Verhalten Polizei

30. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
fillie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verhalten Polizei

Hallo, habe mal eine Anfrage bezüglich eines Verhaltens eines Funkstreifenwagens.

Bin vor einer Weile in Berlin auf einer mehrspurigen Kraftfahrstraße (zweispurig) gefahren. Ich glaube da waren 80 km/h erlaubt. Ich nutzte die linke von zwei Spuren und bemerkte dann ein Fahrzeug hinter mir, welches mir mehrmals Lichthupe gab und näher auffuhr. Ich konnte kein Kennzeichen mehr erkennen. Ich wusste nicht was ich machen sollte. Dann schaltete das hinter mir fahrende Fahrzeug kurz Blaulicht und Martinshorn an und ich fuhr dann auf die rechte Fahrspur. Dann bemerkte ich, dass es sich bei dem Überholer um einen Funkstreifenwagen handelte.

War das Verhalten vom Funkstreifenwagen korrekt, ich weiß nicht recht?

Danke im vorraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>War das Verhalten vom Funkstreifenwagen korrekt, ich weiß nicht recht? <hr size=1 noshade>
Wenn er es eilig hatte um den Kollegen die Pizza möglichst frisch aufs Revier zu liefern war das Verhalten nicht korrekt. Wenn er es eilig hatte um hoheitliche Aufgaben zu erfüllen war das Verhalten korrekt. Denn dann hat er Sonderrechte im Sinne des § 35 StVO .

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

quote:
Bin vor einer Weile in Berlin auf einer mehrspurigen Kraftfahrstraße (zweispurig) gefahren. [...] Ich nutzte die linke von zwei Spuren


Was genau hatten Sie auf der linken Spur verloren?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:<hr size=1 noshade>Was genau hatten Sie auf der linken Spur verloren? <hr size=1 noshade>
Tut das etwas zur Sache?

Zumindest durfte er dies vermutlich, da es keine Autobahn war und es sich innerhalb geschlossener Ortschaften abspielte (§7 StVO , Abs. 3).
Falls letzteres wirklich zutrifft, war auch die Lichthupe eigentlich nicht korrekt (§5 StVO , Abs. 5).

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12302.12.2009 16:41:07
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo!
@ reckoner:
Mir ist neu, dass das Rechtsfahrgebot ausschließlich auf BAB gilt.

Weiterhin ist mir schleierhaft, wie man eine Funkstreife übersehen kann. Farbe und Blaulicht sind doch recht eindeutig.
Aber eines stimmt schon: Bei der Inanspruchnahme von Wege- und Sonderrechten muss dies (wenn aus polizeitaktischer Sicht nichts dagegen spricht) mit Blaulicht/Martinshorn für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar sein.

MfG


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""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:<hr size=1 noshade>Mir ist neu, dass das Rechtsfahrgebot ausschließlich auf BAB gilt. <hr size=1 noshade>
So ist es auch nicht. Das Rechtsfahrgebot gilt aber niemals innerhalb geschlossener Ortschaften (von Autobahnen einmal abgesehen), §7 StVO , Abs. 3.
Ich weise immer gerne - wenn es passt - auf diese Besonderheit hin, da mir schon öfter vorgehalten wurde, ich hätte (in der Stadt) verbotenerweise rechts überholt. Offensichtlich ist das nicht wenigen unbekannt.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Aber eines stimmt schon: Bei der Inanspruchnahme von Wege- und Sonderrechten muss dies (wenn aus polizeitaktischer Sicht nichts dagegen spricht) mit Blaulicht/Martinshorn für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar sein.
Nein. Sonderrechte kann man auch ohne Sondersignal für sich in Anspruch nehmen wenn man dazu berechtigt ist. Wegerechte dagegen nur mit Sondersignal bestehend aus Blaulicht und Martinhorn.

Wie sonst sollte ein Polizist in seinem Privatfahrzeug oder ein Bauarbeiter in seinem Baufahrzeug Sonderrechte in Anspruch nehmen können, da beide -nur beispielhaft erwähnten Fahrzeuge- gar nicht über eine Sondersignalanlage verfügen?

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