Unverschuldetes Abschleppen - muss ich zahlen?

5. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sunglitter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unverschuldetes Abschleppen - muss ich zahlen?

Liebe Forum-Mitglieder,
ich habe einen Fall, den ich so bisher noch nicht im Internet finden konnte, daher setze ich auf eurer Wissen.

Bei meinem Auto wurde die Beifahrerscheibe eingeschlagen und das feste Navi/Radio geklaut. Zu allem Unglück befand ich mich am Tattag im Urlaub und ich saß gerade im Flugzeug als die Polizei versucht hat, mich zu kontaktieren. Da ich aufgrund des Fluges nicht greifbar war und Gefahr in Verzug war, wurde mein Fahrzeug schließlich abgeschleppt. Die Abschleppgebühren inkl. der täglichen Standgebühr für die Urlaubstage sollen mir nun in Rechnung gestellt werden (Kfz durfte nur durch den Halter abgeholt werden). Aber muss ich diese bezahlen, wenn mein Auto nachweislich nicht im Halteverbot stand und ich in diesem Fall die geschädigte und schutzbedürftige Person bin? Ich habe das Abschleppen ja nicht vorsätzlich herbeigeführt. Wo ist der sogenannte Freund und Helfer, wenn man ihn mal braucht?

Die Rechnung für das Abschleppen liegt mir bisher noch nicht vor, denn dies könne aufgrund der dünnen Personaldecke der Polizei einige Wochen bis Monate dauern…

Nach Rücksprache mit meiner Kfz-Versicherung weigert sich diese, die Abschleppgebühren zu übernehmen, denn Zitat: „Die Gebühren übernehmen wir nur, wenn Sie den Abschlepper über unsere Pannen-Hotline beauftragt haben. Außerdem haben Sie ja für Pannenfälle noch eine Mitgliedschaft im ADAC." Nach einem Anruf beim ADAC kam verständlicherweise die Info, dass die Kosten nur getragen werden, wenn es sich um ein Abschleppfahrzeug des ADAC handelt, dort gibt es allerdings zu meinem Kennzeichen keinen Auftrag im System.

Ich danke euch für euren Rat, wie ich mich verhalten soll.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47573 Beiträge, 16820x hilfreich)

Zitat:
Wo ist der sogenannte Freund und Helfer, wenn man ihn mal braucht?


Der war doch da und hat freundlicherweise sichergestellt, dass kein weitere Schaden eintritt, nachdem er zunächst versucht hat, Dich zu erreichen.

Zitat:
Ich danke euch für euren Rat, wie ich mich verhalten soll.


Die Kosten werden wohl an Dir hängen bleiben.

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Das sehe ich genauso. Das Abschleppen diente in diesem Moment dem Zweck, Ihnen weitere Schäden zu ersparen - oder wäre es Ihnen lieber gewesen, ggf auch die Airbags zu verlieren oder möglicherweise aufgeschlitzte Sitze zu ersetzen o.ä.? Da ist der Phantasie ja keine Grenze gesetzt.

Aber die Kosten sind nun mal dabei entstanden und wenn Sie keinen finden, der die für Sie übernimmt (eigentlich wäre der Täter in der Zahlungspflicht), dann werden die wohl an Ihnen hängen bleiben.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Das sehe ich genauso. Das Abschleppen diente in diesem Moment dem Zweck, Ihnen weitere Schäden zu ersparen - oder wäre es Ihnen lieber gewesen, ggf auch die Airbags zu verlieren oder möglicherweise aufgeschlitzte Sitze zu ersetzen o.ä.? Da ist der Phantasie ja keine Grenze gesetzt.


Rhetorische Frage?
Vermutlich wäre er das tatsächlich, wenn man die Situation aus Sicht des TE Mikroökonomisch betrachtet.
Sein "Schaden" jetzt ist: SB + Abschleppkosten + Verwahrgebühr
Sein "Schaden" ohne Abschleppen wäre: SB. Insofern wäre, ich persönlich, auch froh, würde der Wagen einfach stehenbleiben. Da wir aber natürlich alle nur Makroökonomisch denkende Menschen sind, ersparen wir den Assekuranzen natürlich evtl. auftretende "Folgeschäden" und zahlen dafür gerne die Abschleppkosten und Verwahrgebühren.

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

:devil: :devilangel:

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119889 Beiträge, 39793x hilfreich)

Zitat (von Sunglitter):
Aber muss ich diese bezahlen, wenn mein Auto nachweislich nicht im Halteverbot stand

In Deutschland kann sich keiner ins Halteverbot stellen, weil es ein solches hier gar nicht gibt.
Und mit dem Haltverbot nach StVO hat das ganze 0,0 zu tun.



Zitat (von Sunglitter):
und ich in diesem Fall die geschädigte und schutzbedürftige Person bin?

Schutz ist nicht kostenlos.
Die Allgemeinheit hat schon die Polizei bezahlt, den Rest muss man erst mal vorstrecken.
Die Kosten kann man sich dann vom Täter erstatten lassen - falls er gefunden wird und dann auch Geld hat.



Zitat (von Sunglitter):
Wo ist der sogenannte Freund und Helfer, wenn man ihn mal braucht?

Der war offenbar vor Ort und hat nach dem Gesetz gehandelt als er zur Abwendung weiterer Schäden ein Sicherung des beschädigten Kfz veranlasste


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7188 Beiträge, 1511x hilfreich)

Ich kann den Ärger verstehen. Aber es ist so doch wirklich besser für Dich und den Wagen. Wenn das Fahrzeug noch einige Tage mit eingeschlagener Scheibe steht, bedienen sich noch mehr Leute. Oder schmeissen Müll rein, zünden es an usw.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13727 Beiträge, 4359x hilfreich)

Hallo,

bestand denn keine Teilkaskoversicherung?
Die würde doch bei Diebstahl haften, natürlich für alle damit zusammenhängende Kosten (sofern sie nicht grob fahrlässig entstanden sind - hier sicher nicht der Fall).

Stefan

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