Verjährung vor Gericht

3. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
IchWeißNicht
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung vor Gericht

Hallo Zusammen!

Am 09.01.2010 hatten mein Freund und ich einen Verkehrsunfall (er war Fahrer, ich Beifahrerin). Dies kam dadurch, dass uns jemand ins Auto gerutscht war.

Der Der Fahrer des anderen Autos legte Widerspruch ein, dadurch mussten wir heute als Zeugen aussagen.

Nun mein Problem...

Zuerst wurde mein Freund verhört. Der Richter fragte ihn, ob er denn gebremst hätte. Er meinte ja, er auch zum stehen gekommen wäre, aber der andere zu schnell gekommen sei, sodass es krachen musste.

Ich meinte aber wieder, das die Bremsen nicht wirklich greifen konnten und wir nicht schnell genug zum stehen gekommen sind.

In diesem Punkt haben wir uns also Widersprochen.

Nun meine Frage: Kann uns das Gericht (bzw meinem Freund als Fahrer) jetzt noch was anhaben?

Eine bekannte Anwältin meinte, das da eigentlich nichts mehr kommen sollte.

Mache mir trotzdem Sorgen.

Könnt ihr mir etwas dazu sagen?

Liebe Grüße

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Eine etwaige Verkehrsordnungswidrigkeit wäre inzwischen verjährt. Eine Straftat dagegen nicht. Eine Straftat könnte dann vorliegen wenn Dein Freund den Unfall, dadurch das er nicht gebremst hat absichtlich herbeigeführt hätte.

Theoretisch könnte auch eine strafbare Handlung vorliegen aufgrund einer wahrheitswidrigen Zeugenaussage wider besseren Wissens.

Weiterhin könnte es sein, dass eine derartige wahrheitswidrige Aussage einen Betrug zum Nachteil der Versicherung darstellt. Das könnte dann der Fall sein wenn von der Frage ob Dein Freund gebremst hat oder nicht die Haftung für den Unfallschaden abhängt.

Insgesamt glaube ich eher weniger dass das ein Nachspiel haben wird. Ausschließen lässt sich das aber auch nicht. Dafür müsste man dann schon genauere Informationen haben.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.637 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen