, und haben nicht überprüft, ob man vielleicht doch dort stehen darf.
ZitatUnd mein Auto stand eben da an diesem Holzbalken, was auch nicht an der Einfahrt zum Hotel liegt, da diese auf der Querstraße unterhalb meines Parkplatzes liegt. :
Wenn man jetzt davon ausgeht das zum einen die Polizei anwesend war, bedeutet dies nicht, das es nicht ein Privatgrundstück ist, hier müsste man die Flurkarte mal betrachten.
Die Bilder zeigen eine Pflasterung an der Einfahrt, da kann man nicht daraus schließen, das man Parken darf.
ZitatDie Polizei hat gesagt, dass es ein öffentlicher Bereich ist, weshalb sie dort auch jetzt das abschleppen übernehmen. :
Nun im Eingangspost wurde der Hotelbesitzer als Schuldiger dargestellt und nun hat die Polizei das übernommen?
Welche der beiden Versionen sind jetzt real?
Zitat:
Auf dem Schild steht lediglich "Ausgenommen Radfahrer, Forstbetrieb oder mit Forstamtlicher Genehmigung..
Sind SIe Förster, Jäger oder hatten Sie eine forstamtliche Genehmigung? Tja dann ....
Ich gehe davon aus, dass hier das Ordnungsamt abgeschleppt hat, um mal wieder Ordnung in die Parkpiraterie reinzubringen.
Nein ich wurde vom hotelbesitzer abgeschleppt....
Und die Polizei, die anwesend war, da sie dort andere Autos abgeschleppt haben, meinten, dass sie dort niemals ein Auto abgeschleppt hätten, da sie nicht wüssten, was gegen das Parken dort spricht.
Deswegen bin ich ja so gegen dieses Abschleppen, da die Polizei auf meiner Seite war^^
Und das obwohl sie dort auch ca. 20 Autos abschleppen lassen haben....
ZitatDeswegen bin ich ja so gegen dieses Abschleppen, da die Polizei auf meiner Seite war^^ :
Die Polizei kann auf gar keiner Seite sein, denn es geht um mehr Dinge, weshalb hier nicht geparkt werden darf. Auch werden von der Polizei keine Urteile gesprochen.
ZitatNein ich wurde vom hotelbesitzer abgeschleppt.... :
Eigentlich war es doch wohl eher das Abschleppunternehmen, welcher das Auto entfernte?
Ja und das Abschleppunternehmen meinte, es hat eine Unterschrift vom Hotelbesitzer.
Dieser meinte ja auch er hätte es nur genehmigt, aber keine direkten Autos abschleppen lassen oder so.
Ist halt alles sehr schwammig.
Also sollte ich dem Hotelbesitzer schreiben, aus welchem Grund er mich dort abschleppen lassen hat? oder wie sollte ich vorgehen?
ZitatAlso sollte ich dem Hotelbesitzer schreiben, aus welchem Grund er mich dort abschleppen lassen hat? :
Klar kann man nachfragen, allerdings könnte es dann vom Anwalt des Hotels eine Unterlassungserklärung auch ins Haus flattern.
Denn es sollte klar sein, es war ein Privatgrundstück wo man wohl geparkt hatte, denn wenn man nach Maps noch mal die Gegend anschaut, auf der öffentlichen Straße ist Halteverbot, und die Einfahrt kann man schon als privat gerade auch wegen der Beschilderung erkennen.
Und es gibt nun mal kein Recht auf fremden Grundstücken zu parken, auch wenn nichts beschildert ist.
Zitatoder wie sollte ich vorgehen? :
Klüger wäre es wohl, die Sache auf sich beruhen zu lassen, denn alles andere kann noch einiges nach sich ziehen. Mit Anschreiben des Hotelbesitzer gibt man ihm seine Adresse frei Haus, bisher ist an zu nehmen, das mit dem Abschleppen wohl alles weitere erledigt ist.
ZitatNein ich wurde vom hotelbesitzer abgeschleppt.... :
Dann wäre dieser für die Kosten zuständig gewesen, und hätte sie bei Ihnen geltend machen müssen, wenn der Abschlepper auf privatem Grund und Boden abschleppt, hat er kein Recht dem Besitzer des abgeschleppten Pkw das Auto vorzuenthalten.
Zitat:Und die Polizei, die anwesend war, da sie dort andere Autos abgeschleppt haben, meinten, dass sie dort niemals ein Auto abgeschleppt hätten, da sie nicht wüssten, was gegen das Parken dort spricht.
Na ja, evtl. haben Sie da ja wa missverstanden.
Zitat:Deswegen bin ich ja so gegen dieses Abschleppen, da die Polizei auf meiner Seite war^^
Und das obwohl sie dort auch ca. 20 Autos abschleppen lassen haben...
Buchen Sie es unter "Erfahrung", die Kosten hätten Sie eh übernehmen müssen, gleich ob sie direkt an das Abschleppunternehmen gezahlt haben oder über den längeren Weg (evtl sogar Gerichtsweg und damit teurer) durch das Forderungsbegehren des Hoteliers hätten zahlen müssen.
Hallo
Das sehe ich hier absolutrt nicht wie du!Zitat:Deswegen bin ich ja so gegen dieses Abschleppen, da die Polizei auf meiner Seite war
ich würde das eher so verstehen, die Polizei wird dort nicht abschleppen lassen, soweit gehe ich noch mit überein. Da es ein Privatgrundstück ist, gehen die dort geparkten Fahrzeuge die Polizei somit nichts an. Aus öffentlicher Sicht (Polizei) spricht da auch nichts gegen das Parken, jedoch aus privater Sicht, der Sicht Desjenigen dem das Grundstück gehört. Und Dieser ist dan wieder dazu berechtigt dort abschleppen zu lassen.Zitat:Und die Polizei, die anwesend war, da sie dort andere Autos abgeschleppt haben, meinten, dass sie dort niemals ein Auto abgeschleppt hätten, da sie nicht wüssten, was gegen das Parken dort spricht.
Sicher das Ganze wurde wohl durch die Abschleppaktion der Polizei erst ins Rollen gebracht, ändert aber nichts daran, dass das Abschleppen rechtlich OK war!
Der Abschlepper wird wohl gesehen haben, dass dort auch ein Auto steht (Dein Auto) und die Chance auf einen Auftrag seitens des Hoteliers erkannt haben. Der Abschlepper hat sich dann beim Hotelier erkundigt ob dieser seine Dienstleisstung in anspruch nehmen will, was er dan ersichtlicherweise auch getan hat.
Für mich als Fazit der Angelegenheit, die Aussage der Polizei ist korrekt, da nicht deren Hoheitsgebiet, allerdings stellt sich die Polizei damit nicht auf deine Seite, nicht im Geringsten!!!
Versteh ich nicht ganz... die Polizei hat die Autos die um mich herum standen, doch auch abgeschleppt und zu mir gesagt, dass dort öffentlich ist, weshalb sie auch abschleppen lassen. Und meins hätten sie nicht abgeschleppt, weil sie kein Grund sehen, was an dem Parken dort falsch ist. Und jetzt hör ich hier als, dass ich da nicht hätte parken dürfen?!
Was spricht denn dagegen? Es zählt laut Polizei nicht zu dem Privatgrundstück des Hotels und ich stand an der Seite und habe nichts behindert.
Wenn ich bei mir zu Hause an der Seite parke, wo ich niemanden behindere und kein Parken verboten Schild ist, werde ich ja auch nicht abgeschleppt^^
Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, aber ich verstehe nicht, wieso hier jeder schreibt, dass die Polizei dort kein Hoheitsgebiet hat, oder privates Grundstück ist, wenn sie doch dort abgeschleppt haben und mir sogar gesagt haben, dass es Öffentlich ist bis zu dem Schild was rechts von meinem Auto stand?!
ZitatEs zählt laut Polizei nicht zu dem Privatgrundstück des Hotels und ich stand an der Seite und habe nichts behindert. :
Dann würde ich mir ein Anschreiben des Hotels tatsächlich nochmal überlegen.
Meiner Ansicht nach hast du dort nicht regelwidrig geparkt. Ich kann zumindest keinen Grund erkennen. Laut StreetView beginnt das Halteverbot erst nach dieser Einbuchtung. Auch sonstige Einschränkungen kann ich nicht erkennen
Ich kann ebenfalls keinen Grund erkennen, warum dort das Parken verboten sein sollte. Selbst wenn es sich um eine private Straße handeln würde, so hat die jedenfalls öffentlichen Charakter. Da außerdem sowohl an der gegenüberliegenden Straßenseite als auch im Bereich bis zur Hauptstraße ein ausdrückliches Haltverbot beschildert ist, an der Stelle an der Du geparkt hast jedoch nicht, heißt das für mich, dass das Parken dort erlaubt ist.
Haltverbote aus Gründen des Landschaftsschutzes und/oder Waldgesetzes gelten dort ebenfalls nicht, da es sich um einen befestigten Weg handelt.
Wenn dort 20 andere Autos zu Recht abgeschleppt wurden, dann ist da ggf. jemand vom Hotel über das Ziel hinausgeschossen.
Na das sind ja mal die ersten positiven Nachrichten :P
Und wie formuliere ich nun dieses Schreiben am besten?
Soll ich direkt Druck ausüben und sagen, dass das Geld bis zu einem bestimmten Termin überwiesen sein soll, oder zunächst einmal die Begründung für das Abschleppen erfragen, da mir mehrere Parteien zugestimmt haben, dass ich im Recht bin und zu Unrecht abgeschleppt wurde?
Viele Grüße
Zitat:Soll ich direkt Druck ausüben und sagen, dass das Geld bis zu einem bestimmten Termin überwiesen sein soll,
Würde ich machen.
Zitat:oder zunächst einmal die Begründung für das Abschleppen erfragen
Die kommt schon, wenn das Hotel Deine Rückforderung für unberechtigt hält.
Zitat:da mir mehrere Parteien zugestimmt haben, dass ich im Recht bin und zu Unrecht abgeschleppt wurde?
Da das keine Frage ist, über die abgestimmt werden könnte, sollte man so etwas weglassen.
Die Behauptung, dass dort, wo Du gestanden hast das Parken erlaubt sei, sollte erst einmal reichen.
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