Verjährung Hilfe beim Bußgeldbescheid

13. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
snboy2010
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 17x hilfreich)
Verjährung Hilfe beim Bußgeldbescheid

Hallo. Bräuchte eure Hilfe beim Verfassen eines Schreibens.
Folgende geschichte: Ich war am 03.01.2010 geblitzt worden. Im Februar kamm der Anhörungsbogen allerdings ohne Fotoeinsicht. Ich verlangte dann nach Fotoeinsicht. Anfang April durfte ich dann bei der Polizei erscheinen und auf das Foto Einsicht nehmen. Ich gab dann gleich vor Ort die Geschwindigkeitsüberschreitung zu. Heute am 13.09.2010 kam der Bußgeldbescheid.
Nun die Verjährung von 3 Monaten ist ja jetzt deutlich überschritten (es sind sogar knapp über 6Monate her).
Ich wollte jetzt ein Antwortschreiben an die Polizei verfassen, hänge aber zur Zeit an der Formulierung.
Ich möchte eigentlich so etwas ungefähr Schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte auf Ihr Schreiben vom 13.09.2010 antworten. Gemäß § ??? ist die Verjährung von ?Monaten überschritten.

Könnt Ihr mir bitte helfen, das Schreiben vernüftig zu verfassen. Für mich ist es sehr wichtig. Vielen, vielen herzlichen Dank an euch.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Welches Datum trägt der Anhörungbogen und ist er an dich gerichtet?
Welches Datum trägt der Bußgeldbescheid, nicht das Zustelltdatum?
Bist du während des Verfahrens umgezogen?

Wenn Verjährung eingetreten ist, das hängt von deinen Anwiesen auf die Fragen ab, dann musst du Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen mit der Begründung das Verjährung eintetreten ist.

Also
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom...
Akteteichen...

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen den o.g. Bußgeldbescheid ein.

Begründung:
In diesen Fall ist Verfolgungsverjährung eingetreten.

Mit freundlichgen Grüßen

So oder so ähnlich kannst du einen Einspruch formulieren.

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-- Editiert am 13.09.2010 15:52

-- Editiert am 13.09.2010 15:55

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#2
 Von 
snboy2010
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 17x hilfreich)

Also der letzte Brief der Bußgeldstelle war die Einladung zur Polizei zur Fotoeinsicht. Dieses war am 13.04.2010 und am 14.04.2010 war ich dort zur Einsicht. Daher sind deutlich mehr als 3Monate vergangen.

Könnt Ihr mir trotzdem helfen so ein Musterschreiben zu verfassen. Und ich würde ebenfalls trozdem gerne in diesem Schreiben auf eine Vorschrift verweisen. Also z.B. Laut § xx ist die Verfolgungsverjährung eingertreten und deshalb muss die Sache eingestellt werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Es gibt eine reihe von Verjährungsunterbrechenden Maßnahmen, diese Maßnahmen sind hier: http://www.verkehrsportal.de/owig/owig_33.php?output=text aufgelistet.
Beantworte doch bitte meine Fragen, dann kann man mehr sagen.
Eine formulierung habe ich ja schon gepostet.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Da der Bußgeldstelle die Verjährungsvorschriften auch bekannt sind, wäre es sehr ungewöhnlich, wenn auch nicht unmöglich, dass diese trotz bereits eingetretener Verjährung noch einen Bußgeldbescheid herausschickt.

Auf der anderen Seite kann ich im Moment auch nicht erkennen, welche verjährungsunterbrechende Maßnahme nach § 33 OWiG zwischen dem 14.04. und dem 13.09 vorgenommen worden sein sollte. Als einziges würde mir hier einfallen, dass Du umgezogen bist und Deine neue Anschrift erst ermittelt werden musste. Die Verjährungsfrist von 3 Monaten ist in § 26 Abs. 3 StVG festgelegt.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
snboy2010
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 17x hilfreich)

Also ich bin nicht umgezogen. Ich wurde ganz normal im Januar geblitzt. Dann im Februar habe ich einen Anhörungsbogen erhalten. In diesem Bogen antwortete ich, dass ich die Tat nicht zugeben kann, da kein Beweisfoto mitgeschickt wurde und ich keine eindeutige Zusage machen, wer der Fahrer zum Zeitpunkt war. Desweiteren bat ich um eine Fotoeinsicht. So habe ich dann den Bogen abgeschickt. Dann im April wurde ich von der Polizei angerufen, dass ich zur Fotoeinsicht vorbei kommen kann. Einen Tag später erschien ich dann, sah das Foto und gestand die Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Beamte notierte sich dieses und meinte, dass er es dann so weiter leiten wird. Bis heute habe ich dann nichts mehr gehört. Und heute ich das Schreiben angekommen. Es sind sogar etwas mehr als 6Monate vergangen.

Also meine Formulierung ist jetzt folgende:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß §26 Abs. 3 StVG ist die Verjährungsfrist für diese Ordnungswidrigkeit eingetreten. Somit ist die Ordnungswidrigkeit einzustellen.

Wäre es so ungefähr ok?



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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
14.04.
Warum 14.4.? Die Anhörung erfolgte bereits im Februar.

Zur Formulierung des Einspruchs:
Es ist Verjährung, und nicht die Verjährungsfrist, eingetreten. Weiterhin ist nicht die Ordnungswidrigkeit, sondern das Bußgeldverfahren, oder kurz nur Verfahren, einzustellen.

Aber Andreas hat Dir doch schon eine Formulierung genannt. Warum suchst Du nach anderen Worten, wenn Du das von Andreas Geschriebene mittels Copy & Paste übernehmen kannst?

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
snboy2010
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 17x hilfreich)

Na ich wollte halt in meinem Schreiben noch ein Satz mit dem Paragrahen miteinbringen. Wäre den so ungefähr ok:
Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß §26 Abs. 3 StVG ist die Verjährung für das Bußgeldverfahren eingetreten. Somit ist das Bußgeldverfahren einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
xy

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