Unschuldig angeklagt ... !

2. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
tine1971
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unschuldig angeklagt ... !

Im März 2014 fuhr ich mit meiner Freundin in meinem neuen Audi A1 in Germering/Nord auf die Autobahn A96 in Richtung München auf. Bei dieser Auffahrt wird die Auffahrspur zur dritten rechten Spur der Autobahn. Bis dahin ist sie von Lindau kommend zweispurig, die nun mittlere Spur ist mit einer durchgezogenen Linie von der rechten, auf der ich mich befinde getrennt. Ich fahre also normal auf, vor mir ist die Spur frei. Da ich an der nächsten Ausfahrt gleich wieder von der Autobahn abfahren will, habe ich keinen Spurwechsel vor und bleibe auf der rechten Spur. Nach dem Auffahren befinde ich mich leicht versetzt vor einem großen LKW, der auf der sich nun zur mittleren Spur ergebenden Fahrbahn fährt. Ich bin nicht besonders schnell unterwegs, ca. 90-100km/h. Meine Freundin und ich unterhalten uns. Nach einigen wenigen Minuten bemerke ich einen kräftigen Ruck und denke im ersten Moment daran, dass das neue Auto doch nicht schon einen Motorschaden haben kann. Beim Blick in den Rückspiegel sehe ich direkt an meiner hinteren Stoßstange den großen LKW, den ich vorher links von mir wahr genommen hatte. Er ist leicht versetzt, wie wenn er gerade einen Spurwechsel von der mittleren Spur auf die rechte vollzogen hatte. Meine Freundin ruft, ich solle auf's Gas treten, damit wir einen Abstand zu dem LKW bekommen. Bevor ich recht reagieren kann, rammt er uns ein zweites Mal. Nun fahre ich etwas schneller und erreiche wieder einen Sicherheitsabstand zu dem LKW. Als ich sicher bin, ich wieder in seinem Sichtbereich bin, setze ich Warnblinklicht und werde langsamer, mit dem Ziel, auf den Standstreifen zum Stehen zu kommen. Gleichzeitig bemerke ich, dass der LKW nicht langsamer wird. Aus Angst, dass er mir einfach davon fährt, fahre ich noch weiter auf dem Standstreifen neben ihm her, bis er ebenfalls rechts blinkt und hinter mir zum Stehen kommt. Meine Freundin ruft die Polizei und ich steige aus um mit dem LKW-Fahrer ins Gespräch zu kommen. Dieser ist nicht sehr gesprächig, vielleicht auch durch sprachliche Schwierigkeiten. Er schien mir türkischer Abstammung zu sein. Wie auch immer, die Polizei kommt und nimmt den Unfall auf. Es ist an sich ein Bagatelschaden, meine hintere Stoßstange müßte erneuert werden. Der LKW Fahrer behauptet jedoch plötzlich, nachdem er erst in seinem Fahrerhaus einige Male telefoniert hat und dann ebenfalls in dem Fahrerhaus mit einem der beiden Polizisten gesprochen hat, ich hätte ihn auf dem rechten Seitenstreifen überholt und dann beim Einscheren so geschnitten, dass es zu dem Auffahrunfall kam. Ich war entsetzt ... und bin es immernoch. Der Polizist informierte mich darüber, dass es eine Anzeige gegen mich geben würde. In den folgenden Tagen des Unfalles setzte ich mich mit der Versicherung des LKW in Verbindung, um meinen Schaden bei ihnen geltend zu machen und ihnen eine genaue Schilderung des Unfalles meinerseits zu geben. Da es sich um eine östereischische Spedition handelte, läuft das ganze über die HUK Coburg in Deutschland. Die wiederum wollen nicht zahlen, bis der Sachverhalt geklärt ist, was ich aus deren Sicht verstehen kann. Es kam dann also zu der Anzeige. Meine Freundin, mit der ich damals schon zusammen wohnte und mit der ich inzwischen eine Lebenspartnerschaft eingegangen bin, bekam einen Zeugenbefragungsbogen, den sie natürlich wahrheitsgemäß ausfüllte. Einige Monate gingen ins Land bis ich plötzlich einen Bußgeldbescheid bekam, wegen Überholens auf dem Seitenstreifen mit Unfallfolge. Gegen diesen Bescheid legte ich Widerspruch ein mit Hilfe eines Anwaltes. Jetzt, wieder einige Monate später schreibt das Amtsgericht, dass diese Verhandlung wenig Aussicht auf Erfolg hätte und dass ich nochmal eine Woche Zeit hätte, den Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid zurück zu nehmen. Das will und werde ich natürlich nicht tun, denn der ganze Sachverhalt war nicht so. Ich bin nicht Unfallverursacher, sondern das Unfallopfer.
Das gibt es doch alles nicht. Was wird jetzt passieren? Ich frage mich, wie sowas überhaupt sein kann. Es scheint völlig irrelevant zu sein, was tatsächlich passierte und ob es dafür Zeugen gibt.
Ich fühle mich völlig ausgeliefert und bin mit den Nerven am Ende!

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20 Antworten
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#1
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Es ist durchaus möglich, dass der LKW-Fahrer Ihr Fahrzeug nicht gesehen hat:
- als Sie auf der rechten Spurt leicht versetzt vor ihm fuhren und
- als er mit seinem LKW auf die rechte Spur wechselte.
Es ist durchaus möglich, dass er die Fahrzeugberührungen nicht bemerkt hat. Es ist möglich, dass er Ihr Fahrzeug erst gesehen hat, als Sie beschleunigten. Der Fahrer wird allein aus dieser Beobachtung schließen, dass Sie ihn rechts überholt haben. Er wird als Zeuge genau das vor Gericht aussagen. Er wird dabei nicht lügen - das ist seine subjektive Wahrheit. Sie haben eine andere.

Der LKW-Fahrer kann Sie ja nicht beim Rechts-Überholen gesehen haben. Das würde gegen Ihre subjektive Wahrheit verstoßen und vielleicht auch gegen die objektive Wahrheit.

Nun ist es so, dass selbst das Gericht - bei der flüchtigen Lektüre der Akte - Ihnen nicht glauben will. Die Formulierung in dem Schreiben ist ein Standard-Text. In der Verhandlung kann sich das aber noch drehen. Das ist dann die Aufgabe Ihres Rechtsanwaltes.



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#2
 Von 
tine1971
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mir ist natürlich klar, dass der LKW Fahrer mich nicht gesehen hat und er die "Fahrzeugberührungen" nicht bemerkte. Dazu ist mein Auto zu klein und seines zu groß. Was mich aber doch sehr wundert ist, dass man offensichtlich jemanden einer Tat bezichtigen kann, auf Grund von Vermutungen. Natürlich kann er mich beim rechts überholen nicht gesehen haben, denn ich habe ihn ja nicht rechts überholt. Aber er kann mich anzeigen, weil er vermutet , dass ich ihn rechts überholt habe?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Da steckt keine Bösartigkeit hinter. Manchmal spielt uns unser Gehirn einen Streich. Wir sehen nur einen Teil und unser Gehirn macht da ein Ganzes draus, ohne dass wir das merken.

Ich kann mir gut vorstellen, dass der LKW-Fahrer davon überzeugt ist, dass Sie ihn rechts überholt haben. Schließlich hat er Sie vorher nicht gesehen. Sie waren nicht vorne und auch nicht rechts oder links zu sehen. Sie "müssen" also hinter ihm gewesen sein. Weil Sie schnell gefahren sind und weil Sie ihn ja nicht links überholt haben - das hätte er sicher beobachtet - schließt er die Beobachtungslücke mit einer für ihn logischen Erklärung: Sie haben ihn rechts überholt.

Das ist vergleichbar mit den Knallzeugen bei einem Unfall. Diese Personen werden durch einen Knall auf einen Unfall aufmerksam. Vorher haben sie das Geschehen nicht beobachtet und trotzdem können die meisten Knallzeugen Angaben zum Unfallablauf machen.

Das Gehirn will für einen bestimmten Zustand (Warum ist das Fahrzeug plötzlich vor mir? Warum kam es zu diesem Unfall?) eine Erklärung. Wenn diese nicht real greifbar ist, wird sie von selbst konstruiert.


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tine1971
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut, vielleicht ist er ja so sehr davon überzeugt, dass man nachvollziehen kann, warum es zu dieser Anzeige kommen konnte. Dennoch, er sollte ja meine Aussage (wie ich den Unfallhergang schilderte) inzwischen auch kennen. Und wenn er selbst sich nicht erklären kann, woher mein Fahrzeug kam (wenn nicht von rechts, vom Seitenstreifen), dann müßte er ja zumindest meine Schilderung ebenfalls für möglich halten und mal in Erwägung ziehen.
Was mache ich, wenn das ganze in der Verhandlung nicht gut für mich ausgeht? Und warum scheint die die Aussage der Zeugin zumindest jetzt im Vorfeld nichts zu zählen? Immerhin gibt es gegen seine Aussage zwei.

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#5
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

quote:
ich hätte ihn auf dem rechten Seitenstreifen überholt und dann beim Einscheren so geschnitten, dass es zu dem Auffahrunfall kam



Da komm ich jetzt grad eh nicht mit: was genau wirft er dir vor und welches Einscheren meint er, von der rechten Spur auf die mittlere Spur?
Wenn er meint du hättest ihn beim Einscheren geschnitten, meint er ja du hättest einen Fahrspurwechsel gemacht. Nur von welchen von Spuren eigentlich?

EDIT: Auch so, jetzt hab ich das verstanden. Angeblich wären Sie also auf den Standstreifen gefahren, und dann auf die rechte Spur gewechselt.


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-- Editiert Tiger123 am 02.09.2014 16:16

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Unschuldig angeklagt ... ! <hr size=1 noshade>

Ist gar nicht sooo selten.

Das Verfahren dient dazu Schuld und Unschuld herauszufinden.
Gelingt in 99% aller Fälle



quote:<hr size=1 noshade>Immerhin gibt es gegen seine Aussage zwei. <hr size=1 noshade>

Das geht vor Gericht nicht wie im Fußball.

Die Anzahl der Zeugen ist nicht so relevant wie deren Güte.
Genauso wie die Glaubwürdigkeit des Fernfahrers erschüttert werden kann.

Das sollte aber der Anwalt übernehmen, der weis wie das geht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Es geht nicht um die Glaubwürdigkeit des Fahrers. Es geht um die Glaubhaftigkeit der Aussage.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wastl.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Meinecke,

Ihr Kommentar trifft nicht ganz den Kern. Natürlich spielt die Glaubhaftigkeit der Aussage des Fernfahrers eine Rolle. Ist dessen Glaubwürdigkeit jedoch erschüttert, so kann sich auch eine glaubhafte Aussage als nicht relevant erweisen.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Sehr geehrter wastl!
(klingt nach einem Dackel - sorry ;-))

Mein Kommentar trifft haargenau den Kern. Wir haben keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Fernfahrer in irgend einer Weise nicht glaubwürdig ist. Die Umstände sprechen aber dafür, dass der LKW-Fahrer die TE belasten wird und dass er dabei subjektiv an die Wahrheit seiner Aussage glauben wird. Nach der Schilderung der TE soll das aber objektiv falsch sein.

Wie wollen Sie denn die Glaubwürdigkeit des Zeugen angreifen? Der LKW-Fahrer kommt aus der Türkei und die lügen doch sowieso. Der hat vorher verdächtig telefoniert, um mit seinem Chef eine Lüge abzusprechen. Der hat schon einmal gelogen und daher glauben wir ihm nicht. Alle Männer sind *******e. Das wird nicht funktionieren.

Nach meinen Erfahrungen würde solch ein Angriff auf den Zeugen nach hinten losgehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Bevor ich recht reagieren kann, rammt er uns ein zweites Mal. N


Was würde wohl ein Sachverständiger dazu sagen, dass ein LKW-Fahrer ein Fahrzeug zweimal rammt und davon nichts bemerkt?

Im Allgemeinen ist die Aussage der Sachverständigen doch zumeist:
a) einen Anstoß spürt man, b)einen Anstoß fühlt man, c)
einen Anstoß sieht man.

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Im Übrigen spricht es gegen die allgemeine Lebensweise, ein Fahrzeug, ...hier noch ein LKW auf der Standspur zu 'überholen' um sich dann obendrein auch noch in solch geringem Abstand vor ihn zu setzen, dass es zwangsläufig zu einem Unfall kommen muss.

-- Editiert meri am 03.09.2014 09:58

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
tine1971
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Kommentare. Es hilft sehr, sich ein wenig darüber austauschen zu können. Man hat als Laie ja so gar keine Ahnung von Polizei, Gericht, Anklagen ect. An sich möchte ich mich beruhigen und mir sagen, dass schon alles gut aus gehen wird. Dennoch bleibt die Angst, dass dem nicht so ist. Das mag wohl auch an dem Tonfall des letzten Schreibens vom Amtsgericht liegen (das ganze hätte wenig Aussicht auf Erfolg), wohl aber auch daran, dass ich nie gedacht hätte, das die ganze Geschichte so weit geht und sich bis zu einem Verfahren vor Gericht entwickelt.

Ich bin fix und fertig.


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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Das ist ein Standardschreiben des Gerichts. Es will sich damit ein wenig Arbeit vom Halse schaffen. Da steckt keine gründliche Bewertung des Falles dahinter. Im besten Fall hat der Richter / die Richterin die Akte flüchtig durchgeblättert.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
Was würde wohl ein Sachverständiger dazu sagen, dass ein LKW-Fahrer ein Fahrzeug zweimal rammt und davon nichts bemerkt?

Hmm... ich bin mir nicht so sicher, ob der LKW-Fahrer das zwangsläufig bemerkt. Wir haben hier einen Massenunterschied (je nach Ladung) mit einem Faktor von 20-30. Der Geschwindigkeitsunterschied wird klein gewesen sein, da kommt beim LKW-Fahrer vermutlich nicht mehr an Ruckeln an, als er durch die Unebenheiten der Straße eh schon hat.

Mal grob überschlägig gerechnet dürfte es da um ca. 0,5 km/h gehen, die der LKW langsamer wird, wenn der LKW 30 Mal schwerer ist und die Geschwindigkeitsdifferenz 7,2 km/h (2 m/s) beträgt. Der PKW ist danach 14 km/h schneller, das ist ein heftiger Ruck. Bei 1 m/s Unterschied wird der LKW nur 0,25 km/h langsamer, der PKW ca. 7 km/h schneller (beide sind danach quasi gleich schnell). Bei 3 m/s wäre der LKW 0,7 km/h langsamer, der PKW 21 km/h schneller - das halte ich dann eher für ausgeschlossen.

Das ist jetzt vollelastisch gerechnet, jede Knautschzone schwächt das natürlich ab.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Beim Auflieger kann ich Ihren Ausführungen noch halbwegs folgen, dort spürt man nicht unbedingt wenn "etwas unter die Räder" kommt, aber wenn Sie mit der Zugmaschine auf etwas auffahren merken Sie das.

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#15
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Und worauf basiert diese Aussage? "Das muss man doch merken" ist kein Argument. Und das Auto ist auch nicht "unter die Räder" gekommen, da wirken andere Kräfte und auch in eine andere Richtung.

Ich habe es oben vorgerechnet, die Geschwindigkeitsänderung ist minimal (und das schon ohne Knautschzonen zu berücksichtigen), das ist aus der ersten Einschätzung heraus kein Ruck, den man merken muss. Das ist vergleichbar mit einem leichten betätigen der Bremse für einen kurzen Moment. Da gibt es genug kleine Schlaglöcher auf den Autobahnen, die mehr Effekt haben.

Hören wird man es schon eher, aber keiner von uns weiß, ob der Fahrer laut Musik gehört hat oder ob er eine Ladung hatte, die sowieso immer mal wieder Krach gemacht hat.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

quote:
Und worauf basiert diese Aussage?


Auf mittlerweile 15 Jahren Klasse 2/CE Führerschein und entsprechender Fahrerfahrung.

Und Sie können mir glauben sie merken das, egal ob eine Taube gegen den Windabweiser prallt, Sie einen kleinen Hund überfahren, gegen ein "mickriges" Hindernis rollen, oder auf der Autobahn auf ein Fahrzeug auffahren.

quote:
Ich habe es oben vorgerechnet, die Geschwindigkeitsänderung ist minimal


Und dort ist der große Unterschied zwischen Theorie und Praxis, denn selbst ein kleines Tier welches keine Geschwindigkeitsänderung hervorruft merken Sie deutlich am Zugfahrzeug.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Die Taube nehmen sie akustisch wahr. Der Hund bewirkt ein Anheben des Vorderrades. Ist nicht vergleichbar. Gegen das Hindernis rollen sie mit niedrigerer Geschwindigkeit, da ist die relative Änderung größer.

Und Vorsicht vor dem üblichen Fehlschluss: Dass es in vielen Fällen bemerkbar ist heißt nicht, dass es immer bemerkt wird. Wie viele Tauben Ihnen schon gegen den Windabweiser geknallt sind, ohne dass sie es bemerkt haben, wissen sie gar nicht (eben weil sie es nicht bemerkt haben).

Es ist sicher nicht der Regelfall, dass so ein Aufprall nicht bemerkt wird. Es ist aber auch nicht ausgeschlossen.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Mir kommt da noch etwas in den Sinn.

Die Schilderung des LKW Fahrers war ja, dass Sie ihn auf dem Standstreifen überholt haben und dann so knapp vor ihm einscherten, dass es zur Kollision kam.

Die Glaubwürdigkeit dieser Aussage sollte sich recht leicht belegen, oder auch wiederlegen lassen.
Was macht man normalerweise, wenn eine Kollision bevorsteht oder sie bereits stattgefunden hat?
Genau normale Leute bremsen, was eine recht zügige Geschwindigkeitsveringerung nach sich zieht.
Vorteil bei Lastkraftwagen, dort wird dies dokumentiert!
Entweder Tachoscheibe, besser noch digitaler Tacho.
Es sollte sich aus dem Fahrtenschreiber also recht leicht auslesen lassen, ob der LKW apprupt gebremst hat, was für seine Version sprechen würde, oder "langsam ausrollte" was Ihre Version untermauern würde.

Ich würde es hier auf das Verfahren ankommen lassen, aber auf jeden Fall einen guten Anwalt für Verkehrsrecht mit der Vertretung bemühen.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

quote:
Ich würde es hier auf das Verfahren ankommen lassen, aber auf jeden Fall einen guten Anwalt für Verkehrsrecht mit der Vertretung bemühen.


Das Recht ist hier weniger das Problem. Der gesunde Menschenverstand ist gefragt. ;-)

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Beim Auflieger kann ich Ihren Ausführungen noch halbwegs folgen, dort spürt man nicht unbedingt wenn "etwas unter die Räder" kommt


Ich erinnere mich noch an einen TV-Bericht von vor 10+ Jahren, da wurde gezeigt, daß man im Führerhaus nicht mal merkt, wenn der Auflieger mit drei Achsen über die Motorhaube eines VW Käfer rollt...

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