Urkundenfälschung mit Mofa Kennzeichen

25. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
go558859-61
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Urkundenfälschung mit Mofa Kennzeichen

Mein Sohn bekam eine Anklageschrift wegen "als Heranwachsende zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht zu haben".

Sachverhalt:
Sohnemann hat das rollerkennzeichen vom anderen Roller (Motorschaden) an den neuen geschraubt und wurde erwischt. Kennzeichen war auf ihn ausgestellt und das Fahrzeug war verkehrskonform und auch auf 25 km/h gedrosselt. Wenigstens das war OK.

Vorgeschichte: vor 1,5 Jahren wurde er zur Nachschulung geschickt weil der Roller getunt war. Sonst keine Probleme mehr gehabt, da er gelernt hatte.

Daten vom Sohnemann:
Alter: 18 Jahr
Beruf: Azubi
Sorgen: Halbweise, Führerscheinsperre, gerade Ausbildungsplatz gewechselt

Jetzt zur eigentlichen Frage:

Wir haben zwei Wochen Zeit Stellung zu beziehen. Sollten wir das selber machen? Verschlimmern geht wohl kaum.

Brauchen wir einen Anwalt?

An der Schuld ist nichts zu ändern, er hat Mist gemacht.

Danke dir eventuelle Antworten....

-- Editiert von go558859-61 am 25.09.2020 21:28

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go558859-61):
Brauchen wir einen Anwalt?

Nein, denn
Zitat (von go558859-61):
An der Schuld ist nichts zu ändern


Geständig sein und tätige Reue zeigen kann man auch ohne Anwalt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Zu einer Anklageschrift bezieht man keine Stellung, es sei denn, man hätte grundsätzliche Einwände wie etwa Verjährung vorzubringen. Insofern - abheften und auf den Prozess warten. Und im Prozess kann man dann den Empfehlungen aus Harrys Antwort folgen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Zu einer Anklageschrift bezieht man keine Stellung,


Aber vielleicht handelt es sich auch gar nicht um die Anklageschrift, sondern um den Anhörungsbogen.

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#4
 Von 
go558859-61
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider steht in der Überschrift "Anklageschrift in der Strafsache"... Ich bin übrigens dankbar für die bereits gemachten Tipps... Super Forum, echtes Dankeschön an euch....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von go558859-61):
Kennzeichen war auf ihn ausgestellt und das Fahrzeug war verkehrskonform und auch auf 25 km/h gedrosselt.
Also ein Mofa?
Zitat (von go558859-61):
vor 1,5 Jahren wurde er zur Nachschulung geschickt weil der Roller getunt war.
Welche Nachschulung? Also hatte er doch schon einen Führerschein?
Zitat (von go558859-61):
Sorgen: Halbweise, Führerscheinsperre
Wieso dann Führerscheinsperre?

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#6
 Von 
go558859-61
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Führerscheinsperre, will er gerade seinen Autoführerschein macht und es zwei Delikte im Straßenverkehr waren.

Damals hatte die Staatsanwaltschaft 3 Stunden Unterricht bei der Polizei angeordnet...

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#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von go558859-61):
Damals hatte die Staatsanwaltschaft 3 Stunden Unterricht bei der Polizei angeordnet...
War das eine Auflage zur Einstellung des Verfahrens, oder war das Teil eines Urteils?

Zitat (von go558859-61):
er gerade seinen Autoführerschein macht
Sofern die Fahrerlaubnisbehörde vom gegenwärtigen Verfahren Kenntnis erhalten sollte, was durchaus möglich ist, wird sie den Prüfungsauftrag zurückziehen. Mit anderen Worten: Vor Abschluss des gegenwärtigen Verfahrens wird er nicht zur Führerscheinprüfung zugelassen werden.

Zitat (von go558859-61):
Führerscheinsperre
Kennzeichenmissbrauch ist kein Delikt, bei dem üblicherweise eine Sperrfrist verhängt wird. Aber es ist eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Zudem ist es nicht die erste Straftat im Straßeverkehr, die der Filius begangen hat. Da könnte ein Richter schon auf die Idee kommen, den Jungen erst einmal davon abzuhalten am fahrerlaubnispflichtigen Verkehr teilzunehmen.

Aber auch wenn der Richter diesen Weg nicht einschlagen sollte, könnte es noch Probleme im Hinblick auf den Erwerb einer Fahrerlaubnis geben. Das wäre insbesondere dann der Fall, wenn es beim Fahren mit dem getunten Roller bereits eine Verurteilung gab. Daher auch meine Frage, ob das Verfahren gegen Auflage eingestellt wirde, oder ob es eine Verurteilung gegeben hat. Fakt ist halt, dass das nun bereits die zweite Straftat im Zusammenhang mit dem motorisierten Straßenverkeht ist. Da sind Zweifel an der Fahreignung seitens der Behörde durchaus möglich. Es könnte also (muss aber nicht) sein, dass die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der charakterlichen Fahreigung des Jungen hat. Diese Zweifel müsste er dann im Rahmen einer MPU ausräumen, um zur Prüfung zugelassen zu werden.

Ob er Halbwaise ist, oder seinen Ausbildungsplatz gewechselt hat, interessiert die Behörde dabei nicht. Entscheidend ist da eher, dass er nicht bereit, oder nicht in der Lage ist wesentliche Regeln im Straßenverkehr zu beachten.

Wenn er sich jetzt Sorgen macht eine Führerscheinsperre zu bekommen, dann ist das durchaus nachvollziehbar. Aber das hätte er sich halt überlegen müssen, bevor er (wiederholt) erheblich gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstößt.

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#8
 Von 
go558859-61
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Verfahren wurde damals gegen Auflage eingestellt...

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#9
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Dann sind MPU und Sperrfrist unwahrscheinlich. Unwahrscheinlich ist aber auch, dass er vor Abschluss des Verfahrens zur Prüfung zugelassen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Kennzeichenmissbrauch ist kein Delikt, bei dem üblicherweise eine Sperrfrist verhängt wird.


Du beziehst Dich auf den Eingangsbeitrag.

Aus dem "wurde erwischt" könnte aber noch fahren ohne Versicherungsschutz hinzukommen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Das ist richtig. Wobei ich den Kennzeichenmissbrauch noch gar nicht mal als erfüllt ansehe. Bleibt aber die Urkundenfälschung und das Fahren ohne Versicherungsschutz. Das ändert aber nichts an meiner Einschätzung, wonach es weder eine Sperrfrist, noch eine MPU zur Folge haben wird. Mit Sicherheit kann man das aber auch nicht vorhersagen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wobei ich den Kennzeichenmissbrauch noch gar nicht mal als erfüllt ansehe.


Richtig, da es sich beim Versicherungskennzeichen nicht um ein amtliches Kennzeichen handelt, ist der Straftatbestand des § 22 StVG nicht erfüllt. Daher wurde auch Urkundenfälschung (§ 267 StGB) angeklagt.

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