Hallo 123recht forumbesucher,
zunächst möchte ich euch allen ein Frohes neues Wünschen und hoffe ihr seid alle gut in das neue Jahr gelangt.
Ausserdem möchte ich schon vorab erwähnen dass ich weiß was ich getan habe dumm war und mich auch nicht rausreden möchte oder sonst was.
Ich möchte lediglich Erfahrungen hören und wie meine Chancen stehen bzw. was auf mich zukommt.
Nun aber zum Fall:
Am Silvesterabend wurde ich zu einem Freund, der in einer Stadt 100km entfernt, zu eine Silvesterparty eingeladen. Auf der Party hab ich viel zu viel getrunken. Soweit ich weiß hab ich mit einem Freund eine 0.7L Flasche "Dos Mas" mit 17% getrunken, 0.7L 12 Ouzu mit 38 %, ca 3 Kurze Three Sixty Wodka Shots, 5 Klopfer und Vier 0.33 L Flaschen Bier. Diese Getränke habe ich mit nur EINEM Freund konsumiert.
Dies alles wurde innerhalb eines Zeitraumes von 20:00 Uhr und 05:00 Uhr Morgens eingenommen.
Also der Letzte Shot war schätzungsweise gegen 05:00 Uhr.
Dies beruht alles auf Erzählungen da ich einen Filmriss habe und mich leider nicht mehr Erinnere.
Auch jetzt zum Tatvorwurf kann ich nicht viel sagen da ich keine Erinnerungen mehr habe.
Aufgrund eines Streites oder was auch immer wollte ich so schnell wie möglich nachhause und fuhr los. Dies geschah laut den Erzählungen, zwischen 07:00 und 08:00 Uhr. Da ich aber Stark Alkoholisiert war und auch eigentlich nur noch schlafen wollte fuhr ich nach ca. 700 Metern auf einer Landstraße rechts lang, parkte meinen Wagen sauber hinter einem Baum ein, schaltete den Motor ab und schlief ein.
Meine Freunde machten sich Sorgen um mich und haben in der Zwischenzeit die Polizei alarmiert und Ihnen meine Daten und die meines Autos gegeben. Die Polizei hat allerdings nur die Autobahnauffahrten kontrolliert und mich somit nicht gefunden.
In der Zeit suchten meine Freunde mich und ein verlorenes Mobiltelefon eines anderen Freundes und haben mich somit auch erst gegen 09:00 Uhr gefunden.
Der Motor war Aus, der Schlüssel steckte, Erster Gang war Drinne und die Handbremse war angezogen. Lediglich das Standlicht war eingeschaltet
Da sie allerdings Angst hatten das ich wenn ich Aufwache und sie sehe sofort losfahren würde, riefen sie die Polizei erneut und haben Ihnen die Position mitgegeben.
Die Polizei war recht zügig da und klopften an das Fenster und weckten mich.
Aus welchem Grund auch immer wollte ich den Wagen starten und drehte am Zündschloss, ohne Erfolg da der Wagen abgewürgt wurde.
Dannach stieg ich aus und meine Freunde und Ich durften alle in ein Röhrchen pusten da die Polizei keine mehr hatte.
Mein Atem wert lag bei 1.4 Promille. Zwei meiner Freunde lagen auch noch über 1 Promille und einer lag bei 0.5 Promille. Den Blutwert hab ich noch nicht und versuche ihn so schnell wie möglich zu erlangen um selbst zu wissen ob er unter 1.6 Promille liegt. Kann der Blutwert noch sehr weit steigen oder wird der ungefähr den Wert des Atemwertes haben
Das Blut wurde um 12:00 Uhr und um 12:30 abgenommen.
Nach der letzten Blutabnahme wurde ich entlassen aber mein Führerschein
musste dableiben.
Nun vielleicht nochmal was zu meiner Person:
Ich bin 22 Jahre Jung, 186 cm Groß, 94 KG schwer und trinke sehr Selten. Ich absolviere eine Ausbildung und bin momentan im Dritten Lehrjahr und sollte im Juni erfolgreich meine Ausbildung absolvieren.
Ich bin eigentlich auf den Führerschein in meinem Beruf angewiesen aufgrund von Kundenbesuchen.
Ich hab mir noch nie was zu schulden kommen lassen und hab sofort Kooperiert mit der Polizei.
Bei der ganzen Sache wurde ich nicht beim Fahren erwischt keiner kam zu schaden und kein Sachschaden wurde begangen.
Ich weiß das ich Großen Mist gebaut habe, bin aber überglücklich dass niemanden was Passiert ist und meine Freunde sowas gemacht haben um schlimmeres zu verhindern.
Mein Vorsatz nicht nur für dieses Jahr sondern für das Leben lautet jetzt einfach kein Alkohol mehr zu Trinken.
In diesem Sinne möchte ich mich schonmal für die Antworten bedanken und falls noch Fragen bestehen ich werde jetzt öfter vorbeischauen.
Mit Freundlichen Grüßen
-- Editiert von Ses654 am 02.01.2019 21:30
Unter Alkoholeinfluss, parkend und schlafend auf dem Fahrersitz an der Seitenstrasse gefunden.
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Zitat:In diesem Sinne möchte ich mich schonmal für die Antworten bedanken
Ab zum Anwalt und hoffen, dass der noch etwas retten kann.
Zitat:Ich bin eigentlich auf den Führerschein in meinem Beruf angewiesen aufgrund von Kundenbesuchen.
Allerdings gehe ich davon aus, dass Du längere Zeit auf den Führerschein verzichten musst.
EDIT:
Ich hab bei meiner Rechtschutzversicherun angerufen und diese sagte mir ich solle auf den Bescheid bzw. den Brief der Polizei warten. Also ich hab lediglich meinen Führerschein abgeben müssen und sonst weiß ich nicht weiter. Die Polizisten konnte mir auch nicht mehr Auskunft darüber geben.
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ZitatBei der ganzen Sache wurde ich nicht beim Fahren erwischt :
Angesichts dessen
ZitatAus welchem Grund auch immer wollte ich den Wagen starten und drehte am Zündschloss, ohne Erfolg da der Wagen abgewürgt wurde. :
eine sehr optimistische Interpretation ...
Und dann müsste eventuell man noch glaubwürdig erläutern, wie der Wagen dort hin kam wo man gefunden wurde.
ZitatAb zum Anwalt und hoffen, dass der noch etwas retten kann. :
Volle Zustimmung.
Und bis dahin gegenüber den Ermittlern schweigen.
Ich gehe mal davon aus, dass die vorwerfbare BAK über 1,6‰ liegen wird. Schließlich wurden insgesamt zwei Blutproben entnommen. Somit kann die BAK recht problemlos auf den Tatzeitpunkt zurückgerechnet werden. Da Du Dich zum Zeitpunkt der Blutentnahme bereits in der Abbauphase befunden hast, dürfte die zurückgerechnete BAK höher liegen als die gemessene AAK.
Viel wird ein Anwalt nicht mehr machen können. Aufgrund von Zeugenaussagen und der Mitteilung an die Polizei ist klar, dass und wann Du gefahren bist. Ein Anwalt könnte nun versuchen der Staatsanwaltschaft irgendeneine Geschichte mit einer Nachtrunkbehauptung aufzutischen. Aber eine nachträgliche Behauptung ist kaum glaubwürdig. Zudem wurde ja wohl kein Leergut im Auto gefunden.
Irrelevant. Die Trunkenheitsfahrt hat stattgefunden und kann schlüssig nachvollzogen werden. Lass dir das eine Lehre sein.ZitatBei der ganzen Sache wurde ich nicht beim Fahren erwischt........ :
Ich bin mir zu 99.9% sicher, dass du länger auf den Führerschein wirst verzichten müssen. Das ist auch gut so!
Scheinbar wurde gesehen, wie du gefahren bist.ZitatAufgrund eines Streites oder was auch immer wollte ich so schnell wie möglich nachhause und fuhr los. Dies geschah laut den Erzählungen, zwischen 07:00 und 08:00 Uhr. :
Du bist gefahren.ZitatDa ich aber Stark Alkoholisiert war und auch eigentlich nur noch schlafen wollte fuhr ich nach ca. 700 Metern auf einer Landstraße rechts lang, parkte meinen Wagen sauber hinter einem Baum ein, schaltete den Motor ab und schlief ein. :
Du wolltest wieder fahren. Gescheiterter Fluchtversuch??ZitatAus welchem Grund auch immer wollte ich den Wagen starten und drehte am Zündschloss, ohne Erfolg da der Wagen abgewürgt wurde. :
Nach dem gescheiterten Fluchtversuch keine schlechte Idee. Wahrscheinlich hast du den Cops das auch so geschildert, wie es passiert ist, nämlich dass du gefahren bist? "Nur 700m"ZitatIch hab mir noch nie was zu schulden kommen lassen und hab sofort Kooperiert mit der Polizei. :
Das Problem ist nicht der Alkohol, sondern dass du nicht trinkst, wenn du fahren willst und auch nicht fährst, wenn du getrunken hast.ZitatMein Vorsatz nicht nur für dieses Jahr sondern für das Leben lautet jetzt einfach kein Alkohol mehr zu Trinken. :
Die Rechtschutzversicherung hilft idR bei Strafverfahren nicht.ZitatIch hab bei meiner Rechtschutzversicherun angerufen und diese sagte mir ich solle auf den Bescheid bzw. den Brief der Polizei warten. :
Man kann auch ohne Kundenbesuche arbeiten. Und wenn man eigentlich drauf angewiesen ist, sollte man die emotionale Reife besitzen das Fahrzeug im alkoholisierten Zustand stehen zu lassen. Du solltest mit deinem Arbeitgeber reden, dass du wahrscheinlich längere Zeit kein Fahrzeug führen darfst.ZitatIch bin eigentlich auf den Führerschein in meinem Beruf angewiesen aufgrund von Kundenbesuchen. :
Wie bereits Laie schon sagte und meine Antwort hier. Du bist gefahren, das kann nachvollzogen werden (wahrscheinlich durch Zeugen belegbar) und damit war es das..ZitatBei der ganzen Sache wurde ich nicht beim Fahren erwischt :
Der wird den drohenden Entzug der Fahrerlaubnis wahrscheinlich nicht abwenden können. insbesondere da wir nicht wissen wie weit seine "Kooperation" ging. Eine Selbstoffenbarung ist wahrscheinlich...ZitatAb zum Anwalt und hoffen, dass der noch etwas retten kann. :
Dem schließe ich mich an.ZitatIch bin mir zu 99.9% sicher, dass du länger auf den Führerschein wirst verzichten müssen. Das ist auch gut so! :
Das stimmt so nicht. Bei fahrlässiger Tatbegehung tritt sie ein. Bei vorsätzlicher Tatbegehung dagegen nicht.ZitatDie Rechtschutzversicherung hilft idR bei Strafverfahren nicht. :
Im vorliegenden Fall könnte aber eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt vorliegen. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn die Freunde den TE von der Fahrt abhalten wollten und sich der TE ans Steuer setzte obwohl er (aufgrund der Hinweise der Freunde) wusste, dass er nicht mehr würde fahren dürfen.
Allerdings gehe ich davon aus, dass Du längere Zeit auf den Führerschein verzichten musst. Und zwar bis zur Absolvierung einer MPU, wenn ich mal davon ausgehe, dass die Prognose in Antwort Nr. 4 zutreffend ist. Eine Geldstrafe von ca. einem Monatslohn und 3 Punkte gibt es auch noch.
und bin momentan im Dritten Lehrjahr Dann sollte man gegenüber der Polizei dringend Angaben zum Einkommen machen, da die Geldstrafe sonst deutlich zu hoch ausfallen könnte.
Das ist aber das geringste Problem, denn die Punkte werden bei Neuerteilung wieder gelöscht.Zitat3 Punkte gibt es auch noch. :
So habe heute mal beim Polizeirevier angerufen und mich mal nach den Wartezeiten erkundigt.
Also gegen mitte nächster Woche sollten die Blutwerte dasein und ich könnte diese Persönlich erfragen.
Zum Polizeibrief , bzw. den Bußgeldbescheid wurde nun gesagt dass das schon einige Wochen dauern kann.
Nun zu meiner Frage.
Sollte ich mir jetzt schon einen Anwalt zu holen obwohl noch gar nichts da ist, oder warten bis der Bescheid bzw. der Brief ankommt?
Was könnte der Anwalt in Moment ausrichten?
Die Frage ist doch erst einmal, ob Du überhaupt einen Anwalt konsultieren möchtest. Ein Anwalt kostet Geld. Ob die Rechtsschutzversicherung dafür aufkommen wird ist ungewiss. Ob ein Anwalt für Dich etwas erreichen kann ebenfalls.ZitatSollte ich mir jetzt schon einen Anwalt zu holen obwohl noch gar nichts da ist, oder warten bis der Bescheid bzw. der Brief ankommt? :
Er könnte Akteneinsicht beantragen. Die Akten wird er aber kurzfristig wahrschenlich nicht erhalten, sondern erst gegen Ende der Ermittlungen. Weiterhin könnte er der Beschlagnahme des Führerscheins (sofern der Führerschein beschlagnahmt und nicht freiwillig abgegeben wurde) widersprechen und die Überprüfung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis beantragen bzw. fordern. Das hätte aber nicht zwingend zur Folge, dass Du Deinen Führerschein wieder bekommen würdest, sondern lediglich das ein Gericht die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Entziehung überprüfen würde. Mutmaßlich würde sich durch die Überprüfung also nichts ändern.ZitatWas könnte der Anwalt in Moment ausrichten? :
ZitatEin Anwalt kostet Geld. Ob die Rechtsschutzversicherung dafür aufkommen wird ist ungewiss. :
Wieso sollte meine Rechtsschutzversicherung dafür nicht aufkommen?
Mir geht im momemt nur über eine Professionelle Beratung und vielleicht eine Prozessstrategie
Hast Du Dir die bisherigen Antworten durchgelesen? Ich hatte das doch bereits erklärt:ZitatWieso sollte meine Rechtsschutzversicherung dafür nicht aufkommen? :
ZitatBei fahrlässiger Tatbegehung tritt sie ein. Bei vorsätzlicher Tatbegehung dagegen nicht. :
Im vorliegenden Fall könnte aber eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt vorliegen.
Guten Abend wünsch ich euch.
Habe nun einen Bescheid der Polizei bekommen mit dem Vorwurf der Trunkenheit um Verkehr.
Habe mich anscheinend bei den Zeiten etwas Verrechnet. Tatzeit ist nun 8:15 Uhr eingetragen.
Ausserdem stehen nun die Blutwerte der Blutproben fest.
1.BP= 1.51 Promille, 2.BP= 1.34 Promille.
Heißt das nun das ich unter der 1.6 bin oder dass diese noch zurückgerechnet werden und ich
mit hoher Wahrscheinlichkeit über 1.6 lande?
Habe auch nun einen Anwalt dazugezogen und er lässt auch die Akte einfordern.
Kann ich noch was machen?
Mit Freundlichen Grüßen
ZitatKann ich noch was machen? :
Derzeit nur warten bis der Anwalt sich mit der Akte meldet.
Das macht eine Abbaurate von 0,17‰ in 1/2 Stunde. Das ist ein extrem hoher Wert, der für eine enorme Alkoholtoleranz spricht. Mit anderen Worten: Du und Deine Leber seid hohe Alkoholwerte gewöhnt und entsprechend trainiert. Der Gesetzgeber (und auch die Weltgesundheitsorganisation WHO) gehen hier von einem (erheblichen) Alkoholmißbrauch aus. Dieser Vorfall sollte Dir, unabhängig von der rechtlichen Betrachtung, Anlass genug sein Dir mal Gedanken über Dein Trinkverhalten zu machen und dieses radikal zu ändern. Andernfalls werden zukünftig noch ganz andere Probleme auf Dich zukommen.Zitat1.BP= 1.51 Promille, 2.BP= 1.34 Promille. :
Es wird auf den Tatzeitpunkt zurückgerechnet. Hierbei sollte, trotz Deiner sehr hohen persönlichen Abbaurate, eine Abbaurate von 0,1‰/h zu Grunde gelegt werden.ZitatHeißt das nun das ich unter der 1.6 bin oder dass diese noch zurückgerechnet werden und ich :
mit hoher Wahrscheinlichkeit über 1.6 lande?
Ausgehend von 1,51‰ um 12:00 Uhr wären das bei einer Abbaurrate von 0,1‰/h um 8:00 Uhr demnach ca. 1,91‰ gewesen (tatsächlich sogar deutlich mehr, weil Du eine höhere persönliche Abbaurate hattest). Um 8:15 Uhr waren nur geringfügig weniger als 1,9‰. Je nach Aktenlage wird vielleicht noch etwas Toleranz zu Deinen Gunsten abgezogen. Wie man es aber auch dreht und wendet, Du wirst über 1,6‰ liegen.
Sollte Dir nun also auch die Fahrt nachgewiesen werden können (wovon ich ausgehe), dann hast Du also, sofern Du innerhalb der nächsten 15 Jahre eine neue Fahrerlaubnis erwerben möchtest, auch die MPU gebucht. Um die MPU bestehen zu können musst Du Dein Trinkverhalten ganz erheblich verändern (kontrolliertes Trinken oder dauerhafte Abstinenz). Das kann aber durchaus zu Deinem Vorteil sein, denn das deckt sich mit dem Anfang dieses Beitrages, wonach Du Dein Trinkverhalten nicht nur wegen des Führerscheins im eigenen Interesse ändern solltest.
Gegenüber der Polizei und sonstigen Behörden solltest Du keinerlei Aussagen mehr machen. Bis der Anwalt Akteneinsicht bekommt wird es noch etwas dauern.ZitatKann ich noch was machen? :
Du kannst (und solltest meiner Meinung nach auch) jetzt schon anfangen Dich auf die MPU vorzubereiten. Dazu solltest Du Dir Gedanken über Deinen Alkoholkonsum machen. Dich mit dem Ablauf einer MPU beschäftigen. Dazu kannst Du Dich in einem darauf spezialisierten Internetforum anmelden. Hilfe findest Du auch bei der örtlichen Suchtberatungsstelle sowie bei Selbsthilfegruppen wie z.B. den anonymen Alkoholikern.
Naja ob man mir es nun glaubt oder nicht. Ich Trinke nicht oft Alkohol. Das letzte mal vor Silvester war anfang November und Feier oder sonstiges gehe ich auch nicht. Ich gehe vielleicht wenn es hochkommt einmal im Monat irgendwo weg feiern und trinke dann auch.
Also bin ich mir eigentlich ziemlich sicher das ich kein Alkoholproblem oder ähnliches habe aber das ist jedem selbst überlassen ob man mir glauben schenken kann oder nicht. Trotzdem vielen dank für deinen Ratschlag Demonio.
Wieso wird eigentlich nicht direkt im schreiben der Promillewert beschrieben mit dem ich Wahrscheinlich gefahren bin. Wieso nur die Blutwerte welche mir eigentlich egal sein könnten?
So oder so werde ich jetzt anfang der nächsten Woche schonmal bei einer MPU Vorbereitung einen Termin machen und mich noch etwas schlau machen der MPU wegen.
Heißt wohl oder übel dann erstmal füße stillhalten und abwarten.
Vielen Dank für die Zahlreichen Antworten und Tipps.
Mit Freundlichen Grüßen
Mag sein. Aber wenn Du Alkohol trinkst, dann in großen Mengen.ZitatNaja ob man mir es nun glaubt oder nicht. Ich Trinke nicht oft Alkohol. :
Erinnerst Du Dich noch an Dein erstes Bier? Beim ersten Bier spürt man die Wirkung sehr deutlich. Was spürst Du heute nach einem Bier? Spürst Du die Wirkung des Alkohols nach einem Bier überhaupt noch?
Die Blutproben beweisen eine sehr hohe Abbaurate, die man nur durch Training erreichen kann. Zudem warst Du in der Lage mit (vermutlich) mehr als 2‰ noch mit dem Auto zu fahren. Wer nicht so gut trainiert ist, der ist dazu gar nicht mehr in der Lage, weil er sich übergeben muss und u.U. sogar eine Alkoholvergiftung hat. Mit Deinen Werten spielst Du in der Oberliga!
Doch das hast Du. Du kannst und willst es im Moment nur noch ncht einsehen, was durchaus verständlich ist.ZitatAlso bin ich mir eigentlich ziemlich sicher das ich kein Alkoholproblem oder ähnliches habe :
Aktuell hast Du ein Strafverfahren an der Backe und Dir wurde die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Das nenne ich mal ein ganz dickes Problem, das Du ohne Alkohol nicht hättest. Was ist das also, wenn es kein Alkoholproblem ist?
So wie es im Moment aussieht, wird auf Dich eine MPU zukommen. Im Zuge der Vorbereitung auf die MPU wirst Du sehr viel über Dich und über das Thema Alkohol lernen. Ich bin mir sicher, dass Du zum Ende Deiner Vorbereitung (wenn es richtig anpackst) anders über das Thema denken wirst.
So lange es eine kostenlose Veranstaltung ist um erste Infos zu bekommen ist das ein sinnvoller Weg. Du solltest Dir aber meiner Meinung nach keinen kostenpflichtigen Kurs aufschwatzen lassen. Informiere Dich erst einmal im Internet oder anhand von Büchern. Kostenpflichtige Angebote kannst Du später immernoch in Anspruch nehmen.ZitatSo oder so werde ich jetzt anfang der nächsten Woche schonmal bei einer MPU Vorbereitung einen Termin machen und mich noch etwas schlau machen der MPU wegen. :
Empfehlenswert ist meiner Meinung nach auch die Anmeldung in einem Internetforum, dass Dir bei der Vorbereitung auf die MPU helfen kann. Aber dort wirst Du ähnliche Dinge zu lesen bekommen wie hier von mir. Also Dinge, die Du nicht lesen und nicht wahrhaben möchtest.
Das dürfte daran liegen, dass das Schreiben von der Polizei kam, die lediglich die Ermittlungsarbeit macht und dazu die Fakten zusammenträgt. Der Tatvorwurf wird dann von der Staatsanwaltschaft formuliert. Sie macht dann auch die Rückrechnung.ZitatWieso wird eigentlich nicht direkt im schreiben der Promillewert beschrieben mit dem ich Wahrscheinlich gefahren bin. Wieso nur die Blutwerte welche mir eigentlich egal sein könnten? :
ZitatMit Deinen Werten spielst Du in der Oberliga! :
Gut das Du Oberliga geschrieben hast, bei 2 Promille ist nämlich noch deutlich Luft nach oben.
Championsleague ->
Den höchsten aktenkundigen Promillewert eines Autofahrers in Europa lieferte 2005 ein Franzose - mit beinahe zehn Promille. Der 37-Jährige steuerte sein Auto in der Nähe von Lyon in einen Straßengraben, so wurde die Polizei auf ihn aufmerksam. Die Polizisten konnten den extrem hohen Promillewert erst gar nicht glauben. Sie veranlassten darum eine erneute Überprüfung im Labor: Die Spezialisten bestätigten einen Wert von 9,76.
Ein Aufstieg ist hier aber wenig erstrebenswert.
Bei den ermittelten Abbauwerten und dem angegebenen Konsum passt aber was nicht.
Sicher das Du das Zeug mit einem Kollegen zusammen getrunken hast, oder doch alleine?
Lt. dem was Du zusammen mit dem Kumpel getrunken hast, hättest Du auf nüchternen Magen gegen 5 Uhr rund 2,2 - 2,5 Promille gehabt.
Bei einer "normalen" Abbaurate von 0,1 Promille / Std. deckt sich das mit ermittelten Wert der ersten Blutprobe.
Irritierend ist da die ermittelte Abbaurate, bei 0,34 Promille pro Stunde hättest Du gegen 5 Uhr bei rund 4,5 Promille aufgehört zu saufen und somit quasi den aufgezählten Alk aus Deinem ersten Beitrag allein konsumiert.
-- Editiert von spatenklopper am 14.01.2019 14:42
doppelt....
-- Editiert von spatenklopper am 14.01.2019 14:44
Guten Abend,
wollte eigentlich mich nicht weiter mit deinen Äußerungen befassen und auch nicht weiter Diskutieren, aber irgendwie Reizt mich es schon ein wenig wie du andere, die du aus einem Post kennst, beschuldigst.
Zunächst beschuldigst du mich dass ich ein Alkoholproblem habe aufgrund meiner Trinkfestigkeit.
Dann drehst du es so dass du meintest das mein jetztiges Dilema das Alkoholproblem ist und nicht dass ich eins habe.
Meine Vermutung ist zurzeit dass du wahrscheinlich Abstinent bist oder wirklich nur zu wichtigen Anlässen Ein, Zwei bier trinkst. Darüber will ich nicht Urteilen und finde es sogar Löblich falls es so ist, jedoch solltest du mit deinen Beschuldigen etwas zurücktreten.
Du kannst gerne deine Meinung äußern jedoch diese als auch "eigene Meinung" betiteln.
Wie schon erwähnt trinke ich nicht oft Alkohol, aber es gab eine Zeit nachdem ich mich von meiner Freundin getrennt hatte, in der ich viel Feiern war und auch dementsprechend getrunken hatte. Ich wollte einfach neue Leute Kennenlernen und mal so vieles machen was ich so noch kaum gemacht habe.
Das ging so in etwa Drei Monate lang so und danach hörte ich auf damit.
Ich bin keinerlei Alkoholsüchtig oder kann nicht mit Alkohol umgehen aber an Silvester hab ich wohl zu Tief ins Glass geschaut. Warum ich danach Auto gefahren bin kann ich auch nicht wirklich erklären. Es war im großen und ganzen eine Kurzschluss Reaktion.
Und wer sagt dass es mir soweit gut ging dass ich Autofahren konnte? Was glaubst du warum ich schon nach 700m rechts ran gefahren bin um mich hinzulegen?
Hier noch einige Werte vom Bußgeldkatalog: (Die werte sind halt von Person zu Person jeweils noch anders aber das ist ein grobes Grundprinzip)
ab 0,3 Promille
Risikobereitschaft steigt
Aufmerksamkeit, Konzentration und Reaktionsvermögen lassen nach
Die Sehleistung wird leicht vermindert
ab 0,8 Promille
Enthemmung und Selbstüberschätzung
Störung des Gleichgewichtssinns
Reaktionszeit um bis zu 50% vermindert
Ausgeprägte Konzentrationsschwäche und Tunnelblick
1,0 bis 2,0 Promille
Auch das räumliche Sehen ist stark beeinträchtigt
Reaktionsfähigkeit nimmt immer mehr ab
Störung bei der Sprache (Lallen)
Starke Orientierungs- und Gleichgewichtsstörungen
Enthemmung und auftretende Aggressionsbereitschaft
2,0 bis 3,0 Promille
Verwirrtheit
Erbrechen
Muskelerschlaffung
Gedächtnis- und Bewusstseinsstörungen
ab 3,0 Promille
Bewusstlosigkeit
Schwache Atmung
Unterkühlung
Gedächtnisverlust
Reflexlosigkeit
ab 4,0 Promille
Auftretende Lähmungen
Unkontrollierte Ausscheidungen
Komatöser Zustand
Atemstillstand bis hin zum Tod
Ich werde mich erstmal wieder melden wenn ich was genaueres Weiß und schreibe es dann hier auf. Also jetzt heißt es wirklich abwarten und Tee trinken.
Naja in diesem Sinne wünsche ich noch eine Gute Nacht und eine Entspannte restliche Woche
Mit freundlichen Grüßen
-- Editiert von Ses654 am 15.01.2019 00:24
Hallo Ses654,
Es gab von meiner Seite aus keinerlei Beschuldigungen. Vielmehr waren meine Beiträge als Hilfestellung gedacht. Aber ich kann durchaus nachvollziehen, dass Du das was ich geschrieben habe nicht wahrhaben willst. Viele vor Dir sind den selben Weg gegangen wie Du und haben sich ihr Alkolproblem nicht eingestanden. Irgendwann wirst auch Du einsehen, dass es da ein Problem gibt. Anders kannst Du übrigens die MPU auch nicht bestehen. Daher nochmals mein Tipp: Melde Dich in einem Internetforum an, dass auf die Vorbereitung auf die MPU spezialisiert ist. Dort wirst Du ähnliche zu lesen bekommen wie von mir.Zitatirgendwie Reizt mich es schon ein wenig wie du andere, die du aus einem Post kennst, beschuldigst. :
Die Trinkfestigkeit ist ja durch die BAK und Deine individuelle Abbaurate belegt. Der Gesetzgeber geht bei einem Fahrzeugführer ab 1,6‰ von einem Alkoholmißbrauch aus. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) setzt die Grenzen für einen mißbräuchlichen und gesundheitsgefährdenden Alkoholkonsum noch deutlich niedriger an.ZitatZunächst beschuldigst du mich dass ich ein Alkoholproblem habe aufgrund meiner Trinkfestigkeit. :
Nein, das hast Du falsch verstanden. Vielleicht habe ich mich aber auch mißverständlich ausgedrückt. Natürlich ist Dein aktuelles Dilemma nicht Dein Alkoholproblem. Es ist vielmehr ein nach aussen sichtbares Symptom Deines eigentlich viel tiefer sitzenden Problems.ZitatDann drehst du es so dass du meintest das mein jetztiges Dilema das Alkoholproblem ist und nicht dass ich eins habe. :
Die Vermutung ist nicht zutreffend. Ich konsumiere durchaus auch alkoholische Getränke, und auch ich überschreite da mitunter die Empfehlungen der WHO. Aber abschießen tu ich mich nicht.ZitatMeine Vermutung ist zurzeit dass du wahrscheinlich Abstinent bist oder wirklich nur zu wichtigen Anlässen Ein, Zwei bier trinkst. :
Natürlich kann ich nur meine Meinung äußern. Aber meine Meinung basiert auch auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und der aktuellen Gesetzeslage.ZitatDu kannst gerne deine Meinung äußern jedoch diese als auch "eigene Meinung" betiteln. :
Das nennt man in Fachkreisen Wirkungstrinken, und ist oft der Anfang eines mißbräuchlichen Alkoholkonsums.Zitates gab eine Zeit nachdem ich mich von meiner Freundin getrennt hatte, in der ich viel Feiern war und auch dementsprechend getrunken hatte. :
Eine Alkoholsucht habe ich Dir auch nicht unterstellt. Vielmehr bin ich auch davon ausgegangen, dass keine Sucht vorliegt. Dass Du aber eben nicht immer sicher mit Alkohol umgehen kannst hast Du eben an Silvester bewiesen.ZitatIch bin keinerlei Alkoholsüchtig oder kann nicht mit Alkohol umgehen aber an Silvester hab ich wohl zu Tief ins Glass geschaut. :
Das nennt sich dann Kontrollverlust.ZitatWarum ich danach Auto gefahren bin kann ich auch nicht wirklich erklären. Es war im großen und ganzen eine Kurzschluss Reaktion. :
Niemand. Aber es war Dir möglich trotz der hohen Alkoholisierung noch mit dem Auto zu fahren. Andere können die Tür nicht mehr öffnen, oder finden das Zündschloss nicht mehr.ZitatUnd wer sagt dass es mir soweit gut ging dass ich Autofahren konnte? :
Mal abgesehen davon, dass das nicht im Bußgeldkatalog steht, weiß ich nicht so recht, was Du mir damit sagen willst.ZitatHier noch einige Werte vom Bußgeldkatalog: :
Ja, das würde mich freuen.ZitatIch werde mich erstmal wieder melden wenn ich was genaueres Weiß und schreibe es dann hier auf. :
Danke, das wünsche ich Dir auch.Zitatwünsche ich noch [...]eine Entspannte restliche Woche :
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