Guten Tag.
Neu hier, und gleich eine Frage. Deshalb meldete ich mich an.
Also: Ich befinde mich mit Pkw in einer T30-Zone. Auf meiner Seite befinden sich parkende Fahrzeuge und Betonpoller (um Parkraum freizuhalten).
Somit bin ich wartepflichtig, wenn erkennbar Gegenverkehr kommt.
In beschriebener Situation befand ich mich bereits in der Engstelle. Ein anderes Fahrzeug kommt in ca. 10 Meter Entfernung einbiegend von der rechten Straße (RvL). Fährt auf mich zu, und macht die Fahrbahn dicht. Rechts von mir befindet sich nur eine kurze Parklücke, wo ich vorwärts nicht hereingekommen wäre.
Ich hätte noch ein Stück weiter nach vorne fahren müssen, und dann zurücksetzen, um in die Parklücke zu kommen. Das ging aber nicht, weil dort bereits Nase an Nase das Kfz des Gegenverkehrs stand. Vorwärts wäre ich also fast nicht mehr, bzw. nur schwierig und mit geknutschten Felgen in die Lücke gekommen. Alternativ die gesamte Strecke im Rückwärtsgang zurück. Was aber wegen eines nachfolgenden Pkw nicht möglich war. Insgesamt hätte der mir folgende Pkw und ich selbst ca. 30 Meter zurücksetzen müssen.
Das Fahrzeug im Gegenverkehr bestand auf seinen vermeintlichen Vorrang, und stellte sich direkt vor mich. Es hätte einfach nur ein wenig früher anhalten müssen, oder eben jetzt einige Meter zurücksetzen. Dann wäre ich vorbeigekommen. Damit wäre der "Knoten" aufgelöst gewesen.
Doch es blieb stehen. Ungefähr 3 Minuten lang. Erst nachdem mein Beifahrer (freundlich), und der Fahrer des hinteren Pkw etwas eindringlicher einredete, setzte der/die Fahrende/r zurück.
Insgesamt dauerte die Blockade vier Minuten lang.
Zu meiner Frage: Was hätte man besser oder anders machen können, und ist vielleicht - auf beiden Seiten - der Tatbestand der Nötigung erfüllt?
Mit Grüßen, Tebartz
Verhalten an Engstelle im Begegnungsverkehr
Ich würde beim Entgegenkommenden die Nötigung sehen.
Ansonsten gilt gem. Landgericht Heidelberg (Az. 1 S 14/13), dass beide Fahrzeugführer Rücksicht nehmen und sich verständigen müssen, falls die Straße aufgrund parkender Autos verengt ist.
Zitat :Was hätte man besser oder anders machen können
Erfahrungsgemäß
* treten solche Probleme nicht auf wenn man einen Dodge RAM fährt
* gibt es immer Leute welche die StVO nur zu ihrem eigene Vortel auslegen
Zitat :Alternativ die gesamte Strecke im Rückwärtsgang zurück. Was aber wegen eines nachfolgenden Pkw nicht möglich war.
Wer keine Mäglichkeit des ausweichens hat begeht in solchen Fällenb keine Nötigung.
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Zitat :treten solche Probleme nicht auf wenn man einen Dodge RAM fährt
Sehr gut
Zitat :Ich würde beim Entgegenkommenden die Nötigung sehen.
Das würde ich auch.
Ich habe dieses Spielchen mal mit etwas längerem Weg (Zone 30, Sonntag Abend, Sommer, gerade noch noch etwas hell, ca. 100 Meter beidseits hinter mir nur parkende Autos inklusive leichter Kurve und nach rund 50 Metern, also nach ca. der Hälfte der vollständig belegten Strecke eine Privateinfahrt in eine Tiefgarage, die nächste Straßeneinmündung ca. 200 - 300 Meter hinter mir, dazwischen immer wieder Parkstreifen und Grünstreifen abwechselnd, aber nicht mehr voll belegt, zudem einige Privateinfahrten) knappe 2 Stunden gespielt.
Der Gegner, ein Busfahrer, hätte einfach nicht aus der Bushaltestelle anfahren müssen, der stand und hat mich auf gerader Straße (mit Licht) gesehen und meinte dennoch ernsthaft (dumm grinsend), dass er sich da jetzt reindrängelt und ich die ganze Strecke rückwärts (natürlich trotz Kurve und langer Strecke mit meinem Risiko) zurückfahre, obwohl er selbst nur ca. 20 Meter gehabt hätte, die er nicht hätte ausreizen müssen. Selbst die nächste Einmündung wäre nur ca. 50 Meter hinter ihm gewesen. Ich habe dann nach wenigen Minuten den Motor abgestellt und gewartet. Da kamen auch relativ schnell einige PKW hinter mir, die nach und nach irgendwann genervt zurücksetzten.
Die Straße wurde immer voller. Tendenziell fuhren natürlich mehr Autos in meiner Richtung in das Wohngebiet hinein, als in seiner aus dem Wohngebiet hinaus (Sonntag Abend halt, Anreisezeit in einer Universitätsstadt).
Es wurde dann, mit der Zeit, ein ein interessantes Schauspiel...
Die Anwohner haben aus den Fenstern gesehen, einige Fahrgäste haben mir Prügel angedroht, andere meinten dann, ein Bus hätte sowieso immer Vorfahrt. Das war ein spannendes Sonntagabendprogramm...
Und dann hab ich länger gewartet und noch etwas länger... Bis es dann eben 2 Stunden waren.
Gab dann schlussendlich wegen Nötigung etwas Ärger für ihn.
Zitat :Ich habe dieses Spielchen mal [...] knappe 2 Stunden gespielt.
Schon schade, um den Begriff "armselig" zu vermeiden, wenn man mit seiner Lebenszeit nichts Besseres anfangen kann.Zitat :Und dann hab ich länger gewartet und noch etwas länger... Bis es dann eben 2 Stunden waren.
Für den Busfahrer war es wenigstens bezahlte Arbeitszeit.
So schlimm wird das schon nicht gewesen sein. Er war ja nicht alleine in der Engstelle.Zitat :Gab dann schlussendlich wegen Nötigung etwas Ärger für ihn.
Alltägliche Situation im Strassenverkehr. Ärgerlich aber letztendlich auch nicht die Aufregung wert
Der Vorfall liegt einige Wochen zurück. Ich hatte keineswegs ernsthaft über eine Ordnungswidrigkeitenanzeige bzw. Anzeige wegen Nötigung nachgedacht. Allerdings lag gestern ein Schriftstück im Postkasten mit einem Verwarnungsgeldangebot über 30 Euro.
Zitat:Sie gefährdeten (Behinderung des Gegenverkehrs an Fahrbahnverengung) durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere.
§ 1 Abs. 2, §49 StVO; §24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG; 1.3 BKat
Das heißt tatsächlich, dass der/die andere/r Verkehrsteilnehmende/r - also die Person, die mich vier Minuten blockiert hat - angezeigt hat.
Das stimmt mich mindestens nachdenklich; deshalb eröffnete ich diesen Thread.
30 € zahlen und wegen Nötigung anzeigen.
Darf auch der Beifahrer eine Anzeige wegen Nötigung stellen, oder nur der Fahrer?
Zitat :Darf auch der Beifahrer eine Anzeige wegen Nötigung stellen, oder nur der Fahrer?
Können beide machen.
Da ich so etwas zum ersten Mal mache (Anzeige wegen Nötigung):
Wendet man sich an das Ordnungsamt, Abteilung für Verkehrsordnungswidrigkeiten, oder an die Polizei?
https://www.online-strafanzeige.de/
Zitat :30 € zahlen und wegen Nötigung anzeigen.
Wenn man den anderen wegen Nötigung anzeigen will, dann zahlt man die 30€ natürlich nicht.
Gibt es Zeugen, die man benennen kann und die die eigene Version bestätigen können?
Ob eine Anzeige wegen Nötigung zielführend ist, ist imho aber fraglich. Zum Einen sehe ich die Nötigung nicht unbedingt als gegeben an, und zum Anderen setzt eine entsprechende Anzeige das Verwarngeldangebot (bzw. den ggf. später folgenden Bußgeldbescheid) nicht außer Kraft.
Abgesehen davon ist eine Onlineanzeige wegen Nötigung nicht in allen Bundesländern möglich. In Bayern z.B. geht das nicht. Entweder geht man zur Polizei, oder man lässt es eben bleiben.
Gegen den Tatvorwurf kann man sich natürlich auch zur Wehr setzen. Der Schilderung nach, hat man nicht schuldhaft gehandelt. Der Anzeigeerstatter wird das anders gesehen und geschildert haben. Der Tatvorwurf beinhaltet aber auch eine Gefährdung, die ich anhand der Sachverhaltsschilderung hier nicht einmal ansatzweise erkennen kann. Wenn überhaupt, dann müsste man wohl Bkat 1.2 zu Grunde legen. Wäre dann 10€ billiger.
Zitat :Gibt es Zeugen, die man benennen kann und die die eigene Version bestätigen können?
Es gibt eine Dashcam-Aufnahme. Das ist aber Zufall, weil ich nicht auf speichern klickte. Der Beifahrer hatte allerdings nach der Fahrt den Speicher herausgezogen, und dort ist das Video vorhanden.
Ich habe aber Bedenken, das Video öffentlich zu zeigen, weil die Kennzeichen zu erkennen sind, und auch Fahrer/in des nötigenden Fahrzeugs.
Die 30 Euro werde ich wohl bezahlen. Einfach nur, um Ruhe zu haben. Sonst könnte man auch noch diskutieren, ob ich mit rangieren in die Parklücke gekommen wäre. Eine Gefährdung bestand tatsächlich nicht.
Und jetzt?
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