Verfahrensweise bei Alkohol am Steuer

13. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Swifty195
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfahrensweise bei Alkohol am Steuer

Hallo,
habe vorige Woche leider einen ganz schlechten Tag gehabt. Zum ersten und definitiv letzten Mal war ich der Meinung, nach mehreren Gläsern Sekt noch Auto fahren zu müssen. Natürlich kam ich dann auf dem Weg nach Hause direkt in eine allgemeine Polizeikontrolle. Auf die Frage, ob ich etwas getrunken hätte, antwortete ich mit ja und wurde auch gleich zum Pusten gebeten. Der Wert ergab 1,3 Promille. Ich wurde dann zum Bluttest gebracht, der aber erst ca. 1,5 Std. später stattfand, da der Arzt ewig nicht kam. Über das, was mich erwartet weiß ich in etwa Bescheid (Fahrverbot, Punkte, Geldstrafe).
Was mich aber im Nachhinein etwas wundert ist, das ich nichts unterschreiben musste, bzw. ich keinen Zettel mit meinem Aktenzeichen bekommen habe (Hab in dem Moment auch vor Aufregung nicht weiter dran gedacht).
Muss das so sein? Nicht das mir dann noch irgendwas angehangen wird, man weiss ja nie........

Werde auch in Zukunft nie wieder diesen Fehler machen. Das ist es alles nicht wert :-((

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16826x hilfreich)

Die Verfahrensweise ist glaube ich ok. Ich habe da allerdings keine eigenen Erfahrungen.

Du bekommst übrigens kein Fahrverbot, sondern Dir wird der Führerschein entzogen.

Bei einem Fahrverbot bekommt man den alten Führerschein nach Ablauf der Frist automatisch wieder.

Bei einem Führerscheinentzug ist der Führerschein richtig weg. Man kann dann nach Ablauf der Sperrfrist einen Antrag auf Erteilung eines neuen Führerscheins stellen. Zum einen kostet das wieder Gebühren und zum anderen ist die Führerscheinstelle nicht verpflichtet, diesem Antrag zu entsprechen.

Bei "nur" 1,3 Promille wird sie aber wahrscheinlich einen neuen Führerschein erteilen.

Dich erwartet übrigens eine Geldstrafe in Höhe von etwa einem Nettomonatsgehalt und ein Führerscheinentzug mit einer Sperre von ca. 7-9 Monaten.

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#2
 Von 
Swifty195
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Meinte ja auch Führerscheinentzug ;o).
Aber trotzdem danke, werd dann mal abwarten.

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Was mich aber im Nachhinein etwas wundert ist, das ich nichts unterschreiben musste, bzw. ich keinen Zettel mit meinem Aktenzeichen bekommen habe

Höchstwahrscheinlich werden Sie über weitere Ermittlungsschritte und das Verfahren postalisch von den Behörden informiert. In den Schreiben sind dann auch Aktenzeichen und andere Belehrungen enthalten.
Es ist formell schon richtig gelaufen, wie ich das so einschätze.

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#4
 Von 
Fischer, Astrid
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)

Also bei meinem Freund war es so das er ein schreiben von der Polizei bekommen hat (am selben abend, nach der Blutabnahme). Da stand drin wo und wann sie Ihn angehalten haben, wieviel alkohol er drin hatte (gepustet) und unterschreiben musste er das auch. Weiss aber nicht was da so üblich ist.

-----------------
"Emelie173"

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#5
 Von 
Swifty195
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

So wurde mir das auch erzählt.....mmmmh....
Na mir gings ja auch nur darum, falls der RA vorher schon mal die Akten einsehen möchte, ich ihm keine Aktenzeichen o. ä. nennen kann.
Vielen Dank trotzdem....:-)

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