Unwiderrechtlich abgeschleppt?

21. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
htsch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unwiderrechtlich abgeschleppt?

Hallo Community,
ich wurde Sonntag morgen in Hamburg abgeschleppt und bin der Meinung, dass es widerrechtlich geschehen ist und ich versuche jetzt meine 300€ zurück zu erhalten. Das Problem ist, dass ich im Internet absolut nichts zu so einem Fall finde. Ich hab sogar das Fahrschulbuch meiner Tochter rausgeholt und finde nichts zu diesem Fall.

Also folge Situation:
Seitliches Parken, nach links ist absolutes Halteverbot, darunter ist ein Schild das symbolisiert, dass recht eingeschränktes Halteverbot ist und unter beiden Schildern ist ein Zusatzschild: Mo-Fr 8-18h Sa 8-12h
Zeit des Geschehens war Sonntag 5 Uhr morgens

Mein Fahrzeug stand sozusagen links von dem Schild und somit im absoluten Halteverbot.

Jetzt ist meine Frage, auf was sich das Zusatzschild bezieht. Gilt das nicht für das absolute Halteverbot, sondern nur auf das eingeschränkte Halteverbot?

Ich danke schon mal im Voraus

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)


Ein Zusatzschild bezieht sich immer nur auf das unmittelbar darüber befindliche Verkehrszeichen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
htsch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist leider schwer das Schild richtig zu beschreiben
Ich hab ein Bild von dem Schild gemacht, wusste jetzt aber nicht ich dies hochladen sollte.

Ich hätte noch eine kleine Frage.
Muss der Abschleppdienst ein Bild von meinem Fahrzeug gemacht haben, denn sonst können sie mein Auto einfach aus meinem Carport holen und sagen ich hätte falsch geparkt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von htsch):
Muss der Abschleppdienst ein Bild von meinem Fahrzeug gemacht haben,...



Bilder des Vergehens machen in der Regel, die Politessen/Polizei,
der Abschlepper meist zusätzlich noch aus einem anderen Grund.
Stichwort "Beschädigung des Fahrzeugs"

-- Editiert von spatenklopper am 21.03.2016 16:47

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
Es ist leider schwer das Schild richtig zu beschreiben
Ich hab ein Bild von dem Schild gemacht, wusste jetzt aber nicht ich dies hochladen sollte.

Zur Not die Örtlichkeit in Google Street-View finden und den Link hier posten.

Zitat:
Ich hätte noch eine kleine Frage.
Muss der Abschleppdienst ein Bild von meinem Fahrzeug gemacht haben, denn sonst können sie mein Auto einfach aus meinem Carport holen und sagen ich hätte falsch geparkt.

In meiner Stadt haben Politessen immer eine Digitalkamera dabei.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich hab ein Bild von dem Schild gemacht, wusste jetzt aber nicht ich dies hochladen sollte.
Nimm' einen Bilderdienst und stell dann den Link hier rein.

Stefan

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