Hallo
also ich hab meinen autoführersxhein erst seit nem monat und mir ist in der silvesternacht folgendes passiert.
Es war gegen 01:00 als ich durch die altstadt gefahrn bin (wo dieses jahr böllerverbot herrschte). Dieses veebot wurde auch von einer familie missachtet die in einer 30er zone anscheinend wohnte und mir (ihr wohl c.a. 10 jährige sohn) während ich mit tempo 20 vorbeifuhr nen böller (aber keinen nur explodierenden, sondern einen der auch rundum funken sprüht ) unter den wagen meines vaters wurf den ich in dieser nacht (alleine fuhr). Dieser explodierte mit lautem knall. So hielt ich rechts an fuhr das rechte fenster runter und sprach die mutter mit folgenden wortrn an: Sie wissen schon das dass eine verkehrsgefährdung ist ?!
Diese gab sich aber schuldunbewusst und gab sich ahnungslos.
Zugleich wendete sich ein mann zu mir ins auto rein (vorderbrreich des kopfes in meinem auto mit blick auf mein navi) und sagte zu mir : Sie zu dass du hier wegkommst (sein tonfall wahr hierbei bedrohlich)
Worauf ich ihm wörtlich folgendes sagte: Halten Sie mal die klappe. (nichts weiteres sondern nur dieer satz in diesem wortlaut)
Anschließend sagte er zu mir:was haben Sie gerade zu mir gesavt ??
Da fuhr ich wieder das rexhte fenster hoch, währenddem er zu meinem hinteren kennzeichen lief. Sogleich fuhr ich zur c.a. 80meter entfernten ampel los und schaltete das abblendlciht und somit die kennzeichenbeleuchtung aus.
Im rückspiegel konnte ifh erkennen dash er mitten auf der strasse stand und zumindest so tat als ob er sich meine kennzeichennummer notieren würde. Ob er das wirklich gemacht hat weis ich nicht.
Nun habe ich befürchtungen, wegen beleidigung im Strassenverkehr angezeigt werden zu können.
Zumal ich bis dato nie was mit der polizei zu tun hatte...
Ich bitte um aufklärung
dankeschön im vorraus
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Verbale kurz-außeinandersetzung
2. Januar 2013
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Frage vom 2. Januar 2013 | 02:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbale kurz-außeinandersetzung
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 2. Januar 2013 | 08:38
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Außer Doofzeug-Palaber ist da nix gewesen und deshalb wird da auch nichts dabei herumkommen!
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. Januar 2013 | 11:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ihr meint also ich brauche nix zu befürchten.
Dann bedanke ich mich recht herzlich bei euch.
-- Editiert Kaktusbiene am 02.01.2013 11:38
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 2. Januar 2013 | 14:37
Von
Status: Junior-Partner (5546 Beiträge, 2499x hilfreich)
quote:
und schaltete das abblendlciht und somit die kennzeichenbeleuchtung aus.
Fahren ohne Licht: 10 EUR
Mit Gefährdung 15 EUR
(allerdings Stand 2010, hab gerade nichts anderes zur Hand)
Das Geld könntest du allerdings sinnvoll in eine richtig funktionierende Tastatur investieren.
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