Ich bin am 18.9.04 mit einem Mietwagen geblitzt worden. Am 20.12.04 wurde ein Anhörungsbogen abgeschickt (Poststempel), der bereits am 16.12. ausgestellt wurde.
Meine Fragen:
1. Ist die Verfolgungsverjährung, welche bereits am 17.12. eingetroffen wäre abgelaufen oder nicht.
2.Hat die Tatsache, dass es sich um einen Mietwagen handelt eine aufschiebende Wirkung? Oder gilt auch hier gemäß § 33 Abs 4 OWiG
?
Vielen Dank im Vorraus
M. Gnade
Verjährung/Mietwagen
5. Januar 2005
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Frage vom 5. Januar 2005 | 23:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung/Mietwagen
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#1
Antwort vom 6. Januar 2005 | 10:03
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
zu 1.: Nein, es zählt das Ausstellungsdatum, d.h. der 16.12. (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG
).
Das Ausstellen des Anhörungsbogens ist die Anordnung der Bekanntgabe, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
zu 2.: § 33 Abs. 4 OWiG
gilt auch hier, nützt Dir aber leider nichts (siehe Antwort zu 1.)
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