Verjährungsfrist relevant?

6. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
fragender1.1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährungsfrist relevant?

Hallo. Folgender Sachverhalt:

14. Juli 2002 - Führerscheinentzug aufgrund von 1,14 Promille. Neuerteilung 2003 im Juni.

seither keinerlei Auffälligkeiten.

5. Juli 2012 - also vor Ablauf der 10-Jahres-Verjährungsfrist.

Allgemeine Verkehrskontrolle. 0,62 Promille. Führerschein wurde wieder ausgehändigt.

Bleibt es bei dem einen Monat plus den 250 Euro - wohlgemerkt Ordnungswidrigkeit, keine Straftat infolge von Verkehrsgefährung o. ä.

Danke für die Auskunft!

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Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Zunächst wären es nicht 250 sondern 500 EUR, es gab eine Preiserhöhung, bei Ihnen sind es indes 1.000 EUR und drei Monate FV sowie eine nachträglich kommende MPU, da der damalige Verstoß noch bis 2013 verwertbar bleibt.

Es sei denn, Sie schaffen es, das aktuelle Verfahren nahezu ein Jahr zu ziehen, was aber nahezu unmöglich sein dürfte.

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#2
 Von 
tomcraft
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 184x hilfreich)

Die MPU droht nur, falls die Fahrerlaubnisbehörde (FEB) von der aktuellen Tat erfährt. Zwangsläufig ist das nicht.

Denn zumindest aus dem KBA wird die FEB nach Eintragung der fällig werdenden vier Punkte nicht informiert.

Alles hängt davon ab, ob die Pol über die aktuelle Tat von sich aus eine Mitteilung nach § 2 Abs. 12 StVG an die FEB gemacht hat. Bei §24a-Sachen mit Drogen ist dies wohl inzwischen routinemäßig der Fall, bei Alk aber wohl noch nicht überall.

Also heißt es abwarten.

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