Verhalten der Polizei bei Verkehrskontrollen

27. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
sgrund
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 7x hilfreich)
Verhalten der Polizei bei Verkehrskontrollen

Hallo,

ich habe jetzt schon zweimal erlebt das eine Polizeistreife vor der Aufforderung zum Halten zwecks Verkehrskontrolle von hinten dicht auffuhr, immer wieder sich kurz zurückfallen lies, wieder dicht auffuhr und dabei immer wieder die Lichthupe betätigte. Wohlgemerkt, alles ohne Blaulicht, Horn oder Anzeigetafel mit STOPP-Aufforderung. Uhrzeit war immer nachts, also es war dunkel. Erst nach einiger Zeit erfolgte dann das Überholen vor das Fahrzeug mit dem üblichen Prozedere wie Blaulicht, Horn und angeschalteter Tafel. Nach kurzer Kontrolle fuhren sie dann wieder weg ohne ihr vorheriges Verhalten zu erklären. Ich halte diese Vorgehensweise für fragwürdig, es hat was von Nötigung für mich. Oder ist das Vorgehen erlaubt?
Die zwei Vorfälle ereigneten sich unabhängig voneinander an verschiedenen Tagen.

-- Editiert von Moderator topic am 28. August 2022 17:24

-- Thema wurde verschoben am 28. August 2022 17:24




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130339 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von sgrund):
wieder dicht auffuhr und dabei immer wieder die Lichthupe betätigte.

Liest sich jetzt erst mal so, als hätte man hier wie gesetzlich vorgeschrieben die Überholabsicht angekündigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
sgrund
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 7x hilfreich)



Wenn ein nicht als Polizeiauto im Dunkeln zu erkennender Wagen sich von hinten schnell nähert, dicht auffährt (max. 5m Abstand) dabei Lichthupe gibt, sich zurückfallen lässt und das Ganze mehrmals wiederholt, bevor er sich dann als Polizeiwagen zu erkennen gibt, das soll erlaubt sein?
Aus welchem Grund bitteschön und aufgrund welches Gesetzes?
Da wird einem eher angst und bange als Normalfahrer, denkt da ich ein Raser, Psychopat oder sonst was am Werk und man fühlt sich eingeschüchtert. Das soll erlaubt sein?
Wohlgemerkt, man fährt STVO-konform nachts ganz normal auf einer Landstraße und hat nichts gemacht. Das ein solches Verhalten legal sein soll glaube ich nicht.


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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130339 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von sgrund):
bevor er sich dann als Polizeiwagen zu erkennen gibt

Es war also ein Zivilfahrzeug?



Zitat (von sgrund):
max. 5m Abstand

Ob der Abstand ok war, kommt auf die gefahrene Geschwindigkeit an.



Zitat (von sgrund):
aufgrund welches Gesetzes?

Man lese § 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden

Und wenn man das überholen aus irgendeinem Grund abbricht, dann muss man das halt noch mal ankündigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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