Verjährung trotz falscher Adresse?

16. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
dermarokkaner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung trotz falscher Adresse?

Guten Abend,

ich habe heute einen Blitzerbrief bekommen, mit Tatbestand vom 6.2.2018. Kein Punkt zum Glück. Ich habe vergessen nach dem Umzug die Adresse, an der das Auto angemeldet ist zu ändern. In dem Brief steht das ich die Adresse ändern soll. Nun die Frage ist der Vorwurf nun verjährt, da ich soweit ich weiss eine Verjährung nach 3 Monaten eintritt?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47454 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Nun die Frage ist der Vorwurf nun verjährt, da ich soweit ich weiss eine Verjährung nach 3 Monaten eintritt?


Wahrscheinlich nicht.

Die Verjährung wird bereits durch die Anordnung, Dir einen Anhörungsbogen zu schicken unterbrochen. Dass der Anhörungsbogen zunächst an die falsche Anschrift geschickt wurde ändert nichts daran, dass das verjährungsunterbrechend wirkt.

Für die nicht erfolgte Ummeldung kann es ein zusätzliches Bußgeld geben.

Zitat:
Kein Punkt zum Glück.


Dann ist das wohl ein Verwarnungsgeldangebot. Das solltest Du innerhalb der Frist von einer Woche bezahlen, damit das nicht in einen Bußgeldbescheid geändert wird.

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