Unrechtmäßig abgeschleppt?

31. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mark0392
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Unrechtmäßig abgeschleppt?

Hallo zusammen,

mein Auto wurde letzte Woche abgeschleppt und ich frage mich, ob das Vorgehen berechtigt war.

Vorgeworfen wird mir "verbotswidriges Parken über einer Stunde auf dem Gehweg mit Behinderung von Fußgängern". (Als verletzte Vorschriften werden genannt: § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 52a.2.1 BKat; § 19 OWiG). Dafür soll ich 35€ Verwarngeld zahlen.

Zusätzlich soll ich der Stadt Köln 87,50€ Verwaltungsgebühr im Sinne des §17 OBG NW zahlen und für die Abschleppfirma habe ich bereits 180€ gezahlt. Diese ist circa 1 Kilometer vom Abschlepport entfernt und der gesamte Abschleppvorgang inkl. Anfahrt dauerte laut deren Protokoll 15 Minuten.

Ich habe vor Ort ein Video gemacht zur einfacheren Verdeutlichung der Situation: https://www.youtube.com/watch?v=Y2SNFKjU6gk&feature=youtu.be
Das Auto war dort geparkt, wo man im Video ab Sekunde 4 das Motorrad sieht. Als ich mein Auto dort geparkt habe, haben auch andere Autos geparkt und es befindet sich kein Halteverbotsschild oder Ähnliches auf dieser Straßenseite. Mir war hier nicht ersichtlich, dass es sich um einen Gehweg handeln sollte, da es keine Erhöhung/einen Bordstein o.Ä. gab und auch die Straßenpfosten die man auf dem Video sieht, waren in diesem Abschnitt nicht vorhanden. Stattdessen dachte ich gerade, dass der Streifen am Boden die Begrenzung der Parkfläche vorgeben soll.

Ich habe noch eine Kartenansicht beigefügt: https://i.ibb.co/W3HjTwS/Parken.png
Darauf kann man außerdem sehen, dass es sich um eine Sackgasse handelt, die kaum befahren wird, außer um die beiden privaten Parkplätze zu erreichen. Außerdem kann man das große Festplatzareal als Fußgänger nutzen, das zur Zeit leer steht.

Um die Kurve befindet sich ein absolutes Halteverbotschild, was man in diesem Video sieht: https://youtu.be/bRCqFql5YW8. Das befindet sich aber um die Kurve und war circa 70 Meter vom Auto entfernt. Dies wurde mir aber ja auch nicht vorgeworfen, sondern nur, dass ich illegal auf dem Gehweg geparkt und damit Fußgänger behindert hätte.

Von daher frage ich mich, ob man hier wirklich wissen konnte, dass es sich an der Stelle wo ich geparkt habe, um einen "Gehweg" handelt. Falls ja, war es rechtmäßig, von dort abzuschleppen? Im Abschleppauftrag der Stadt steht, es hätte sich hier um eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit gehandelt", sodass das Fahrzeug sofort entfernt werden musste. Ich denke dies traf nicht zu.

Ich habe mittlerweile einen Anhörungsbogen der Stadt erhalten, in dem steht, dass "Das Verfahren daraufhin eingestellt werden oder ohne Rückäußerung der Verwaltungsbehörde ein Bußgeldbescheid erlassen werden kenn. Der Erlass des Bußgeldbescheides ist mit Kosten (Gebühren und Auslagen) verbunden." Verstehe ich es richtig, dass meine Schilderung des Anhörungsbogens im schlimmsten Fall abgelehnt werden könnte und ich dann zusätzlich Gebühren + Auslagen zahlen müsste, was circa 30€ sein sollten?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

Viele Grüße

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Die Linie trennt doch deutlich den Gehweg von der Fahrbahn. Ein Parkplatz müsste eindeutig als solcher ausgewiesen werden.

Wenn dort ein Fahrzeug steht, kann auch kein Fußgänger mehr durchgehen, insofern halte ich ein sofortiges Abschleppen für gerechtfertigt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Mark0392):
Als ich mein Auto dort geparkt habe, haben auch andere Autos geparkt und es befindet sich kein Halteverbotsschild oder Ähnliches auf dieser Straßenseite.
Auf Gehwegen darf generell nicht geparkt werden, dazu bedarf es keines zusätzlichen Schildes. Umgekehrt: Wenn Parken dort erlaubt sein sollte, dann wäre es ausgeschildert.

Zitat (von Mark0392):
Von daher frage ich mich, ob man hier wirklich wissen konnte, dass es sich an der Stelle wo ich geparkt habe, um einen "Gehweg" handelt
Spielt keine Rolle. §12 StVo sagt dir wo du Parken darfst und diese Stelle ist im genannten § nicht erwähnt Ergo: Parkverbot, egal ob es ein Gehweg ist oder nicht.

Zitat (von Mark0392):
Gefahr für die öffentliche Sicherheit gehandelt", sodass das Fahrzeug sofort entfernt werden musste. Ich denke dies traf nicht zu.
Ich denke, das trifft sehr wohl zu. Fußgänger wurden gezwungen den Fußweg zu verlassen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mark0392
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die Linie als Parkstreifen eingeschätzt. Vermutlich auch deshalb, da hier ein erhöhter Bordstein gefehlt hat oder eine andere Art der baulichen Abgrenzung und eine Abgrenzung durch eine Markierung doch sehr selten ist.

Da hier auch andere Autos geparkt haben, führt das scheinbar nicht nur bei mir zu Unsicherheit bezüglich der Einschätzung. Diese Unsicherheit geht dann am Ende zu Lasten der Verkehrsteilnehmer die dort sehr schnell abgeschleppt werden und auch zusätzliche Verwaltungsgebühren bezahlen müssen.

Die Abschleppfirma wurde hier ja beauftragt, mein Auto abzuschleppen, um damit eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit" abzuwenden.
Ich frage mich aber, ob das wirklich gegeben wäre, falls ein Fußgänger zur Umgehung des Autos dann für 4,5 Meter auf der normalen Straße laufen müsste, die etwa alle zwei Minuten von einem Auto befahren wird. Tatsächlich laufen hier die meisten Fußgänger sowieso entlang der normalen Straße/dem Festplatz und ich denke nicht, dass sich hier tatsächlich jemand durch das Auto behindert oder gefährdet fühlte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mark0392
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Spielt keine Rolle. §12 StVo sagt dir wo du Parken darfst und diese Stelle ist im genannten § nicht erwähnt Ergo: Parkverbot, egal ob es ein Gehweg ist oder nicht.


Könnte man nicht argumentieren, dass es sich eher um einen ausreichend befestigen Seitenstreifen handelt, auf dem im Sinne des §§ 12 StVO geparkt werden darf, als um einen Gehweg, da eine bauliche Abgrenzung wie Bordstein o.Ä. fehlt.

-- Editiert von Mark0392 am 31.08.2020 15:14

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Mark0392):
Könnte man nicht argumentieren, dass es sich eher um einen ausreichend befestigen Seitenstreifen handelt, auf dem im Sinne des §§ 12 StVO geparkt werden darf, als um einen Gehweg, da eine bauliche Abgrenzung wie Bordstein o.Ä. fehlt.
Klar kann man das versuchen, keine Frage.
Schau mal hier:https://verkehrslexikon.de/Module/Parken_Seitenstreifen.php
Du müsstest also aufzeigen können, warum das kein Gehweg sondern ein Seitenstreifen ist.
Auf dem Video sieht es so aus, als ob neben dem weißen Streifen ein Bordstein sei. Zusätzlich wird ein Teil des Streifens noch räumlich durch Pfosten von der Fahrbahn abgetrennt. Deine Argumentation ist also zumindest mal.......schwierig.

-- Editiert von -Laie- am 31.08.2020 15:50

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.852 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen