VU

5. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
chrqui
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
VU

Wie vermutlich jeder hier, habe ich mal eine Frage.

A war auf dem Fahrrad unterwegs und ist bei Grün auf dem Radweg über eine Kreuzung gefahren und wurde von B beim rechtsabbiegen angefahren.

Jetzt hat A Post von B's Anwalt bekommen in dem geschrieben steht: Verkehrsunfall durch A herbeigeführt durch unachtsames fahren. B wurde im Auto leicht verletzt und möchte nun Schadenersatz für das Auto und Schmerzensgeld von A.

Was sollte A antworten?

Danke für eure Antworten ich bin gespannt.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von chrqui am 05.08.2013 15:40

Was sollte A antworten?

A sollte nicht antworten.

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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

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#2
 Von 
chrqui
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

A hat allerdings schriftliche eine Frist bekommen bis zu welcher A antworten muss ob A die Ansprüche von B dem Grunde nach anerkennt.


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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von chrqui am 05.08.2013 16:08

A hat allerdings schriftliche eine Frist bekommen bis zu welcher A antworten muss ob A die Ansprüche von B dem Grunde nach anerkennt.

Mit dem Volk der Anwälte sollte man keine Brieffreundschaften unterhalten. (Punkt)
Frist, die vom Anwalt von B gesetzt wurde, hin oder her.

Ich sehe hier eher A als Opfer, denn B hat A die Vorfahrt genommen. B hat demnach keine Ansprüche gegenüber A. Eher umgekehrt. Und der Anwalt will hier irgendwas versuchen was nicht koscher ist. Mit jedem Satz den A schreibt und sei es nur, das A die Ansprüche von B dem Grunde nach nicht anerkennt, liefert er dem Anwalt von B irgendwo einen Haken um sich dran festzuhalten und nachzubohren und zu verdrehen. Und solange A nicht weiß wo der Haken ist, sollte A nicht antworten.

Wenn A eine Rechtschutzversicherung hat kann man abklären ob die übernimmt und dann einen Anwalt aufsuchen, damit die beiden Hakensucher sich gegenseitig bespaßen.

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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

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#4
 Von 
chrqui
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider hat A keine Rechtsschutz. Soweit ich weiß würden A die Kosten erstattet werden wenn es zu einem Verfahren kommt und B verliert. Was wäre wenn A sich einen Anwalt nimmt und B sich daraufhin gegen ein Verfahren entscheidet. Muss A dann trotzdem die Kosten für den bereits beauftragten Anwalt selber zahlen?

Was kann A passieren wenn er nicht bis Fristablauf nicht reagiert?

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von chrqui am 05.08.2013 18:25

Was wäre wenn A sich einen Anwalt nimmt und B sich daraufhin gegen ein Verfahren entscheidet. Muss A dann trotzdem die Kosten für den bereits beauftragten Anwalt selber zahlen?

Ja, eben das meine ich mit Geld verbrennen.

quote:
von chrqui am 05.08.2013 18:25

Was kann A passieren wenn er nicht bis Fristablauf nicht reagiert?

In der Regel sind wir zu faul alle Wahrscheinlichkeitsszenarien durchzuspielen.

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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

-- Editiert radfahrer999 am 05.08.2013 19:25

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#6
 Von 
chrqui
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Also würdet ihr A raten einfach nichts zu unternehmen?
Vllt kannst du ja sagen was wohl am wahrscheinlichsten ist was B unternehmen wird wenn A nicht reagiert.





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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

quote:
Was wäre wenn A sich einen Anwalt nimmt und B sich daraufhin gegen ein Verfahren entscheidet.
Das kommt darauf an, was bisher angedroht wurde. Wenn da ein eigener Anwalt quasi unumgänglich war, dann hat ihn der andere zu zahlen. Das muss man aber ggf. auch wieder einklagen, kostet nochmal und ist auch niemals erfolgssicher.

Aber mal was anderes: Wurde der Unfall der KFZ-Haftpflichtversicherung gemeldet? Wenn ja, wie hat die entschieden? Und wenn nein, warum nicht?

quote:
Mit dem Volk der Anwälte sollte man keine Brieffreundschaften unterhalten. (Punkt)
Volle Zustimmung.

quote:
Ich sehe hier eher A als Opfer, denn B hat A die Vorfahrt genommen.
Auch das sehe ich bisher so (aber vielleicht ist uns das entscheidende Detail nicht bekannt?).
Bei einem Fahrradfahrer kommt auch noch nicht einmal die Betriebsgefahr in Betracht, daher kann ich mir nicht vorstellen, was der Unfallgegner bzw. sein Anwalt überhaupt will.

Stefan

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:
und ist bei Grün auf dem Radweg über eine Kreuzung gefahren

Nun, eventuell ist A gefahren obwohl er das gar nicht durfte?

Da wir keine Details kennen (genaue Beschreibung, Google Streetview), können wir auch die Erfolgsaussichten nicht beurteilen.


Bei uns z.B. erlebe ich immer wieder das Radfahrer losdüsen, ob wohl nur für die Fußgänger grün ist und für sie noch rot.


Manchmal habe ich das Gefühl das irgendein grünes Licht ausreicht das manche Radfahrer sehen um einfach loszufahren ... Pawlow lässt grüßen ....





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von reckoner am 05.08.2013 23:52

(aber vielleicht ist uns das entscheidende Detail nicht bekannt?)

Wir können natürlich nur auf die Informationen eingehen, die man uns gibt.

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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
chrqui
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Das kommt darauf an, was bisher angedroht wurde. Wenn da ein eigener Anwalt quasi unumgänglich war, dann hat ihn der andere zu zahlen


A hat nur ein Anwalt genommen um den entstandenen Schaden mit der KFZ-Haftpflicht klären zulassen. (Dieser sollte übernommen werden da B eindeutig Schuld ist).
A wurde lediglich angedroht Schmerzensgeld und Schadensersatz für das Auto zuzahlen. (Antwortfrist inklusive). Wenn A den Anwalt beauftragt auf das Schreiben von B zu antworten, ist das eine neue Angelegenheit welche von A selber übernommen werden muss (Kosten). (sollte es nicht zu einem Verfahren kommen, welches A gewinnt)

quote:
Aber mal was anderes: Wurde der Unfall der KFZ-Haftpflichtversicherung gemeldet? Wenn ja, wie hat die entschieden? Und wenn nein, warum nicht?


A hat den entstandenen Sachschaden und weitere Kosten durch einen Anwalt der Haftpflichtvers. mitgeteilt. Eine Entscheidung gab es allerdings noch nicht, da noch nicht alle Gutachten vorliegen und erst ein Tag vergangen ist seit der Meldung. B ist aber komplett Schuld am Unfall von daher kann es nur eine Entscheidung geben.

A ist nämlich über eine grüne Fahrradfahrerampel gefahren und B hat die Vorfahrt nicht beachtet. Weitere Details gibt es gar nicht.


A ist sich nur nicht sicher was passieren kann wenn er weder mittels Anwalt noch selbst nicht antwortet bis Fristablauf.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
A ist sich nur nicht sicher was passieren kann wenn er weder mittels Anwalt noch selbst nicht antwortet bis Fristablauf.


Erstmal gar nichts.
Die Gegenseite muss sich dann entscheiden, ob man gegen A klagen wird.
Bei dem o.g. Sachverhalt, würde ich mir als A keine großen Gedanken machen und alles auf mich zukommen lassen.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

quote:
A wurde lediglich angedroht Schmerzensgeld und Schadensersatz für das Auto zuzahlen. (Antwortfrist inklusive).
Und eine solche Drohung dürfte man imho auch mit einem eigenen Anwalt entgegnen, insbesondere da sich die Gegenseite auch schon vertreten läßt (Waffengleichheit). Zahlen muss das Ganze dann der Verlierer, und wenn man sich außergerichtlich vergleicht, dann sollten natürlich auch die Anwaltskosten berücksichtigt werden (bei dem anderen natürlich).
Ich würde aber nichts machen, wenn die Sache so eindeutig ist wie du glaubst, dann kommt da nichts mehr. Und die Kosten des eigenen Anwalts würden dann quasi ein neues Fass aufmachen.

quote:
A ist sich nur nicht sicher was passieren kann wenn er weder mittels Anwalt noch selbst nicht antwortet bis Fristablauf.
Dann ist es immer noch wie vor der Fristsetzung, der Gegner kann klagen, oder auch nicht.
Jedenfalls verbaust du dir nichts, indem du die Frist ohne Reaktion verstreichen läßt (außer vielleicht die Vergleichsbereitschaft der Gegenseite - da du aber von 100% Schuld ausgehst, spielt das wohl keine Rolle).

Stefan

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