Verfahren eingestellt ???

21. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Andy K
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfahren eingestellt ???

Hallo Leute!
Vor einigen Wochen bin ich mit meinem WoMo von einem, sagen wir ruhig, Verkehrsrowdy, derart "ausgebremst" worden, das ich unweigerlich die Zwangsbremsung einleiten mußte. Meine als Beifahrerin fungierende Lebensgefährtin wurde dabei von den Gurten derart in den Sitz zurückgerissen, das sie ein vom Arzt attestiertes Schleudertrauma erlitt.Sie mußte auch tagelang eine Halskrause tragen. Der "Rowdy" setzte seine Fahrt in einer völlig verkehrsgefährdenden Weise fort. Wir erstatteten Strafanzeige wegen Verkehrsgefährdung und Körperverletzung. Heute nun kam von der Staatsanwaltschaft das Schreiben, das sie das Verfahren einstellt, mit der Begründung, das wir erstens den Fahrer nicht genau beschreiben können und 2. das der ermittelte Halter des Fahrzeugs bestreite der Fahrer gewesen zu sein. Wir können innerhalb von 2 Wochen bei der Oberstaatsanwaltschaft dagegen Beschwerde einlegen. Hat es Sinn dies zu tun? Kann man nicht den Halter zwingen den Fahrer zu benennen? Oder ist es in diesem Land üblich, so einen Vorfall auf sich beruhen zu lassen?
MfG

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Man könnte den Halter ja in Ketten legen und mittels glühenden Eisen zur Aussage zwingen.... ;)
Nun mal im Ernst...
Offensichtlich konnten Sie außer dem amtl. Kennzeichen am Pkw keine weiteren Angaben zum Fahrer machen (was ja eigentlich verständlich ist).
Nun wurde ein Ermittlungsverfahren eröffnet und als 1. der Halter gehört. Nun ist die Frage, ob als Tatverdächtiger oder als Zeuge.
Auf alle Fälle hat der Halter auch Rechte (auch wenn man als Geschädigter das bestimmt nicht gern hört)
Er muss sich als TV zur Sache gar nicht einlassen. Als Zeuge kann er ebenfalls gem. § 55 StPO die Auskunft auf solche Fragen verweigern, durch deren Beantwortung er sich selbst oder eine in § 52 StPO genannte Person der Gefahr aussetze, wegen einer Straftat.. verfolgt zu werden.
Ergo, wenn als einziger "Beweis" ein Kennzeichen genannt werden kann und der Täter unerkannt blieb, dann sieht es sehr schlecht aus, den Täter zu entlarven!
Natürlich kann er, soweit er tatverdächtig ist, lügen und sich "unschuldig hinstellen". Das ist nun mal sein "gutes Recht"!
Und als Zeuge muss er sich ebenfalls nicht belasten - wer würde DAS auch bitteschön schon tun!
Logischerweise können sie Beschwerde einlegen, das ist ja ihr Rechtsmittel.
Aber WAS soll die nächste Instanz besser/anders machen????
Wäre der Fahrer noch während der Fahrt gestoppt wurden (z.B. bei einem Anruf über Mobiltelefon direkt nach dem Vorfall - so dass die Polizei den Fahrer evtl. auf der Straße oder vor seinem Wohnsitz anhält und feststellt), dann wären hier auch Beweise für die Schuld des Halters (oder sollte es tatsächlich eine 3. Person sein) Fahrers gegeben.
Ich sehe wenig Chancen auf eine "Aufklärung" der Tat, sowei einer Verurteilung des Täters!
Die Ausschöpfung ihres Rechtsmittels steht das aber in keinster Weise entgegen!!!!

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Richtig, das war die strafrechtliche Seite.
Und nun zur zivilrechtlichen:
Meldet den Schaden der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung. und fordert Schmerzensgeld, sonstige Kosten und Auslagen an.
Der Fahrer, der behauptet, nicht der Fahrer gewesen zu sein, ist nun in der Klemme.
Entweder er benennt den Fahrer oder ???
Auf jeden Fall ist sein Kfz. versichert und der Schaden müsste reguliert werden.
Auskunft über den Halter erhät man über den Zentralverband der Versicherungen.
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Andy K
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Na Prima.
D.h. ich kann eigentlich jeden ungestraft von der Bahn rammen (mit welchen Folgen auch immer), solange ich nicht als Fahrer meines Kfz erkannt bzw. im direkten Anschluß danach von der Polizei gestellt werde? Ich werde ab sofort Perücke, falschen Bart und Sonnenbrille beim Autofahren tragen ;) ;)

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#4
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Mach das! Ich freu mich schon auf Dein Posting, wenn Du mit der Maskierung in eine Verkehrskontrolle gerätst :)

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#5
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

wenn du so fährst wie du schreibst glaub ich eher, dass du nicht in der lage bist ordentlich zu bremsen ... *als Beifahrerin fungierende Lebensgefährtin* ich lach mich schepps ... hab noch nie jemand gesehen der von ner vollbremsung nen schleudertrauma bekommen hat ...

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#6
 Von 
Andy K
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Manche scheinen ihren Senf nur dazuzugeben um ihren Status zu verbessern.
Deshalb @ mandozer
1. Über meine "Fahrkünste" kannst du dir kein Urteil bilden, denn du kennst mich nicht.(Übrigens: Wie und was ich schreibe kannst du ruhig mir überlassen)
2.Da du es besser weißt, was bei einer Vollbremsung für Verletzungen entstehen, scheint der Arzt eine Fehldiagnose gestellt zu haben. Kann ich klagen??
3. Wenn du nichts vernünftiges auf meine Anfrage zu äußern hast, halt dich doch aus meinem Thread einfach raus.

Und an die , die mir mit Ihrer Auskunft weitergeholfen haben: Vielen Dank

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#7
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@Bernhard Diener:
Das Vermummungsverbot gilt doch nur im Zusammenhang mit Versammlungen?
Ansonsten: Man sollte wissen, dass man bei Unfällen den anderen Beteiligten gegenüber (Falschangaben und Verweigerung führt leicht zur Fahrerflucht) und auf Verlangen der Polizei (Falschangaben/Verweigerung ist §111 OWiG ) zur Personalienangabe verpflichtet ist.

-- Editiert von danielB am 22.09.2005 17:42:38

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#8
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@ikarus02
Sehr gut!!!
So könnten zumindest die zivielrechtlichen Ansprüche Ansprüche abgegolten werden - wenn das Strafrecht schon nicht greifen will/kann....


-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Coxy
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo Andy !

Ich kenne nen ähnlichen Fall und mich würde interessieren, wo das passiert ist. Kannst du mir das sagen ?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Andy K
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Coxy
Der Vorfall selbst war in Barendorf bei Lüneburg.
Die zuständige Staatsanwaltschaft ist daher Lüneburg.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Coxy
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 55x hilfreich)

Danke Andy .... dann ist das was anderes.

Den Vorfall den ich meinte war in der Eifel.

0x Hilfreiche Antwort

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