VU mit Verletzten und Starfanzeige wg. fahrlässiger Körperverletzung

11. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Dirk.A
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
VU mit Verletzten und Starfanzeige wg. fahrlässiger Körperverletzung

Leider waren eine andere Autofahrerin und ich die schuldlosen Opfer in einem VU.
Dazu habe ich zwei Fragen.
Die Fahrerin fuhr mit ihrem PKW ca. 20 m vor meinem Wagen. Uns kam ein Wagen entgegen, welcher plötzlich abrupt in den Gegenverkehr zog und den ersten Wagen (die Frau vor mir) links seitwärts rammte um dann frontal in meinen Wagen zu krachen.
Meine Frau und mein Vater wurden verletzt und bekamen nun einen Zeugen-Anhörungsbogen zugeschickt.
Soweit, so gut. Die Fahrerin vor mir, welche den Unfall NICHT verschuldete, bekam nun einen Anhörungsbogen als Beklagte (fahrlässige Körperverletzung! Bei diesem VU wurde durch den starken Aufprall auch die Fahrerin des schadenverursachenden Wagens verletzt.). Sie (die Fahrerin vor mir) rief bei der Polizei an, um das richtig zu stellen, da sie ja nicht die Verursacherin war. Doch die Polizei sagte, dass dies ein ganz normaler (?) Vorgang sei; die verursachende Fahrerin sei ja verletzt und deshalb wird automatisch eine Anzeige geschrieben. (Gegen unschuldige Unfallteilnehmer?)
In dem Polizeiunfallbericht wird ja auch der uns entgegenkommende Wagen als Unfallverursacher dargestellt.
Wieso hat die Dame vor mir denn nicht einen Zeugen-Anhörungsbogen bekommen, denn sie hat ja nun wirklich nichts getan.
- In dem Zeugenanhörungsbogen meiner Frau und meines Vaters wird gefragt, ob sie Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Schadenverursacherin stellen wollen. Ich bin der Auffassung, das dies eigentlich nicht notwendig wäre, da die Schadenverursacherin den Unfall ja nicht vorsätzlich herbeigeführt hat; sie wollte ihn gewiss nicht.
Ist ein Strafantrag für das Schmerzensgeld zwingend notwendig? Wie sieht es denn bei evt. unfallbedingten Folgeschäden / Folgeleiden aus? Also: Sollte Strafantrag gestellt werden, oder kann man davon absehen?







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"Vielen Dank für's Lesen und für Eure/Ihre hilfreichen Antworten.

Dirk"

-- Editiert von Dirk.A am 11.01.2005 22:36:23

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Um auf der sicheren Seite zu sein, können sie sich auch erst einmal die Stellung eines Strafantrages VORBEHALTEN! Damit sichern sie sich die Möglichkeit der Antragstellung, der Antrag muss jedoch spätestens nach 3 Monaten nach Ereignistag gestellt werden.
Grundsätzlich ist ein Justizaktenzeichen bei einer Schmerzensgeldforderung nie schadhaft!
Nur verwundert micht etwas, dass sie zu einen sagen, die Unfallverursacherin wollte es ja nicht und ich will keine Anzeige erstatten, andererseits wollen sie aber schon Schmerzensgeld, obwohl sie ja vermutlich keinen absichtlich geschädigt hatte. Sie sollten nach Möglichkeit versuchen eine klare Linie zu fahren; macht sich bei der Einschätzung des Vorgangs und/oder der Versicherungsabwicklung bestimmt besser (ist jetzt wirklich nur als persönliche Meinung gedacht - rechtlich sind sie natürlich nicht zur Anzeige verpflichtet)
Wie es sich nun mit der Anzeige gg. die Geschädigte verhält, ist so schwer zu sagen (es ist nach den Schilderungen auch etwas schwer nachzuvollziehen). Vielleicht hatte die Unfallverursacherin Strafantrag gestellt, viell. war der Unfallhergang doch nicht so klar.....!



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