Verfahren mit Fahrerflucht eingestellt

9. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
WD1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfahren mit Fahrerflucht eingestellt

Hallo, vor rund 8 Monaten hatte wurde das Auto von meiner Frau beim Einparken von einem anderen Auto am Kotflügel berührt. Der Unfallgegner schien nichts bemerkt zu haben und fuhr davon, es gab aber einen Schaden. Eine Zeugin meldete sich sofort bei meiner Frau und gab zu verstehen, dass sie sich das Kennzeichen gemerkt habe. Meine Frau ist daraufhin zur Polizei, die zu einer Anzeige riet. Da es sich um einen VW Golf handelte sind wir im Anschluss zu einem Händler und ein TÜV Sachverständiger vor Ort bezifferte den Schaden auf 1500€, erstellte ein Gutachten und verwies uns an eine Kanzlei für Verkehrsrecht, die sich der Sache annahm und die Angelegenheit als eindeutig einstufte. Die Zeugin würde man erstmal nicht benötigen. Erstmal passierte 3 Monate nichts. Dann wurden wir zu einer Gegenüberstellung bei der Dekra eingeladen. Heute kam das Ergebnis. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, die Gegenüberstellung habe nicht zweifelsfrei ergeben dass die Fahrzeuge sich berührt haben. Ehrlich gesagt verstehen wir die Welt nicht mehr, weil die Sache ja für alle inklusive uns eindeutig erschien. Bleiben wir jetzt auf allen Kosten sitzen? Und wenn ja was kommt hier auf uns zu?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von WD1234):
Meine Frau ist daraufhin zur Polizei,

Bei der Anzeige hat Deine Frau die Zeugin nicht erwähnt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
WD1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch die Zeugin wurde in der Anzeige und gegenüber dem Anwalt erwähnt. Laut Anwalt war der Fall aber so eindeutig, dass diese erstmal nicht benötigt würde.

-- Editiert von WD1234 am 10.05.2020 00:19

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Das Strafverfahren bildet nur den strafrechtlich Teil der Sache ab. Auch wenn das eingestellt wird, kann auf dem zivilrechtlichen Wege der Schaden eingefordert werden.

Was sagt denn die gegnerische Versicherung dazu? Ich nehme an, dein Anwalt hat längst mit denen Kontakt aufgenommen und Regulierung des Schadens gefordert?

-- Editiert von fm89 am 10.05.2020 00:28

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Laut Anwalt war der Fall aber so eindeutig, dass diese erstmal nicht benötigt würde.


Wenn der Anwalt auch gegenüber der Versicherung so vorgegangen ist, dann kommt auch eine Haftung des Anwaltes in Betracht.

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
WD1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Ich kenne mich nicht aus, aber warum sollte es zivilrechtlich anders ausgehen, das Dekra Gutachten entlastet die andere Partei ja. Wir sprechen morgen mit unserem Anwalt. Aber uns beschäftigt die Frage welche Kosten jetzt auf uns zukommen? Müssen wir den Anwalt der gegenseitigen Partei, beide Gutachten (TÜV und Dekra) unseren Anwalt und die Staatsanwaltschaft bezahlen?

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#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von WD1234):
das Dekra Gutachten entlastet die andere Partei ja

Was besagt denn das Ergebnis des DEKRA-Gutachtens?
Inwiefern entlastet es die andere Partei?
Und: wer hat es warum in Auftrag gegeben?

Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht werden regelm. eingestellt, weil kein Fahrer zu identifizieren ist. Im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung ist die Fahrereigenschaft, aus Sicht des Geschädigten, jedoch irrelevant. Der Fahrer kann bekannt, unbekannt oder nicht existent sein: Verursacht ein PKW einen Schaden bei einem Dritten, so hat die KFZ-HP diesen zu tragen.

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