Unter Alkohol Einfluss gefahren und Unfall verursach

19. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Igor95
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Unter Alkohol Einfluss gefahren und Unfall verursach

Hallo an Alle,

Vor etwa 10 Tage habe ich,dummkopf, unter Alkohol Einfluss mein Auto gefahren und dadurch ein Unfall verursacht. Ich behaupte dass es an der Ampel grün war und ich bin losgefahren und dann ist ein Taxi Fahrer an mich rangefahren.Ich hatte 1.3 Promille. Keiner ist verletzt worden.Bis jetzt kam noch nichts aber es wird schon kommen, und zwar sehr viel...was ich auch verdiene. Ich befinde mich momentan in einem sehr schweren psyhischem Zustand und ich denke jeden Tag,jede Sekunde drüber nach.Irgendwie muss man weiter Leben und ich bin hier weil ich fragen wollte, was erwartet mich alles ungefähr?

Viele Grüße,

Igor

-- Editiert von Moderator am 20.07.2019 14:10

-- Thema wurde verschoben am 20.07.2019 14:10

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Deine Fahrerlaubnis wirst Du einige Zeit lang nicht legal nutzen dürfen,
vor Neuerteilung steht eine Untersuchung an,
an den Unfallkosten wirst Du mit einem vierstelligen Betrag beteiligt.

Berry

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Deine Fahrerlaubnis wirst Du einige Zeit lang nicht legal nutzen dürfen, Richtig.
vor Neuerteilung steht eine Untersuchung an, Eher nicht richtig - 1,3 Promille reichen da nicht. Allerdings hat der TE ja nicht verraten, ob das die BAK oder die AAK war... Und ansonsten gibt es noch 1 bis 2 Monatsgehälter als Geldstrafe.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Igor95
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

TE ist noch nicht bekannt. Was ist BAK und AAK?

Danke für eure Antworten!

-- Editiert von Igor95 am 21.07.2019 21:54

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#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

TE ist der Eröffner dieses Threads, also Du.
AAK ist die Atemalkoholkonzentration
BAK ist die Blutalkoholkonzentration.

Letztere ist für das weitere Verfahren entscheidend und sollte inzwischen (oder in den nächsten Tagen) bei der Polizei erfragt werden.

Weitere Angaben zur Sache sollte man gegenüber der Polizei nicht machen. Retten kann man durch eine Aussage in der Regel nichts mehr, aber man kann sich zusätzlich belasten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Igor95
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich erinnere mich dass der Polizist mir gesagt hat, dass ich bei BAK 0,65 hatte und das sollte man verdoppeln und das sind 1.30 promille. AAK ist mir selbst nicht bekannt aber in der Regel sollte geringer als BAK sein oder?
Ich habe jetzt eine Anwältin engagiert und sie sagte mir auch dass ich nichts mehr sagen soll sondern alles zu ihr weiterleiten. Bis jetzt kam noch nichts von der Polizei und jetzt sind 18 Tage vorbei seit dem Unfall.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Dann lag die AAK bei 0,65 mg/l, das entspricht ungefähr einer BAK von 1,3‰. Allerdings sind die Geräte für den Vortest nicht geeicht. Zudem können sich in der Anflutungs- bzw. auch in der Abbauphase durchaus Unterschiede ergeben. Es bleibt also abzuwarten, oder bei der Polizei zu erfragen, welche BAK sich aus der Blutprobe ergeben wird.

Zum Unfallhergang hast Du nichts geschrieben. Wer hat den Unfall denn verursacht? Alleine aufgrund der Alkoholisierung kann man Dir nicht unbedingt die Schuld zusprechen.

Solltest Du den Unfall allerdings tatsächlich verschuldet haben, dann wird die Haftpflichtversicherung den Fremdschadenzwar regulieren, aber bis zu 5000€ Regress von Dir verlangen. Die Vollkaskoversicherung, sofern vorhanden, wird ganz oder teilweise von der Leistung befreit sein.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Igor95
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Dann lag die AAK bei 0,65 mg/l, das entspricht ungefähr einer BAK von 1,3‰. Allerdings sind die Geräte für den Vortest nicht geeicht. Zudem können sich in der Anflutungs- bzw. auch in der Abbauphase durchaus Unterschiede ergeben. Es bleibt also abzuwarten, oder bei der Polizei zu erfragen, welche BAK sich aus der Blutprobe ergeben wird.

Zum Unfallhergang hast Du nichts geschrieben. Wer hat den Unfall denn verursacht? Alleine aufgrund der Alkoholisierung kann man Dir nicht unbedingt die Schuld zusprechen.

Solltest Du den Unfall allerdings tatsächlich verschuldet haben, dann wird die Haftpflichtversicherung den Fremdschadenzwar regulieren, aber bis zu 5000€ Regress von Dir verlangen. Die Vollkaskoversicherung, sofern vorhanden, wird ganz oder teilweise von der Leistung befreit sein.


Vielen Dank für die Antwort!
Meinen Unfall habe ich bereits beschrieben. Ich behaupte dass es and der Ampel grün war und dann bin ich losgefahren und dann ist ein Taxi fahrer an mich rangefahren.Ich kann nicht mit 100 Prozentig behaupten dass es grün war und deshalb müss ich damit rechnen dass es rot war und Konsequenzen in Rücksicht nehmen. Ich habe Teilkasko aber von meiner Versicherung kann ich nicht und werde ich auch nicht verlangen für den Schaden an meinem Auto. Mein Auto werde ich selbst reparieren.Nur das andere Auto von Taxi Fahrer wird von meiner Versicherung bzw. von mir bezahlt werden muss.
Ich habe jetzt gerade mit meiner Anwältin telefoniert und sie sagt dass es bestimmt paar Monate dauert bis was vom Gericht kommt. Sie hat Berichte von der Staatsanwaltschaft beantragt und Sie bekommt die erst in nächste paar Wochen.

-- Editiert von Igor95 am 26.07.2019 16:28

-- Editiert von Igor95 am 26.07.2019 16:29

0x Hilfreiche Antwort

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