Urintest auf Polizeiwache nach Cannabis Fahrt

13. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Dany178
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Urintest auf Polizeiwache nach Cannabis Fahrt

Vor 3 Tagen gab es eine Verkehrskontrolle bei dieser ein Urintest zu einem positiven THC Ergebnis führte.
In der Polizeiwache gab es dann noch einen Bluttest und der Führerschein wurde vorerst beibehalten.

Nun 3 Tage darauf wollte Ich meinen Führerschein wieder abholen. Die Polizei verlangte auf der Wache erneut einen Urintest welcher erneut positiv auf THC bzw. Dessen Abbauprodukt THC-COOH ausfiel.
Es wurden seit der Kontrolle absolut keine Drogen konsumiert.
Dennoch weigert sich die Polizei mir meinen Führerschein wieder auszuhändigen.

Sogesehen dürfte Ich meinen Führerschein die nächsten Wochen ja garnicht mehr abholen da das Abbauprodukt wochenlang im Urin nachweisbar ist...

Jemand einen Rat dazu? Darf die Polizei aufgrund eines (natürlich) erneut positiven Urintests den Führerschein einbehalten...Bei absoluter Abstinenz ist ja nach wie vor das Abbauprodukt im Urin.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von Dany178):
Bei absoluter Abstinenz ist ja nach wie vor das Abbauprodukt im Urin.
Hat doch mit der Abstinenz nichts zu tun... wird aber langsam abgebaut.
https://hanfverband.de/faq/drogentest-wie-lange-ist-thc-im-blut-und-urin-nachweisbar

Zitat (von Dany178):
da das Abbauprodukt wochenlang im Urin nachweisbar ist...
Wochenlang? Nur bei regelmäßigem Konsum.
Hat die Verkehrskontrolle einen regelmäßig konsumierenden Verkehrsteilnehmer erwischt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Dany178
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Anami, Bitte unterlasse das Kommentieren meiner Frage wenn du keine Hilfreichen Antworten hast.
Auf die Antworten eines Klug*******rs kann hier wirklich jeder verzichten...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Dann schreibe doch bitte gleich mit rein, dass du nur Antworten willst, die dir gefallen.

Es ist ganz einfach so, dass die Abbauprodukte unterschiedlich lange nachweisbar sind. Das hat nichts mit Klug*** zu tun.
Und die Polizei darf deshalb den Führerschein einbehalten. Wegen:
Verstoß gegen das Verbot von Drogen am Steuer. Der Drogenkonsum kann im einfachsten Falle ein Fahrverbot von einem Monat nach sich ziehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dany178
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, danke.
Das war eine Antwort mit der Ich etwas anfangen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und die Polizei darf deshalb den Führerschein einbehalten. Wegen:
Verstoß gegen das Verbot von Drogen am Steuer. Der Drogenkonsum kann im einfachsten Falle ein Fahrverbot von einem Monat nach sich ziehen.

Die Sicherstellung des FS ist eine gefahrenabwehrende Maßnahme. Sie soll verhindern, dass sich Dany zeitnah unter Einfluss hinters Steuer setzt. Ist aber eher ungeeignet, weil die Fahrt dann "nur" ein Fahren ohne Führerschein, nicht ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, darstellt.
Mit dem Fahrverbot hat das nun überhaupt nichts zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Dany178):
Darf die Polizei aufgrund eines (natürlich) erneut positiven Urintests den Führerschein einbehalten.

So lange der Verdacht besteht, das sich noch Drogen im Blut befinden, hat die Polizei die Pflicht unbeteiligte Dritte Verkehrsteilnehmer vor solchen Gefahren zu bewahren. Eine erste, kurzfristige Maßnahmen ist der Entzug des Führerscheins.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Je nach Konsumform kann der Schnelltest noch Tage, Wochen oder gar Monate positiv ausfallen. Sofern die Polizei keinen Hinweis auf aktives THC hat, darf sie den Führerschein imho nicht einbehalten.

Allerdings ist die Herausgabe des Führerscheins durch die Polizei eigentlich das derzeit geringste Problem. Sollte der Bluttest mindestens 1ng/ml aktives THC ergeben, dann liegt eine berauschte Fahrt vor, was ganz erhebliche Folgen haben wird.

1.) Ein Bußgeldbescheid über 500€ zzgl. knapp 300€ Nebenkosten, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

2.) Werden sich Fahreignungszweifel ergeben. Je nachdem, was die Blutanalyse ergeben sollte wird die Fahrerlaubnisbehörde entweder die Fahreignung durch ein ärztliches Gutachten oder eine MPU überprüfen wollen, oder aber sie entzieht die Fahrerlaubnis direkt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dany178
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich war gestern erneut bei der Polizeidienststelle um meinen Führerschein abzuholen... Wie der Zufall es will geriet ich an den selben Beamten der mir am Vortag einen Urintest anordnete um meinen Lappen mitzunehmen.
Erneut wollte er einen Urintest von mir da er sonst den Führerschein aus präventiven Maßnahmen nicht aushändigen kann.
Der darauffolgende Urintest war dann negativ.
Ich bekam meinen Lappen also wieder :)

Zum letzten Absatz meines Vorredners:

Ich habe bereits einen empfohlenen Anwalt aufgesucht der mich in dieser Sache unterstützt.
Dabei werden wir uns auf ein Urteil (bzw. 6 gleiche Urteile in 6 Fällen) des Bundesverwaltungsgerichts berufen.
Jene Urteile sind vom 11.04.2019 und deuten an dass bei einer erstmaligen Cannabis Rauschfahrt der Führerschein ohne eine angeordnete MPU NICHT zu entziehen ist...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Hallo Dany,

das Urteil ist mir durchaus bekannt, und es war auch in diesem Forum bereits Thema. Nicht zueletzt, weil auch einer der Kläger, der dieses Urteil erstritten hat hier aufgeschlagen ist.

Das ist auch der Grund, warum ich sehr vorsichtig formuliert habe, wonach möglicherweise erst die Fahreignung mittels ärztlichem Gutachten oder MPU überprüft wird. Aber auch nach dem Urteil ist eine sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis imho nicht ausgeschlossen. Belegt die Blutanalyse den regelmäßigen Konsum, dann ist meiner Meinung nach die mangelnde Fahreignung erwiesen. Komplizierter wird es bei erwiesenem gelegentlichen Konsum.

Tatsache ist wohl, dass die bisherige Vorgehensweise in NRW, wonach ohne weitere Einzelfallprüfung die Entziehung der Fahrerlaubnis eingeleitet wurde, nicht mehr weiterbetrieben werden kann.

Inwiefern sich die Praxis in den einzelnen Bundesländern ändern wird bleibt abzuwarten. Das Urteil ist ja noch relativ neu.

Das Urteil des BVerwG bedeutet aber definitiv nicht, dass Deine Fahrerlaubnis nicht in akuter Lebensgefahr ist. Auch wenn erst ein ärztliches Gutachten, oder eine MPU gefordert werden sollten, dann heißt das ja nicht, dass Du damit Deine Fahrerlaubnis retten kannst. Wenn es blöd läuft kostet es Dich nur noch zusätzlich einen Haufen Geld.

Wichtig wäre jetzt erst einmal das Ergebnis der Blutanalyse in Erfahrung zu bringen. Diese kannst Du ca. 1-2 Wochen nach dem Vorfall bei der Polizei erfragen. Angaben zur Sache solltest Du aber nicht machen.

Wenn Du die Werte kennst, dann kannnst Du Dich gerne wieder hier melden. Dann sehen wir mal weiter.

Aus welchem Bundesland kommst Du?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Das THC nur ein paar Wochen nachweisbar ist, ist Unfug.
THC bzw seine Metaboliten werden aufgrund ihrer lipophilen Eigenschaften durchaus auch im Fettgewebe gespeichert und zum Beispiel bei Gewichtsabnahme (wenn Fett abgebaut) wird auch wieder freigesetzt. Je länger konsumiert wird, desto mehr kann sich anlagern.
Du wirst vermutlich früher oder später vom Straßenverkehrsamt eine Aufforderung bekommen, eine Blutprobe abzugeben, damit ein Btm Gutachten erstellt werden kann.
Oftmals wird zeitgleich noch auf Amphetamine, MDMA, Opiate und Kokain geprüft.
Der Vortest geht recht schnell, die Bestätigung dauert etwas länger.
Fakt ist, dass der CTA etc. Oder derjenige, der die Analyse/das Gutachten schreibt, mit Sicherheit beurteilen kann, ob regelmäßiger Konsum vorliegt.
Das ganze wird dann meist noch von zwei anderen Personen überprüft, bevor das Gutachten raus geht.

Woher ich das weiß? - Ich arbeite in der "Branche".

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