Verjährung/Mietwagen

5. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Gnade
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung/Mietwagen

Ich bin am 18.9.04 mit einem Mietwagen geblitzt worden. Am 20.12.04 wurde ein Anhörungsbogen abgeschickt (Poststempel), der bereits am 16.12. ausgestellt wurde.
Meine Fragen:
1. Ist die Verfolgungsverjährung, welche bereits am 17.12. eingetroffen wäre abgelaufen oder nicht.
2.Hat die Tatsache, dass es sich um einen Mietwagen handelt eine aufschiebende Wirkung? Oder gilt auch hier gemäß § 33 Abs 4 OWiG ?
Vielen Dank im Vorraus
M. Gnade

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

zu 1.: Nein, es zählt das Ausstellungsdatum, d.h. der 16.12. (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG ).
Das Ausstellen des Anhörungsbogens ist die Anordnung der Bekanntgabe, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

zu 2.: § 33 Abs. 4 OWiG gilt auch hier, nützt Dir aber leider nichts (siehe Antwort zu 1.)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.353 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen