Hallo Zusammen!
Am 09.01.2010 hatten mein Freund und ich einen Verkehrsunfall (er war Fahrer, ich Beifahrerin). Dies kam dadurch, dass uns jemand ins Auto gerutscht war.
Der Der Fahrer des anderen Autos legte Widerspruch ein, dadurch mussten wir heute als Zeugen aussagen.
Nun mein Problem...
Zuerst wurde mein Freund verhört. Der Richter fragte ihn, ob er denn gebremst hätte. Er meinte ja, er auch zum stehen gekommen wäre, aber der andere zu schnell gekommen sei, sodass es krachen musste.
Ich meinte aber wieder, das die Bremsen nicht wirklich greifen konnten und wir nicht schnell genug zum stehen gekommen sind.
In diesem Punkt haben wir uns also Widersprochen.
Nun meine Frage: Kann uns das Gericht (bzw meinem Freund als Fahrer) jetzt noch was anhaben?
Eine bekannte Anwältin meinte, das da eigentlich nichts mehr kommen sollte.
Mache mir trotzdem Sorgen.
Könnt ihr mir etwas dazu sagen?
Liebe Grüße
Verjährung vor Gericht
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Eine etwaige Verkehrsordnungswidrigkeit wäre inzwischen verjährt. Eine Straftat dagegen nicht. Eine Straftat könnte dann vorliegen wenn Dein Freund den Unfall, dadurch das er nicht gebremst hat absichtlich herbeigeführt hätte.
Theoretisch könnte auch eine strafbare Handlung vorliegen aufgrund einer wahrheitswidrigen Zeugenaussage wider besseren Wissens.
Weiterhin könnte es sein, dass eine derartige wahrheitswidrige Aussage einen Betrug zum Nachteil der Versicherung darstellt. Das könnte dann der Fall sein wenn von der Frage ob Dein Freund gebremst hat oder nicht die Haftung für den Unfallschaden abhängt.
Insgesamt glaube ich eher weniger dass das ein Nachspiel haben wird. Ausschließen lässt sich das aber auch nicht. Dafür müsste man dann schon genauere Informationen haben.
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